Aus den ACM-Mitteilungen vom 29. Juni 2014: Am Dienstag, dem 8. Juli 2014, finden vor dem Verwaltungsgericht Köln Verfahren von 4 Patienten, die eine Erlaubnis zum Erwerb von Medizinal-Cannabisblüten aus der Apotheke durch die Bundesopiumstelle besitzen und deren Antrag auf eine Erlaubnis zum Eigenanbau abgelehnt wurde, statt.
Für jeden Kläger ist eine Verhandlungsdauer von einer Stunde vorgesehen. Die öffentlichen mündlichen Verhandlungen beginnen um 10:00 Uhr im Verwaltungsgericht Köln, Appellhofplatz, Eingang Burgmauer, Saal 1, Erdgeschoss.
Morgens wird über die Klagen von Christian G. und Ralf Herrmann (ADHS), nach der Mittagspause über die Klagen von Günter Weiglein (chronische Schmerzen) und Oliver M. verhandelt. Das Verfahren von Ralf Herrmann wird wie das Verfahren von Michael F. vor dem Oberverwaltungsgericht Münster von der ACM als Musterprozess begleitet und finanziert. Günter Weiglein wird von der Grünen Hilfe und dem Deutschen Hanf Verband unterstützt.
Es ist zu erwarten, dass die Argumentation des Verwaltungsgerichts Köln der des Oberverwaltungsgerichts Münster vom 11. Juni 2014 folgen wird.
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