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Urteil erlaubt Cannabisbesitz im Knast | DHV-News # 467

Die Hanfverband-Videonews vom 06.06.2025

Die Tonspur der Sendung steht als Audio-Podcast am Ende dieser Nachricht zum downloaden oder direkt hören zur Verfügung.

  • Vorbemerkungen
  • Streecks Amtseinführung als Drogenbeauftragter
  • Ates Gürpinar bleibt drogenpolitischer Sprecher der Linken
  • Flensburg: Bayern dreht am Rad
  • Urteil: CanG erlaubt Cannabisbesitz auch im Knast
  • Frankreich führt Rauchverbot an öffentlichen Orten ein
  • Termine

DHV-Diamantsponsoren

Vorbemerkungen

Streecks Amtseinführung als Drogenbeauftragter

Ates Gürpinar bleibt drogenpolitischer Sprecher der Linken

  • Quelle: direkte Mitteilung an den DHV

Flensburg: Bayern dreht am Rad

Urteil: CanG erlaubt Cannabisbesitz auch im Knast

Frankreich führt Rauchverbot an öffentlichen Orten ein

Termine

https://hanfverband.de/termine

Halle (Saale): Kundgebung zum „Tag des Gartens“
08.06.2025, 13:00 – 18:00

Halle (Saale): Offenes Treffen der DHV-Ortsgruppe
11.06.2025, 15:00 – 17:00

Halle: Offener Hanftisch der DHV Ortsgruppe
13.06.2025, 18:00

Mannheim: Infotisch der DHV-Ortsgruppe Rhein-Neckar
14.06.2025, 10:00 – 16:00

Berlin: Mary Jane Cannabismesse
19.06.2025 – 22.06.2025

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Urteil erlaubt Cannabisbesitz im Knast | DHV-News # 467
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Kommentare

2 Antworten zu „Urteil erlaubt Cannabisbesitz im Knast | DHV-News # 467“

  1. M.A.Haschberg

    Was nützen einem Inhaftierten 50 Gramm Cannabis im Knast, wenn er es nicht konsumieren darf ? Das jedenfalls würde viel mehr Ruhe in die Haftanstalten bringen. Man darf ja auch Kippen rauchen, weshalb kein Weed, das einen ruhig und friedlich stimmt ? Edibles wären da eine gute Lösung.
    Freiheitsentzug ist ja per se schon heftig genug und wenn man wegen Drogen einsitzt, ist die Situation noch viel schlimmer und bringt eigentlich so gut wie keinen Erfolg. Wer Drogen nimmt, pflegt diese Lebensweise nach dem Haftaufenthalt mit großer Wahrscheinlichkeit weiter. Die Probleme in dieser ungerechten Kackwelt sind ja durch den Knast beileibe nicht weniger geworden.

  2. Scheibenklänge

    Die Diskrepanz zwischen THC- und Alkoholverstößen in Bayern könnte auf einen zu niedrig gewählten THC-Grenzwert hinweisen. 3,5 ng/ml THC im Serum bleiben länger nach einem Rausch überschritten, als 0,3 Promille BAK.

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