Pressemitteilung vom 01.02.2019
Berlin, 01.02.2019 – Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) empfiehlt den Mitgliedstaaten der Vereinten Nationen eine Neuklassifizierung von Cannabis, die den Umgang mit Cannabis grundlegend verändern und insbesondere die medizinische Nutzung erleichtern würde. Das geht aus einem Brief der WHO an UN-Generalsekretär António Guterres hervor, in dem Cannabis und seine Inhaltsstoffe THC und CBD neu bewertet werden. Eine wissenschaftliche Arbeitsgruppe der WHO hatte zuvor die Risiken von Cannabis, THC und CBD untersucht und war zu dem Schluss gekommen, dass die Risiken die aktuelle Einstufung nicht rechtfertigen. Gleichzeitig wurde ein medizinischer Nutzen von Cannabis anerkannt.
Die Veröffentlichung dieser Stellungnahme war ursprünglich bereits für Dezember vorgesehen, wurde aber ohne Angabe von Gründen verschoben. Dadurch wird eine schnelle Entscheidung der UN-Suchtstoffkommission unwahrscheinlich, da sie bereits im März 2019 tagt und die Mitgliedstaaten Zeit brauchen, um die Empfehlung zu prüfen und zu kommentieren. Eine Entscheidung der UN über die Neueinstufung von Cannabis wird deshalb spätestens 2020 erwartet.
Gemäß den Empfehlungen der WHO sollen Cannabisblüten und Haschisch aus der Liste der gefährlichsten Drogen, der Anlage IV der Single Convention, gestrichen werden und nur noch in der Liste der weniger gefährlichen Drogen der Anlage I verbleiben. CBD-Präparate sollen, solange der THC-Gehalt 0,2% nicht übersteigt, gänzlich aus der Single Convention entfernt werden.
Der bekannte Cannabiswirkstoff THC soll in den Anlagen der internationalen Drogenübereinkommen so verschoben werden, dass seine medizinische Anwendung erleichtert wird, nicht jedoch die Freizeitanwendung.
DHV-Geschäftsführer Georg Wurth kommentiert die entspanntere Haltung der WHO wie folgt:
Diese Stellungnahme der WHO ist ein Meilenstein in der Geschichte der weltweiten Cannabisdebatte. Angesichts der aktuell zahlreichen Beschlagnahmung von Nutzhanfblüten in Deutschland ist außerdem die Forderung der WHO wichtig, dass der Handel mit solchen Produkten keiner Einschränkung unterliegen sollte
Kommentare
34 Antworten zu „Weltgesundheitsorganisation empfiehlt Neuklassifizierung von Cannabis“
Rechtliche Auswirkungen
Zur Klarstellung an andere Kommentatoren:
Restriktivität der Kategorien in der Single Convention on Narcotic Drugs:
IV > I > II > III
Alle Substanzen, die in IV sind, sind automatisch auch in I. Daher wird Cannabis und seine Extrakte aus IV gestrichen, wodurch es in I bleibt. Der größte Unterschied ist dadurch, dass Cannabis nicht mehr als prinzipiell nicht verkehrsfähig eingestuft wird. Wie im Artikel des DHV dargelegt ist dies darauf ausgelegt, dass es besser verschrieben werden kann. In wie weit dies eine Legalisierung in Einklang mit einer Ratifizierung ermöglicht, konnte ich soweit aber auch noch nicht durchblicken.
Rechtliche Auswirkungen
Zur Klarstellung an andere Kommentatoren:
Restriktivität der Kategorien in der Single Convention on Narcotic Drugs:
IV > I > II > III
Alle Substanzen, die in IV sind, sind automatisch auch in I. Daher wird Cannabis und seine Extrakte aus IV gestrichen, wodurch es in I bleibt. Der größte Unterschied ist dadurch, dass Cannabis nicht mehr als prinzipiell nicht verkehrsfähig eingestuft wird. Wie im Artikel des DHV dargelegt ist dies darauf ausgelegt, dass es besser verschrieben werden kann. In wie weit dies eine Legalisierung in Einklang mit einer Ratifizierung ermöglicht, konnte ich soweit aber auch noch nicht durchblicken.
Grüne Brille?
Im Schedule 1 der Convention on Narcotic Drugs sind die süchtigst machend und am meisten betäubende Mittel die der Menschheit bekannt sind. Schedule IV (4) ist lediglich eine Untergruppe von Schedule 1 in dem zusätzlich die BTM aus Schedule 1 gelistet sind, die bei Einnahme rasend schnell zum Tod oder massivem körperlichen Verfall führen. Daraus (Schedule 4) wurde Cannabis und Resins gestrichen, mehr nicht. Cannabis & Resins verbleiben auch nach wie vor im Schedule IV der 1971 convention on psychotropic substances, welche die heftigsten der Menschheit bekannten psychotropen Substanzen darstellt. THC ist aber witzigerweise nicht mehr psychotrop, das hat aber andere Gründe.
Jedenfalls das oben genannte:
“…Neuklassifizierung von Cannabis, die den Umgang mit Cannabis grundlegend verändern …”
trifft es nicht mal im Ansatz, vllt etwas mit dem Propaganda-tonfall übers ziel hinaus geschossen oder schlichtweg falsch interpretiert.
Aufklärung hier:
https://hanfverband-forum.de/viewtopic.php?p=70972#p70972
und Stück weiter unten hier:
https://hanfverband-forum.de/viewtopic.php?p=71002#p71002
Argh, Du fiese kalte Dusche! 😉
Nach Deiner Analyse ist die Neueinstufung wirklich kein Grund zu feiern. Ich habe das PDF jedoch noch nicht gelesen und habe mich zuerst nur aufgrund der Pressemitteilung gefreut. Immerhin, jede Änderung in die richtige Richtung ist auch irgendwo gut. Ich freue mich jedenfalls auf die nächste Analyse vom DHV im Video am Freitag.
Außerdem, ich frage mich immer noch, warum diese Neueinstufung zurückgehalten wurde, besonders wenn die Änderungen nur das Mindeste waren. – Muss da etwa erst die staatliche Infrastruktur für eine angemessene cannabinoide Zukunft eingeleitet werden, bevor jeder und wirklich jeder vom zukünftigen Umgang mit Cannabis erfährt?? *Akte-X-Musik* 😉
Garnicht witzig !
Das: >THC ist aber witzigerweise nicht mehr psychotrop, das hat aber andere Gründe.< ist alles andere als witzig ! Lies und begreif bitte was ich dort https://hanfjournal.de/2019/01/16/einmaliger-cannabiskonsum-soll-gehirne-junger-menschen-veraendern/
an Kommentaren geschrieben habe. Übelstes Gift will die Pharmamindustrie weiterhin unerfahrenen Menschen aufschwatzen lassen !
Das dreckig verlogene BtMG wollen sie aufrecht halten !
Und schau mal dort: https://www.deutsche-apotheker-zeitung.de/news/artikel/2019/01/21/nach-langem-schweigen-andreas-nahles-befuerwortet-cannabis-modellprojekte/chapter:all
Der Bock (BfArM) als Gärtner !
Grüne Brille?
Im Schedule 1 der Convention on Narcotic Drugs sind die süchtigst machend und am meisten betäubende Mittel die der Menschheit bekannt sind. Schedule IV (4) ist lediglich eine Untergruppe von Schedule 1 in dem zusätzlich die BTM aus Schedule 1 gelistet sind, die bei Einnahme rasend schnell zum Tod oder massivem körperlichen Verfall führen. Daraus (Schedule 4) wurde Cannabis und Resins gestrichen, mehr nicht. Cannabis & Resins verbleiben auch nach wie vor im Schedule IV der 1971 convention on psychotropic substances, welche die heftigsten der Menschheit bekannten psychotropen Substanzen darstellt. THC ist aber witzigerweise nicht mehr psychotrop, das hat aber andere Gründe.
Jedenfalls das oben genannte:
“…Neuklassifizierung von Cannabis, die den Umgang mit Cannabis grundlegend verändern …”
trifft es nicht mal im Ansatz, vllt etwas mit dem Propaganda-tonfall übers ziel hinaus geschossen oder schlichtweg falsch interpretiert.
Aufklärung hier:
https://hanfverband-forum.de/viewtopic.php?p=70972#p70972
und Stück weiter unten hier:
https://hanfverband-forum.de/viewtopic.php?p=71002#p71002
Argh, Du fiese kalte Dusche! 😉
Nach Deiner Analyse ist die Neueinstufung wirklich kein Grund zu feiern. Ich habe das PDF jedoch noch nicht gelesen und habe mich zuerst nur aufgrund der Pressemitteilung gefreut. Immerhin, jede Änderung in die richtige Richtung ist auch irgendwo gut. Ich freue mich jedenfalls auf die nächste Analyse vom DHV im Video am Freitag.
Außerdem, ich frage mich immer noch, warum diese Neueinstufung zurückgehalten wurde, besonders wenn die Änderungen nur das Mindeste waren. – Muss da etwa erst die staatliche Infrastruktur für eine angemessene cannabinoide Zukunft eingeleitet werden, bevor jeder und wirklich jeder vom zukünftigen Umgang mit Cannabis erfährt?? *Akte-X-Musik* 😉
Garnicht witzig !
Das: >THC ist aber witzigerweise nicht mehr psychotrop, das hat aber andere Gründe.< ist alles andere als witzig ! Lies und begreif bitte was ich dort https://hanfjournal.de/2019/01/16/einmaliger-cannabiskonsum-soll-gehirne-junger-menschen-veraendern/
an Kommentaren geschrieben habe. Übelstes Gift will die Pharmamindustrie weiterhin unerfahrenen Menschen aufschwatzen lassen !
Das dreckig verlogene BtMG wollen sie aufrecht halten !
Und schau mal dort: https://www.deutsche-apotheker-zeitung.de/news/artikel/2019/01/21/nach-langem-schweigen-andreas-nahles-befuerwortet-cannabis-modellprojekte/chapter:all
Der Bock (BfArM) als Gärtner !
Ein Schritt in die richtige Richtung
Ich habe den ganzen Bericht gelesen und er kann Positiv Wirkungen haben. Allerdings steht es auch da drin sehr oft das Canibus braucht mehr untersucht werden in mehreren Bereichen. Medizinische Nutzung ist gut und schön aber es wird zeit das der freiwillige Verbrauch auch als Rauschmittel “verharmlost” wird. Vereinigung in den Bericht steht das die Wirkungen sind nach 24 noch leicht erkennbar und nicht 3 Monate später. Naja gut, ein Graskater ist klar genauso wie bei Alkohol in der manchmal Verbraucher. Auf jeden Fall finde ich das der WHO hat es in general relativ gut geschätzt.
Ein Schritt in die richtige Richtung
Ich habe den ganzen Bericht gelesen und er kann Positiv Wirkungen haben. Allerdings steht es auch da drin sehr oft das Canibus braucht mehr untersucht werden in mehreren Bereichen. Medizinische Nutzung ist gut und schön aber es wird zeit das der freiwillige Verbrauch auch als Rauschmittel “verharmlost” wird. Vereinigung in den Bericht steht das die Wirkungen sind nach 24 noch leicht erkennbar und nicht 3 Monate später. Naja gut, ein Graskater ist klar genauso wie bei Alkohol in der manchmal Verbraucher. Auf jeden Fall finde ich das der WHO hat es in general relativ gut geschätzt.
Einteilung in mehrere schedules?
Hi
Habe mir gerade den “Schedules of the Single Convention on Narcotic Drugs of 1961 as amended by the 1972 Protocol, as at 16 May 2018” angeschaut und festgestellt das dort Cannabis sowohl im schedule I als auch in schedule IV geführt wird. Wie kommt es zu einer solchen Doppelauflistung? Wenn Cannabis eh schon in schedule I gelistet ist, sollte es doch kein Problem mehr sein aus schedule IV zu streichen. Die Einteilung in schedule I müsste auch nicht mehr neu beschlossen werden, da schon aufgeführt.
Einteilung in mehrere schedules?
Hi
Habe mir gerade den “Schedules of the Single Convention on Narcotic Drugs of 1961 as amended by the 1972 Protocol, as at 16 May 2018” angeschaut und festgestellt das dort Cannabis sowohl im schedule I als auch in schedule IV geführt wird. Wie kommt es zu einer solchen Doppelauflistung? Wenn Cannabis eh schon in schedule I gelistet ist, sollte es doch kein Problem mehr sein aus schedule IV zu streichen. Die Einteilung in schedule I müsste auch nicht mehr neu beschlossen werden, da schon aufgeführt.
Liste der weniger gefährlichen Drogen, Anlage I?
Bitte klärt mich mal auf, was beinhaltet die Liste der weniger gefährlichen Drogen eigentlich genau für Substanzen? Schätzungsweise reiht sich Cannabis dann nach der Empfehlung der WHO also bald™ in die Reihen von Koffein, Tee, Baldrian und ähnlich (und vielleicht noch Aspirin/Paracetamol/Ibu-Profen)!11
Das ist jedenfalls ein Grund zum Feiern! Also gönne ich mir zur Feier des Tages einfach mal einen Tropfen, sündhaft teures, CDB-Öl mehr als sonst! 😉
Also dann, hoffentlich dürfen wir alternativ in den nächsten Jahren auch mit einer dicken Tüte angstfrei auf der großen Lieblingswiese im Park feiern … hach ja. *träum* O.O
Aber erst mal sehen was unsere geschätzte Spezialistin Frau Mortler nach einem vertraulichen Interview mit Herrn Doktor Thomasius dazu sagt. Ich befürchte: nicht viel Neues. *seufz* 🙁
Dann komm doch mal am 20
Dann komm doch mal am 20.April nach Berlin in den Görlitzer Park, so gegen 15:00 Uhr und schau was dort passiert. Träume können wahr werden. Tipp, auf YouTube nach 420 suchen.
Peace Out.
Liste der weniger gefährlichen Drogen, Anlage I?
Bitte klärt mich mal auf, was beinhaltet die Liste der weniger gefährlichen Drogen eigentlich genau für Substanzen? Schätzungsweise reiht sich Cannabis dann nach der Empfehlung der WHO also bald™ in die Reihen von Koffein, Tee, Baldrian und ähnlich (und vielleicht noch Aspirin/Paracetamol/Ibu-Profen)!11
Das ist jedenfalls ein Grund zum Feiern! Also gönne ich mir zur Feier des Tages einfach mal einen Tropfen, sündhaft teures, CDB-Öl mehr als sonst! 😉
Also dann, hoffentlich dürfen wir alternativ in den nächsten Jahren auch mit einer dicken Tüte angstfrei auf der großen Lieblingswiese im Park feiern … hach ja. *träum* O.O
Aber erst mal sehen was unsere geschätzte Spezialistin Frau Mortler nach einem vertraulichen Interview mit Herrn Doktor Thomasius dazu sagt. Ich befürchte: nicht viel Neues. *seufz* 🙁
Dann komm doch mal am 20
Dann komm doch mal am 20.April nach Berlin in den Görlitzer Park, so gegen 15:00 Uhr und schau was dort passiert. Träume können wahr werden. Tipp, auf YouTube nach 420 suchen.
Peace Out.
Schizos, zäh wie Kaugummi
In den Kommentaren dort: https://www.mopo.de/hamburg/wie-schaedlich-ist-die-droge-wirklich–daniel-war-schon-mit-15-abhaengig-von-cannabis-31883402
zäh wie Kaugummi sind sie, die Schizophrenen.
Exemplarisch “Mr. Stranger” und unterm Strich oben drüber
nochmal als PS nach seiner letzten Reaktion.
>Schizophrenie nach Emrich.
Und Wahn, nicht urteilsfähig der “Fremde”<
Schizos, zäh wie Kaugummi
In den Kommentaren dort: https://www.mopo.de/hamburg/wie-schaedlich-ist-die-droge-wirklich–daniel-war-schon-mit-15-abhaengig-von-cannabis-31883402
zäh wie Kaugummi sind sie, die Schizophrenen.
Exemplarisch “Mr. Stranger” und unterm Strich oben drüber
nochmal als PS nach seiner letzten Reaktion.
>Schizophrenie nach Emrich.
Und Wahn, nicht urteilsfähig der “Fremde”<
Hallo “Wand” ?
Hallo “Wand” ?
Zitat:
>Und wo ist mein Kommentar (selber Inhalt wie hier von 15:44) beim DHV ?
Auf wessen Seite steht der DHV ?
Jugendrichter Müller behauptete in einer TV-Diskussion bei servus tv vor Monaten, daß Cannabis ein Betäubungsmittel wäre.
Und das, nachdem er dem aufgeblasenen Gruber in der Diskussion die Luft rausgelasen hatte
<
Hallo “Wand” ?
Hallo “Wand” ?
Zitat:
>Und wo ist mein Kommentar (selber Inhalt wie hier von 15:44) beim DHV ?
Auf wessen Seite steht der DHV ?
Jugendrichter Müller behauptete in einer TV-Diskussion bei servus tv vor Monaten, daß Cannabis ein Betäubungsmittel wäre.
Und das, nachdem er dem aufgeblasenen Gruber in der Diskussion die Luft rausgelasen hatte
<
Meilenstein
Definitiv ein Meilenstein für die weltweite Drogenpolitik. Komisch, dass ich in den Mainstream-Medien noch nichts davon gelesen habe. Ist wohl keine Schlagzeile wert. Na ja.
Außer Frage steht, dass diese Meldung den Legalisierungs-Befürwortern den Rücken stärkt. Mal schauen, wie Union und AfD sich das wieder zu recht biegen.
Meilenstein
Definitiv ein Meilenstein für die weltweite Drogenpolitik. Komisch, dass ich in den Mainstream-Medien noch nichts davon gelesen habe. Ist wohl keine Schlagzeile wert. Na ja.
Außer Frage steht, dass diese Meldung den Legalisierungs-Befürwortern den Rücken stärkt. Mal schauen, wie Union und AfD sich das wieder zu recht biegen.
Eine gute Nachricht von der
Eine gute Nachricht von der WHO. Das dürfte hoffentlich auch Rückenwind bei der Verfassungsklage geben. Die Bundesdrogenkriegsbeauftragte Fr. Mortler büßt dann wohl etwas Rückenwind ein. Wahrscheinlich wird die WHO genauso wie Kanada kapituliert haben.
🙂
PS: Die Video-Nachrichten taugen mir, gut präsentiert vom Chef! Danke, weiter so.
Eine gute Nachricht von der
Eine gute Nachricht von der WHO. Das dürfte hoffentlich auch Rückenwind bei der Verfassungsklage geben. Die Bundesdrogenkriegsbeauftragte Fr. Mortler büßt dann wohl etwas Rückenwind ein. Wahrscheinlich wird die WHO genauso wie Kanada kapituliert haben.
🙂
PS: Die Video-Nachrichten taugen mir, gut präsentiert vom Chef! Danke, weiter so.
IDPC Report
Dazu beigetragen hat wahrscheinlich, dass dieses Jahr 10 Jahre vergangen sind, seit die UN Ihre Drug Policy zuletzt aktualisiert hat. Allerdings gab es wohl kein formelles Review, sodass das International Drug Policy Consortium (IDPC) im Oktober 2018 einen Schattenbericht [1] erstellt hat, dessen Ergebnisse in Genf Ende Januar dieses Jahres vorgestellt und diskutiert wurden [2,3].
Wenig überraschend fällt die Empfehlung für die nächsten 10 Jahre eindeutig aus:
“Beyond 2019, UN member states should end punitive drug control approaches and put people and communities first. This includes promoting and facilitating the participation of civil society and affected communities in all aspects of the design, implementation, evaluation and monitoring of drug policies”
[1] https://idpc.net/publications/2018/10/taking-stock-a-decade-of-drug-policy-a-civil-society-shadow-report
[2] http://graduateinstitute.ch/events/_/events/corporate/2019/the-lost-decade-in-the-global-wa
[3, Aufzeichnung] https://idpc.net/events/2019/01/the-lost-decade-in-the-global-war-on-drugs
IDPC Report
Dazu beigetragen hat wahrscheinlich, dass dieses Jahr 10 Jahre vergangen sind, seit die UN Ihre Drug Policy zuletzt aktualisiert hat. Allerdings gab es wohl kein formelles Review, sodass das International Drug Policy Consortium (IDPC) im Oktober 2018 einen Schattenbericht [1] erstellt hat, dessen Ergebnisse in Genf Ende Januar dieses Jahres vorgestellt und diskutiert wurden [2,3].
Wenig überraschend fällt die Empfehlung für die nächsten 10 Jahre eindeutig aus:
“Beyond 2019, UN member states should end punitive drug control approaches and put people and communities first. This includes promoting and facilitating the participation of civil society and affected communities in all aspects of the design, implementation, evaluation and monitoring of drug policies”
[1] https://idpc.net/publications/2018/10/taking-stock-a-decade-of-drug-policy-a-civil-society-shadow-report
[2] http://graduateinstitute.ch/events/_/events/corporate/2019/the-lost-decade-in-the-global-wa
[3, Aufzeichnung] https://idpc.net/events/2019/01/the-lost-decade-in-the-global-war-on-drugs
Auswirkung auf eure Arbeit beim BVerfG
Dieser Bericht klingt für mich sehr sehr positiv und könnte der Durchbruch in der weltweiten Cannabis Politik sein. Für mich jetzt aber ganz konkret die Frage, was das für euer Projekt/eure Klage beim Bundesverfassungsgericht bedeutet? Könnte allein diese Veröffentlichung als Grundlage dienen um die Illegalität von Cannabis auf Bundesebene zu kippen? Oder muss vorher diese UN-Suchtstoffkommision etwas veröffentlichen, damit das ganze auch offiziell Wirksamkeit bekommt? Was sind die nächsten Schritte bei dieser Thematik?
Auswirkung auf eure Arbeit beim BVerfG
Dieser Bericht klingt für mich sehr sehr positiv und könnte der Durchbruch in der weltweiten Cannabis Politik sein. Für mich jetzt aber ganz konkret die Frage, was das für euer Projekt/eure Klage beim Bundesverfassungsgericht bedeutet? Könnte allein diese Veröffentlichung als Grundlage dienen um die Illegalität von Cannabis auf Bundesebene zu kippen? Oder muss vorher diese UN-Suchtstoffkommision etwas veröffentlichen, damit das ganze auch offiziell Wirksamkeit bekommt? Was sind die nächsten Schritte bei dieser Thematik?
Höchst erfreulich, aber der
Höchst erfreulich, aber der Kampf um die totale Entkriminalisierung muss weitergehen!
Höchst erfreulich, aber der
Höchst erfreulich, aber der Kampf um die totale Entkriminalisierung muss weitergehen!
Das verstehe ich anders
Hallo!
Ich habe mr gerade den Brief durchgelesen.
Wie ich es verstehe, sollen Cannabis und Cannabis Harz komplett aus Schedule IV gestrichen werden – genauso wie Tinkturen und Extrakte.
Die Neueinstufung in Schedule I betrifft so wie ich das verstehe THC-Präperate wie Dronabinol (delta 9 THC) sowie Isomere von delta 9 THC.
Irgendwelche Juristen hier die sich vielleicht besser auskennen und ein wenig Licht ins Dunkel bringen können?
Martin
Ich verstehe den Brief so,
Ich verstehe den Brief so, dass die Unterscheidung nicht mehr anhand der Form (Pflanze, Tinktur, Reinstoff…) getroffen wird, sondern anhand der Wirkstoffe (THC, CBD…). Dazu werden Bezeichnungen wie Cannabis, Harz, Tinktur etc. aus den Listen geloescht und Bezeichnungen wie THC in die Listen aufgenommen. Insgesamt wird alles praezisiert und runtergestuft, wunderbar! Damals waren die genauen Inhaltsstoffe nicht bekannt, also hatte man das so miserabel formuliert.
Das verstehe ich anders
Hallo!
Ich habe mr gerade den Brief durchgelesen.
Wie ich es verstehe, sollen Cannabis und Cannabis Harz komplett aus Schedule IV gestrichen werden – genauso wie Tinkturen und Extrakte.
Die Neueinstufung in Schedule I betrifft so wie ich das verstehe THC-Präperate wie Dronabinol (delta 9 THC) sowie Isomere von delta 9 THC.
Irgendwelche Juristen hier die sich vielleicht besser auskennen und ein wenig Licht ins Dunkel bringen können?
Martin
Ich verstehe den Brief so,
Ich verstehe den Brief so, dass die Unterscheidung nicht mehr anhand der Form (Pflanze, Tinktur, Reinstoff…) getroffen wird, sondern anhand der Wirkstoffe (THC, CBD…). Dazu werden Bezeichnungen wie Cannabis, Harz, Tinktur etc. aus den Listen geloescht und Bezeichnungen wie THC in die Listen aufgenommen. Insgesamt wird alles praezisiert und runtergestuft, wunderbar! Damals waren die genauen Inhaltsstoffe nicht bekannt, also hatte man das so miserabel formuliert.