Thüringen hat die sogenannte “Geringe Menge” Cannabis, bis zu der Strafverfahren gegen Konsumenten eingestellt werden können, auf 10 Gramm angehoben. Nach einer längeren Pause geht damit wieder ein Bundesland über Diskussionen hinaus und und einen kleinen, aber konkreten Schritt in Richtung Entkriminalisierung von Cannabiskonsumenten.
Bisher gab es in Thüringen nach unseren Informationen gar keine konkrete Festlegung der Geringen Menge, in der Praxis waren es wohl 6 Gramm, wie aus der Mitteilung hervorgeht.
Über ein Jahr ist es nun her, dass ein Antrag eingebracht wurde, der umfangreiche drogenpolitische Reformen fordert. Dabei ging es nicht nur um die Geringe Menge, sondern auch um Drugchecking und ein Modellprojekt zur Cannabisabgabe. Rot/Rot/Grün hat mit der aktuellen Änderung also bei Weitem noch nicht alles geliefert, was diskutiert wurde. Aber immerhin ist ein erster konkreter Schritt getan. Praktisch wird das vor allem Auswirkung haben auf Konsumenten, die mit Mengen zwischen 6 und 10 Gramm erwischt werden.
Georg Wurth vom Deutschen Hanfverband sieht in der Bekanntmachung einen wichtigen ersten Schritt:
Politisch gesehen ist es ein wichtiges Signal, dass der Trend Richtung Entkriminalisierung weitergeht. Bleibt zu hoffen, dass Thüringen jetzt nicht die Hände in den Schoß legt und dranbleibt. Angesagt wäre zum Beispiel eine gemeinsame Initiative mit Berlin und Bremen im Bundesrat zur Erleichterung von Modellprojekten zur Cannabisabgabe.
Interessanterweise hat das Thüringer Ministerium für Migration, Justiz und Verbraucherschutz diese Neuigkeit per facebook bekanntgegeben. Auf der Homepage des Ministeriums ist sie bisher nicht zu finden. Hier der komplette Wortlaut der facebook-Nachricht des Ministeriums:
In Thüringen gelten seit Jahresbeginn zehn Gramm Cannabis als geringe Menge bei der Bewertung eines Betäubungsmitteldeliktes. Bisher waren es sechs Gramm gewesen.
Gemäß der zum 1. Januar 2017 geänderten Rundverfügung des Thüringer Generalstaatsanwalts zur Anwendung des Paragrafen 31a BtMG werden die Thüringer Staatsanwaltschaften Ermittlungsverfahren grundsätzlich einstellen, wenn die beschuldigte Peron lediglich verdächtig ist, zum gelegentlichen Eigenverbrauch bis zu zehn Gramm Cannabis angebaut, sich verschafft oder besessen zu haben.
„Damit setzen wir eine weitere Vereinbarung des Koalitionsvertrages um“, sagt Justizminister Dieter Lauinger (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) dazu. Eine bundeseinheitliche Regelung gibt es nicht, so dass die Länder aufgrund der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 9. März 1994 gehalten sind, für eine in ihrem Bereich einheitliche Handhabung zu sorgen. Nun wurde die Rundverfügung geändert und der Grenzwert an die entsprechenden Bestimmungen in Berlin, Nordrhein-Westfahlen und Rheinland-Pfalz angeglichen.
Die Rundverfügung gilt allerdings nicht, wenn von der Tat eine Fremdgefährdung ausgeht, was beispielsweise in Schulen, Krankenhäusern oder Diskotheken, insbesondere aber auch im Straßenverkehr der Fall ist. „Die neue Regelung ist ein Schritt hin zu einer modernen, effektiven Drogenpolitik, aber kein Freibrief“, so Lauinger. „Wir wollen uns auch in diesem Bereich an der Lebenswirklichkeit orientieren und setzen auf Aufklärung und qualifizierte Hilfe für Suchtkranke.“
Auf der Webseite des Freistaats Thüringen findet sich eine Medieninformation zum Thema.
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