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Befangenheitsantrag gegen Richter Müller abgelehnt

Ende November hatte die Staatsanwaltschaft Frankfurt/Oder in einem Cannabisverfahren einen Befangenheitsantrag gegen Richter Andreas Müller in Bernau gestellt, weil dieser regelmäßig öffentlich das bestehende Cannabisverbot kritisiert und für verfassungswidrig erklärt. Der DHV hatte über das Verfahren in den DHV-News #272 berichtet und in einer Pressemitteilung den Angriff auf die Unabhängigkeit der Justiz angeprangert. Ziel der Staatsanwaltschaft Frankfurt/Oder war es, dass Richter Müller das betreffende Verfahren gegen den Angeklagten nicht führen darf und ausgetauscht wird.

Dieser Antrag auf Befangenheit ist laut Pressesprecher des Amtsgerichts Bernau von der dort zuständigen Richterin abgelehnt worden. Die Staatsanwaltschaft hat nun zwei Wochen Zeit zu entscheiden, ob sie das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde beim Landgericht Frankfurt/Oder eingelegt.


Kommentare

6 Antworten zu „Befangenheitsantrag gegen Richter Müller abgelehnt“

  1. DerHanffreund

    Grundrechte?
    @Seb 12er, Unsere Grundgesetze werden immer mehr ausgehöhlt. Das sagen auch Richter wie der Ex-Verfassungsrichter Hans-Jürgen Papier. Wozu haben wir diese Rechte, wenn sie immer wieder mit den Füßen getreten werden?

  2. Frieda Napieraj

    Befangenheitsantrag
    Wir, das Volk – inklusive aller Kiffer und Kranke die medizinisches Cannabis benötigen, sollten endlich mal ein Volksbegehren und Volksentscheid auf die Beine stellen, bzw. gern ein Befangenheitsantrag an die Regierung stellen! Zig Gründe warum wir endlich: “LEGALIZE IT FINALLY WORLD WIDE NOW” machen sollten. Schluss mit Strafverfolgung und entgangenen Steuereinnahmen, dem Verbrechen und Schwarzmarkt das Handwerk nehmen und Arbeitsplätze schaffen.

    Hoffen wir auf die Richterin.

    1. Seb 12er

      Volksbegehren ensthaft? Damit
      Volksbegehren ensthaft? Damit die Prohibitionisten mit Lügen ihre Wählerstimmen mit missionarischem Eifer gegen eine Minderheit von Kiffern aufputschen.
      Es braucht so oder so Bildung und Fakten.
      Ich bin strikt dagegen, in der Schweiz und Neuseeland sind Volksbegehren diesbezüglich bereits gescheitert, Minderheitenschutz sollte, ja muss in einer Demokratie selbstverständlich sein.
      Man sollt nicht über selbstverständliche Dinge abstimmen dürfen.

      Ich bin kein Jurist, aber wenn das BtmG gegen Artikel GGArt1, GGArt2, GGArt3, GGArt4, -oder nur einen davon – verstößt, dann ist es als umbenantes Reichsopiumgesetz nach GGArt123 hinfällig.

      “Science should be driving our drug policies, even if it makes us uncomfortable.”

      -Dr. Carl Hart

  3. Ronald Roith

    O.k. gut soweit, aber
    O.k. gut soweit, aber eigentlich warte ich auf die DHV News !

    1. Seb 12er

      Kann es sein, dass da eher
      Kann es sein, dass da eher die Staatsanwaltschaft befangen ist?

      “I have to make sure I don’t engage in conversations with people who don’t abide by the rules of evidence.” – Dr. Carl Hart

    2. Buri_see_käo

      …warten auf die DHV News
      …die kommen meistens um 16h20, statistisch…, oder stilecht, je nach Sichtweise.
      mfG  fE

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