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Urteil: Eigenanbau von Cannabis zu therapeutischen Zwecken kann in Einzelfällen genehmigt werden

Blüht es bald bei Patienten?
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Hier eine frische Pressemitteilung des Verwaltungsgerichts Köln vom 22. Juli 2014 zum eben gefällten Urteil:

Am heutigen Tag hat das Verwaltungsgericht Köln im Anschluss an die mündliche Verhandlung vom 8. Juli 2014 in fünf Verfahren, in denen die Kläger gegenüber dem Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) die Genehmigung erstreiten möchten, Cannabis für den Eigenkonsum zu therapeutischen Zwecken selbst anzubauen, die Urteile verkündet. In drei der fünf Verfahren hat das Gericht das BfArM verpflichtet, über die Anträge erneut zu entscheiden; in den beiden anderen Fällen hat es die Klagen abgewiesen.

Alle Kläger leiden unter chronischen Schmerzen und besitzen eine Erlaubnis zum Erwerb und therapeutischen Konsum von Cannabisblüten. Sie möchten die zu therapeutischen Zwecken notwendige Menge an Cannabis selbst anbauen und verarbeiten, da sie die Kosten für den Erwerb des Cannabis nicht aufbringen können und die Kosten in ihren Fällen auch nicht von den Krankenversicherungen übernommen werden. Ihre Anträge auf Zulassung des eigenen Anbaus von Cannabis hatte das BfArM jedoch abgelehnt.

Die gegen die Ablehnung gerichteten Klagen hatten in drei Fällen überwiegend Erfolg. Zur Begründung wies das Gericht nochmals darauf hin, dass die Voraussetzungen für die Zulassung des Eigenanbaus in jedem Fall eingehend und individuell zu prüfen seien. In drei Verfahren seien diese Voraussetzungen gegeben, insbesondere könne beim Anbau in den Wohnungen ein Zugriff Dritter auf die Pflanzen und Produkte hinreichend sicher ausgeschlossen werden. Die genauen Modalitäten des Anbaus könnten durch Auflagen bestimmt werden. In einem Verfahren hielt das Gericht einen gegen den Zugriff Unbefugter gesicherten Anbau aufgrund der Wohnsituation des Klägers nicht für möglich. In einem weiteren Verfahren geht die Kammer davon aus, dass der Kläger noch nicht alle zumutbaren Behandlungsalternativen ausgeschöpft habe. Daher wies das Gericht diese beiden Klagen ab.

Im Verfahren 7 K 5203/10 kann gegen das Urteil innerhalb eines Monats nach dessen Zustellung Antrag auf Zulassung der Berufung beim Oberverwaltungsgericht in Münster gestellt werden.

In den übrigen Verfahren hat das Verwaltungsgericht die Berufung gegen die Urteile wegen der grundsätzlichen Bedeutung zugelassen. Sie kann innerhalb eines Monats nach Zustellung der Urteile beim Oberverwaltungsgericht in Münster eingelegt werden.

Stattgebende Urteile: 7 K 4447/11, 7 K 4450/11 und 7 K 5217/12

Abweisendes Urteil (Wohnsituation): 7 K 4020/12

Abweisendes Urteil (Behandlungsalternativen): 7 K 5203/10


Kommentare

7 Antworten zu „Urteil: Eigenanbau von Cannabis zu therapeutischen Zwecken kann in Einzelfällen genehmigt werden“

  1. Anonymous

    Mit nichts Zufrieden
    Das Urteil ist ein Riesenschritt,und trotzdem Jammert man hier um die Wette. Oder ist es etwar der Neid,das Leute die den Arsch hochbekommen was erreicht haben.
    Gratulation von mir auf den Nächsten positiven Schritt in richtung Legalisierung.
    Auf das die erste Ernte Mundet

  2. Anonymous

    RE: Urteil: Eigenanbau von Cannabis zu therapeutischen Zwecken k
    [quote name=”ich”]Der Besitz ist immer noch Illegal.[/quote]

    Nur dann, wenn man keine Ausnahmegenehmigung zum Erwerb in der Apotheke hat. Die Kläger haben aber alle eine.

  3. Anonymous

    RE: Urteil: Eigenanbau von Cannabis zu therapeutischen Zwecken k
    [quote name=”ich”]Der Besitz ist immer noch Illegal.[/quote]
    Das Gesetz ist nichtig. 🙂

  4. Anonymous

    RE: Urteil: Eigenanbau von Cannabis zu therapeutischen Zwecken k
    Der Besitz ist immer noch Illegal.

  5. Anonymous

    RE: Urteil: Eigenanbau von Cannabis zu therapeutischen Zwecken k
    Schritt für schritt.
    Vielleicht öffnet sich eine Lücke für Social-Clubs, die in eine Zutritt-gesicherte Lage medizinisches Hanf für ihre Mitglieder bauen können.

  6. Anonymous

    RE: Urteil: Eigenanbau von Cannabis zu therapeutischen Zwecken k
    Moment mal! Das heißt als Obdachloser bekomme ich nie eine Chance, an mein Medizin ranzukommen, oder wie? Und wo bleibt die Rechtsgleichheit? Und wie wäre es, zu prüfen, ob die angeblichen Sicherheitsauflagen doch nicht zu hoch gesteckt sind? Es geht um eine Pflanze, ein Unkraut, das normalerweise an jeder Ecke wächst! Das Verletzen des Menschenrechte geht ja fröhlich weiter.

  7. Anonymous

    RE: Urteil: Eigenanbau von Cannabis zu therapeutischen Zwecken k
    Zwar sind die Gründe für die Ablehnung absolut lächerlich aber im Cannabis-erkonservativem Säuferdeutschland 3 halbwegs positiven Urteile ein kleiner Schritt in die richtige Richtung…

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