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Verbot von Stecklingen in Österreich? | DHV-Video-News #150

Die Hanfverband-Videonews vom 05.01.2018

Die Tonspur der Sendung steht als Audio-Podcast am Ende dieser Nachricht zum downloaden oder direkt hören zur Verfügung.

• DHV-Weihnachtsspendenkampagne läuft noch bis 15. Januar
• Bundesregierung antwortet auf Kleine Anfrage der FDP
• FDP-Abgeordneter schlägt Hamburg für Cannabis-Modellprojekt vor
• Chef des Bundes Deutscher Kriminalbeamter fordert Legalisierung
• Urteil: Krankenkasse darf Kostenübernahme nicht befristen
• Verbot von Stecklingen und Samen in Österreich?
• Norwegen plant Entkriminalisierung aller Drogenkonsumenten
• Dänemark startet mit Cannabis als Medizin
• Australien will führender Exporteur für Medizinalcannabis werden
• In Kalifornien eröffnen jetzt die Cannabis-Shops
• Lindenstraße: An Weihnachten war alles gut
• Termine

DHV-Weihnachtsspendenkampagne läuft noch bis 15. Januar

Bundesregierung antwortet auf Kleine Anfrage der FDP

FDP-Abgeordneter schlägt Hamburg für Cannabis-Modellprojekt vor

Chef des Bundes Deutscher Kriminalbeamter fordert Legalisierung

  • Hamburger Morgenpost, 03.01.2018: Kriminalbeamter fordert: Auch wir sollten Cannabis reguliert legalisieren!

Urteil: Krankenkasse darf Kostenübernahme nicht befristen

Verbot von Stecklingen und Samen in Österreich?

Norwegen plant Entkriminalisierung aller Drogenkonsumenten

Dänemark startet mit Cannabis als Medizin

Australien will führender Exporteur für Medizinalcannabis werden

In Kalifornien eröffnen jetzt die Cannabis-Shops

Lindenstraße: An Weihnachten war alles gut


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Termine der kommenden zwei Wochen

  • Heidelberg: Treffen der DHV-Ortsgruppe Rhein-Neckar, 8.1.2018 19:00 – 21:00, Laden für Kultur und Politik (Heidelberg)
  • Münster: Treffen der DHV-Ortsgruppe Münster, 8.1.2018 19:00 – 21:00, KCM Schwulenzentrum Münster e. V.
  • München: Treffen der DHV-Ortsgruppe München, 14.1.2018 14:00, Weltwirtschaft Schwanthalerstr 80, 80336 München


Kommentare

4 Antworten zu „Verbot von Stecklingen in Österreich? | DHV-Video-News #150“

  1. Dr. Brösel

    Bravo HD, dem gibt es nichts
    Bravo HD, dem gibt es nichts mehr hinzuzufügen, chapeau für diesen Kommentar, ich ziehe meinen Hut! Danke, dass es noch vernünftig denkende und vernünftig argumentierende Leute gibt! Könnten gerne mehr werden, los traut euch!

  2. Dr. Brösel

    Bravo HD, dem gibt es nichts
    Bravo HD, dem gibt es nichts mehr hinzuzufügen, chapeau für diesen Kommentar, ich ziehe meinen Hut! Danke, dass es noch vernünftig denkende und vernünftig argumentierende Leute gibt! Könnten gerne mehr werden, los traut euch!

  3. HD

    Kleine Anfrage der FDP,
    Kleine Anfrage der FDP,

    hier zeigt sich wieder einmal, dass unsere Regierung unkritisch,
    und ewig gestrig nach alten Prinzipien argumentiert.

    “was kümmert mich mein Geschwätz von gestern”, frei nach K.Adenauer.

    Man muss so antworten, man ist ja schliesslich konservativ.
    Man beruft sich auf Vereinbarungen von vor über 50 Jahren.
    Man weiss schliesslich was gut oder schlecht fürs Volk ist.

    Tenor: Alkohol wird geschützt, Cannabis ist ein NoGo. Mir wird übel.

    Ein gefährliches Zellgift mit kulturellen Bezügen zu verharmlosen, und weiterhin die negativen Auswirkungen in Kauf zu nehmen dürfte verfassungswidrig sein.
    So ist es doch bekannt und nachweisbar, dass auch kleinere Mengen Alkohols selbst bei eigentlich unproblematischen Konsummustern sehr wohl gesundheitsschädlich und nicht etwa dem Herz/Kreislaufsystem förderlich sein können.
    Das Glas Rotwein für Herzpatienten ist eine kolportierte urbane Legende, ähnlich dem Ei, das den Cholesterinspiegel erhöhen soll.

    Cannabis wird in der Beantwortung der kleinen Anfrage ein Abhängigkeitsrisiko unterstellt, Alkohol gibts ab 16 Jahren..wer da von Gesundheitsschutz schwafelt der hat beim jüngsten Gericht ein ernsthaftes Problem (hoffe die religiöse Schiene zieht, in deren Namen man ja auch mal Hexen verbrennen durfte, ist ja kulturell auch mal salonfähig gewesen *hust)

    Wer ein wenig recherchiert, stösst schnell auf die Kleine Anfrage der B90/Grünen von
    2016 wie sie im Ärzteblatt zitiert wird (siehe Link) . Demnach gibt es sehr wohl belegbare Zahlen und Fakten.

    https://www.aerzteblatt.de/nachrichten/68118/Hohe-Kosten-durch-Alkoholmissbrauch

    Liest man hier quer wird deutlich, dass bei der Beantwortung der kleinen Anfrage der FDP vertuscht, verdreht und aus dem Bauch argumentiert wird.

    Von WEM bzw. in wessen Auftrag dieses Sammelsurium an Dummheit verfasst wurde lässt sich wohl mit 2 Buchstaben beantworten “MM”.
    Da sitzt jemand der ein Amt innehat und alle Untergebenen müssen den vereinheitlichten Quark gebetsmühlenartig wiederholen, um den Job nicht zu verlieren, der ist ja so gut bezahlt.
    Wie man mit anders Denkenden in der konservativen Ecke umgeht wusste z.B. Herr Bosbach zu berichten.

    Mir wird nicht nur übel wenn ich solchen Schwachsinn lesen muss, ich ärgere mich umso mehr, weil diese Auffassung auch noch von der gesamten konservativen Regierungsseite ungefragt weiter kolportiert wird, und nicht zuletzt den Staat Unmengen an Geld kostet weil man ja so weiter machen muss wie früher.

    Meine kleine Anfrage:
    Wo ist denn der Unterschied in der Gefährdung eines Individuums, ob jemand z.B. 1Gramm/Tag zu medizinischen Zwecken, oder zu Genusszwecken konsumiert ??
    Ist es nicht in beiden Fällen entweder gesundheitsfördernd, oder eben bedenklich ?
    Beides geht nach meiner Meinung nach nicht.

    Wer offensichtlich unlogisch denkt darf einfach kein Volk regieren.
    Dieses Unvermögen zeigt sich ja auch in so vielen anderern Regierungsbelangen und -handlungen.

    Leider kann man nicht direkt zu der Thematik kommentieren, deswegen mache ich das unter den News Nr.150

    Ich freue mich auf die Ergebnisse der vom DHV beauftragten Studie.

    HD

  4. HD

    Kleine Anfrage der FDP,
    Kleine Anfrage der FDP,

    hier zeigt sich wieder einmal, dass unsere Regierung unkritisch,
    und ewig gestrig nach alten Prinzipien argumentiert.

    “was kümmert mich mein Geschwätz von gestern”, frei nach K.Adenauer.

    Man muss so antworten, man ist ja schliesslich konservativ.
    Man beruft sich auf Vereinbarungen von vor über 50 Jahren.
    Man weiss schliesslich was gut oder schlecht fürs Volk ist.

    Tenor: Alkohol wird geschützt, Cannabis ist ein NoGo. Mir wird übel.

    Ein gefährliches Zellgift mit kulturellen Bezügen zu verharmlosen, und weiterhin die negativen Auswirkungen in Kauf zu nehmen dürfte verfassungswidrig sein.
    So ist es doch bekannt und nachweisbar, dass auch kleinere Mengen Alkohols selbst bei eigentlich unproblematischen Konsummustern sehr wohl gesundheitsschädlich und nicht etwa dem Herz/Kreislaufsystem förderlich sein können.
    Das Glas Rotwein für Herzpatienten ist eine kolportierte urbane Legende, ähnlich dem Ei, das den Cholesterinspiegel erhöhen soll.

    Cannabis wird in der Beantwortung der kleinen Anfrage ein Abhängigkeitsrisiko unterstellt, Alkohol gibts ab 16 Jahren..wer da von Gesundheitsschutz schwafelt der hat beim jüngsten Gericht ein ernsthaftes Problem (hoffe die religiöse Schiene zieht, in deren Namen man ja auch mal Hexen verbrennen durfte, ist ja kulturell auch mal salonfähig gewesen *hust)

    Wer ein wenig recherchiert, stösst schnell auf die Kleine Anfrage der B90/Grünen von
    2016 wie sie im Ärzteblatt zitiert wird (siehe Link) . Demnach gibt es sehr wohl belegbare Zahlen und Fakten.

    https://www.aerzteblatt.de/nachrichten/68118/Hohe-Kosten-durch-Alkoholmissbrauch

    Liest man hier quer wird deutlich, dass bei der Beantwortung der kleinen Anfrage der FDP vertuscht, verdreht und aus dem Bauch argumentiert wird.

    Von WEM bzw. in wessen Auftrag dieses Sammelsurium an Dummheit verfasst wurde lässt sich wohl mit 2 Buchstaben beantworten “MM”.
    Da sitzt jemand der ein Amt innehat und alle Untergebenen müssen den vereinheitlichten Quark gebetsmühlenartig wiederholen, um den Job nicht zu verlieren, der ist ja so gut bezahlt.
    Wie man mit anders Denkenden in der konservativen Ecke umgeht wusste z.B. Herr Bosbach zu berichten.

    Mir wird nicht nur übel wenn ich solchen Schwachsinn lesen muss, ich ärgere mich umso mehr, weil diese Auffassung auch noch von der gesamten konservativen Regierungsseite ungefragt weiter kolportiert wird, und nicht zuletzt den Staat Unmengen an Geld kostet weil man ja so weiter machen muss wie früher.

    Meine kleine Anfrage:
    Wo ist denn der Unterschied in der Gefährdung eines Individuums, ob jemand z.B. 1Gramm/Tag zu medizinischen Zwecken, oder zu Genusszwecken konsumiert ??
    Ist es nicht in beiden Fällen entweder gesundheitsfördernd, oder eben bedenklich ?
    Beides geht nach meiner Meinung nach nicht.

    Wer offensichtlich unlogisch denkt darf einfach kein Volk regieren.
    Dieses Unvermögen zeigt sich ja auch in so vielen anderern Regierungsbelangen und -handlungen.

    Leider kann man nicht direkt zu der Thematik kommentieren, deswegen mache ich das unter den News Nr.150

    Ich freue mich auf die Ergebnisse der vom DHV beauftragten Studie.

    HD

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