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DHV-Newsletter: Rundbrief zur Cannabispolitik vom 17.12.2009

DHV-Newsletter: Rundbrief zur Cannabispolitik vom 17.12.2009

Newsletter vom 17.12.2009


  1. Neue Regierung und Drogenbeauftragte
  2. Erfolg in der Ukraine – Salzburger Polizist spürt Rekord-Hanffeld auf
  3. Afghanische Polizisten wegen 40 Tonnen Haschisch verurteilt
  4. 316.000 Bongs und Wasserpfeifen in den USA beschlagnahmt
  5. Legalisierung? – Wir machen das für Sie!
  6. Durchbruch für Cannabis – Mehrheit der Amerikaner befürwortet Legalisierung
  7. Tschechische Regierung entkriminalisiert Anbau von Cannabis und Zauberpilzen
  8. Termine

1. Neue Regierung und Drogenbeauftragte

Der Koalitionsvertrag ist fertig. Was CDU/CSU und FDP vereinbart haben, riecht nach Stillstand. Zunächst der konkrete Text des Vertrages:

Verantwortungsbewusste Drogen- und Suchtpolitik

Unsere Drogen- und Suchtpolitik stellt Prävention, Therapie, Hilfe zum Ausstieg und die Bekämpfung der Drogenkriminalität in den Mittelpunkt. Drogenabhängige sind kranke Menschen, die umfassende medizinische Hilfe und Unterstützung brauchen. Mit besonderer Besorgnis sehen wir die Zunahme des exzessiven Alkoholkonsums bei einzelnen Kindern und Jugendlichen. Vor dem Hintergrund dieser Entwicklungen werden wir die bestehenden Präventionsstrategien überprüfen und Programme entwickeln, die auch die Eltern in ihrer Verantwortung mit einbeziehen. In gleicher Weise sind auch die Konzepte und Maßnahmen der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung weiterzuentwickeln.

weiter hinten wird das Wort Drogen noch einmal erwähnt:

…Wir erwarten dabei, dass die afghanische Regierung ihre Verpflichtung zu guter Regierungsführung, zum Schutz der Menschenrechte und zur Bekämpfung der Drogen-Kriminalität sowie der Korruption bekräftigt und den Worten Taten folgen lässt. …

Diese Aussagen sind recht nichtssagend, außer dass sich CDU und FDP ausdrücklich für die “Bekämpfung der Drogenkriminalität” aussprechen.

Mit einiger Verzögerung wurde am 19. November 2009 die Juristin Mechthild Dyckmans (FDP) zur neuen Drogenbeauftragten der Bundesregierung ernannt. In ihrer ersten Pressemitteilung kündige sie an, “die sinnvollen Ansätze der bisherigen Sucht- und Drogenpolitik fortführen” zu wollen und konzentriert sich ansonsten auf die Droge Alkohol.

Zudem wurde sie auf abgeordnetenwatch.de mit einer Vielzahl an Fragen konfrontiert.

Positiv ist ihre Einstellung zu Cannabis als Medizin zu sehen, hier meinte sie klar und deutlich: “Ich werde mich dafür einsetzen, die Verwendung von Cannabis zu medizinischen Zwecken voranzubringen.” Wobei sie einschränkend hinzufügte “Jeder Schmerzpatient hat außerdem die Möglichkeit, beim zuständigen Bundesinstitut für Arzneimittel einen Antrag auf eine Ausnahmeerlaubnis zum Erwerb von Cannabis zur Anwendung im Rahmen einer medizinisch betreuten und begleiteten Selbsttherapie zu stellen. […] Eine Umstufung von Cannabis von Anhang I in Anhang III des BtMG kommt meines Erachtens nicht in Betracht, da die Gesundheitsrisiken durch nicht qualitätsgesicherte Produkte, unsachgemäßen Gebrauch und ungeeignete Versuche der Selbsttherapie zu hoch sind.”

Die Forderung nach einer liberalen Neuausrichtung der Drogenpolitik findet bei ihr kein Verständnis: “Ebenso wie die Vorgängerregierung sieht die jetzige Bundesregierung auch unter liberalen Gesichtspunkten keine Veranlassung, die Drogenpolitik grundlegend neu auszurichten. Liberale Politik setzt darauf an, ein von Sucht und Abhängigkeit freies, selbstbestimmtes Leben zu führen. Um dies zu erreichen, stehen Prävention, Therapie, Hilfe zum Ausstieg und wo es notwendig ist, Repression im Mittelpunkt der suchtpolitischen Ausrichtung. […] Die deutsche Sucht- und Drogenpolitik kann meines Erachtens nicht allgemein als Verbotspolitik bezeichnet werden. Es geht vorrangig um Prävention und Hilfe zum Ausstieg.”

Dies begründete sie mit der Gefährlichkeit von Cannabis und den vermeintlich vermehrten Problemen: “Bei der von Ihnen als Legalisierungsfrage bezeichneten Cannabisproblematik zählen für mich selbstverständlich wissenschaftliche Fakten. Neuere Studien kommen zu dem Ergebnis, dass nichtmedizinischer Cannabiskonsum akute und langfristige Beeinträchtigungen nach sich ziehen kann, die bei chronischem Dauerkonsum mit größeren Risiken verbunden sind. So berichten ambulante Drogenberatungsstellen von immer mehr Klienten (inzwischen fast ein Drittel), die primär wegen Cannabisproblemen in die Behandlung kommen. Bei Personen, die erstmalig in suchtspezifischer Behandlung waren, stand Cannabis als Substanz mit 59 % aller Klienten sogar deutlich an erster Stelle. Gern können Sie dies im Reitoxbericht für Deutschland 2009 nachlesen: www.bmg.bund.de. Diese Fakten sprechen u.a. dafür, dass die derzeitige Regierung in der Legalisierungsfrage auch unter liberalen Gesichtspunkten keine neue drogenpolitische Ausrichtung verfolgt.”

Ferner unterstellt sie und die FDP Freunden einer Cannabislegalisierung, sie würden die Droge verharmlosen: “[…] und Sie darüber informiert, dass die oft behauptete völlige Unbedenklichkeit des Cannabiskonsums nicht den vorliegenden wissenschaftlichen Erkenntnissen entspricht.”

Ähnlich wie Sabine Bätzing sieht sie kaum eine Kriminalisierung von Kiffern, denn “der weitaus größte Teil der Verfahren gegen Cannabiskonsumenten wird entsprechend dieser Vorschrift eingestellt, wenn die genannten Voraussetzungen zutreffen. […] In diesem Zusammenhang finde ich es wichtig, dass bundesweit die Rechtspraxis der Einstellung von Verfahren noch mehr vereinheitlicht wird.”

Ein Verbot von Tabak lehnt sie trotz der Gefahren des Rauchens mit einem Hinweis auf das Selbstbestimmungsrecht der Bürger ab: “In keinem Land der Welt besteht ein generelles Verbot von Tabak. Trotz der mit dem Rauchen verbundenen erheblichen gesundheitlichen Gefahren würde dies das Selbstbestimmungsrecht erwachsener Bürger in äußerst bedenklicher Weise einschränken.”

Zwei FDP Bundestagsabgeordnete enthielten sich bei der Abstimmung um die Diamorphinabgabe in der letzten Legislaturperiode, eine davon war Dyckmans. Sie begründet dieses Abstimmungsverhalten mit folgendem Argument: “Ich bin der Auffassung, dass die Kosten für die Behandlung aus allgemeinen Steuermitteln und nicht aus Mitteln der Versichertengemeinschaft aufgebracht werden sollten. Dies war der Grund, weshalb ich mich bei der Abstimmung im Deutschen Bundestag am 28. Mai 2009 enthalten habe.”

Summa summarum: Im Gesundheitsministerium nichts Neues! Für Millionen Freunde von Cannabis als Genussmittel in Deutschland dürfte es mal wieder heißen: vier weitere Jahre staatliche Verfolgung und insgesamt Stillstand in der Drogenpolitik. Lediglich im Bereich Cannabis als Medizin könnte es weitere Fortschritte geben.

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2. Salzburger Polizist spürt Rekord-Hanffeld in der Ukraine auf

Der Salzburger Polizist Hans Fallenegger, der seit zwei Jahren für Europol in der Ukraine arbeitet, fand “das größte Feld zum Drogen-Anbau, das in Europa jemals entdeckt wurde”. Die Anbaufläche befand sich an der Grenze zu Moldawien und hatte eine Größe von 250 Hektar – das entspricht mehr als 300 Fußballfeldern. Entdeckt wurde das erntereife Feld mit Hilfe von Drogen-Spezialisten aus den Niederlanden und ihrem “Canna-Chopper”, ausgestattet mit Wärmebildkamera und Geruchsdetektoren. Auch wenn die Zerstörung der Cannabis-Plantage für die Täter einen Verlust in Millionenhöhe bedeutet, werden in dem Gebiet weitere unentdeckte Felder vermutet.

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3. Afghanische Polizisten wegen 40 Tonnen Haschisch verurteilt

20 Jahren Gefängnis und eine Geldstrafe von umgerechnet 43000 US-Dollar sind die Strafe eines Drogensondergerichts für einen afghanischen Polizisten. Der 37-Jährige arbeitete als Oberst bei einer Schnelleingreiftruppe der Grenzpolizei und hatte zusammen mit zwei Mittätern insgesamt 40 Tonnen Haschisch besessen. Seine Komplizen erhielten Haftstrafen von 20 beziehungsweise 5 Jahren.

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4. 316.000 Bongs und Wasserpfeifen in den USA beschlagnahmt

In Deutschland ein legales Gut, in den USA ein Fall für den Zoll: Bongs und Wasserpfeifen. Im Hafen von LA fand der Zoll gleich 316.000 Stück auf einmal. Sie waren als “Weihnachtsschmuck” und “Glasfiguren” deklariert. Die Ware stammte aus China und wurde nach Angaben der Behörde vernichtet.

Der Hanfaktivist Steffen Geyer sagte hierzu: “Der US Kongress machte 1986 den Versand von Paraphernalia zu einer Straftat und 4 Jahre später illegalisierte er den Verkauf von Pfeifen, die in erster Linie für den Konsum von Drogen gedacht sind. Bis 2003 wurden jedoch “nur” Großhändler und Hersteller belangt, in den letzten Jahren kam es aber auch wiederholt zu Aktionen gegen Headshops. Prominentestes Opfer der Anti-Paraphernalia-Gesetze ist Tommy Chong, dessen Sohn Pfeifen mit dem Gesicht seines Vaters vertrieb. Chong wurde daraufhin zu einer Gefängnisstrafe verurteilt. Inzwischen hat er die Strafe abgesessen. Es ist auch üblich, USA-Einreisende abzuweisen, wenn diese Purpfeifen oder Bongs mit sich führen. Lokale Headshops werden von manchen Einzelstaaten (derzeit) nicht verfolgt. Einen Internet-Paraphernaliahandel innerhalb der USA zu verfolgen, wäre jedoch Sache der Bundesbehörden. US-Web-Head-Shops haben ihren Sitz deshalb oft in Kanada.”

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5. Legalisierung? – Wir machen das für Sie!

Zum Jahresende ergab sich noch die freudige Gelegenheit, in der taz mit einem Artikel den Hanfverband vorstellen zu dürfen. Unter dem Titel “Legalisierung? – Wir machen das für Sie!” beschreibt Georg Wurth seine Legalize Lobbyarbeit in Deutschland und liefert seine Einschätzung der drogenpolitischen Großwetterlage ab. Seit seiner Gründung in 2002 hat sich der DHV zur größten Legalize-Organisation der deutschen Geschichte gemausert – dank der Unterstützung vieler einzelner Spender.

Apropos: Der Deutsche Hanf Verband hat seine alljährliche Weihnachtsspendenaktion laufen. Auf der Homepage des DHV erscheint wieder das Spendenbarometer, mit dem eure Spenden tagesaktuell gezählt werden.

Sponsoren aus der Hanfbranche und immer mehr private Unterstützer haben den DHV zum größten Sprachrohr für Hanffreunde und Legalisierungsbefürworter in Deutschland gemacht. Sei auch du dabei, lass den DHV wachsen! Spende ein paar Euro, die du im Dezember im Stiefel, unter einem Baum oder in der Lohntüte findest!

Legalisierung? Der DHV macht das für dich!

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6. Durchbruch für Cannabis – Mehrheit der Amerikaner befürwortet Legalisierung

Meldung des DHV vom 15. 12. 2009

53% der US-Amerikaner sprechen sich für eine Legalisierung von Cannabis aus, den “War on Drugs” halten 68% für gescheitert.

Angus Reid Public Opinion befragte Anfang Dezember 1004 Wähler in den USA und erstmals ergab sich mit 53% eine Mehrheit für die Legalisierung von Cannabis. 43% der Befragten lehnen einen solchen Schritt ab. Wie zu erwarten war, ist die Unterstützung bei Anhängern der Demokraten mit 61% größer als die bei Anhängern der Republikaner mit 43%. Für eine Legalisierung von Ecstasy, Heroin oder Kokain sprachen sich nur 5 bis 8% der Befragten aus. Zwei Drittel glauben, dass der “War on Drugs”, also der Versuch der US Regierung, den illegalen Drogenhandel zu reduzieren, ein Fehlschlag war, nur 8% denken das Gegenteil.

Die gesamte Umfrage ist hier zu finden.

Quellen: Majority of Americans Support Legalizing Marijuana und Daybreak for Marijuana: Most Americans Support Legalization


7. Tschechische Regierung entkriminalisiert Anbau von Cannabis und Zauberpilzen

Meldung des DHV vom 10. 12. 2009

Der Anbau bleibt illegal, wird allerdings nur noch mit Geld- und Verwaltungsstrafen verfolgt. Leider enthielt die Reform keine Fortschritte im Bereich Cannabis als Medizin.

Für tschechische Kiffer beginnt das Jahr 2010 nach einem Bericht des Wall Street Journals sehr entspannt. Die Regierung unter Premiertminister Jan Fischer definierte am vergangenen Montag den Begriff einer “geringen Menge” genauer und stellte damit klar, dass der Anbau von bis zu fünf Hanfpflanzen nur noch als Ordnungswidrigkeit verfolgt wird. Laut Wall Street Journal sollen die Strafen ähnlich hoch sein wie beim Falschparken, konkrete Informationen dazu liegen aber noch nicht vor. Bei Zauberpilzen sind sogar bis zu 40 Stück von einer Strafverfolgung ausgenommen. Noch nicht von der Regierung beschlossen wurde der Vorschlag des Justizministeriums, den Besitz von bis zu vier Ecstasy Pillen und bis zu fünf Gramm Haschisch ebenfalls zu entkrimnalisieren.


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