|

Schweiz führt Bußgeldregelung für Kiffer ein

Cannabiskonsum wird in der Schweiz seit gestern, Dienstag, 1. Oktober 2013, mit einer Ordnungsbuße von 100 Franken (ca. 82 Euro) bestraft – unter der Voraussetzung, dass die Person mindestens 18-jährig ist und höchstens 10 g Cannabis mit sich trägt. Dies ist genau so viel, wie man bezahlen muss, wenn man ohne Fahrschein in einem Zug in der Schweiz bei der Fahrscheinkontolle angetroffen wird.

Artikel aus dem taz.blog “drogerie” vom 02.10.2013 mit freundlicher Genehmigung des Autors Hans Cousto. Link zum Artikel:

Schweiz führt Bußgeldregelung für Kiffer ein

Cannabiskonsum wird in der Schweiz seit gestern, Dienstag, 1. Oktober 2013, mit einer Ordnungsbuße von 100 Franken (ca. 82 Euro) bestraft – unter der Voraussetzung, dass die Person mindestens 18-jährig ist und höchstens 10 g Cannabis mit sich trägt. Dies ist genau so viel, wie man bezahlen muss, wenn man ohne Fahrschein in einem Zug in der Schweiz bei der Fahrscheinkontolle angetroffen wird.

In der Schweiz ist der Konsum von Cannabis – anders als in Deutschland – verboten. Bis heute wird der Konsum von Cannabis von Kanton zu Kanton unterschiedlich geahndet. Mit dem Inkrafttreten der Revision des Betäubungsmittelgesetzes (BetmG) per 1. Oktober 2013 wird diese uneinheitliche Handhabung von einer nationalen Regelung abgelöst. Durch die Einführung einer Ordnungsbuße von 100 Franken entsteht die Grundlage für die Gleichbehandlung aller Cannabiskonsumenten in der Schweiz. Der Konsum kann dann mit einer Ordnungsbuße geahndet werden, wenn die Person mindestens 18-jährig ist und nicht gleichzeitig andere Gesetzesverstöße begeht. Da der Besitz von mehr als 10 g Cannabis strafbar ist, kommt das Ordnungsbussenverfahren nur bei Besitz von weniger als 10 g zur Anwendung.

Mit der Abschaffung der strafrechtlichen Konsequenzen wird der Konsum von Cannabis entkriminalisiert, ohne ihn zu banalisieren. Mit der Höhe von 100 Franken als Buße für den Konsum behält diese Sanktion ihre abschreckende Wirkung und zeigt dem Konsumenten deutlich, dass Cannabiskonsum in der Schweiz illegal ist.

Suchtfachleute und Stiftungen wie Sucht Schweiz befürworten die Einführung von Ordnungsbußen zur Sanktionierung des Cannabiskonsums für über 18-jährige Konsumenten. Für die jüngeren Cannabis-Konsumierenden muss hingegen der Jugendschutz im Vordergrund stehen, damit gefährdete Jugendliche frühzeitig erkannt werden und ihnen mit geeigneten Maßnahmen geholfen werden kann. Dies könnte mit den Ordnungsbußen nicht erreicht werden, weshalb diese Altersgrenze zu begrüßen sei, betonen Suchtfachleute.

Anstelle einer repressiven Massnahme wie der Ordnungsbuße sollen für jugendliche Cannabiskonsumenten individuelle Maßnahmen im Sinne einer Frühintervention festgelegt werden. Das Betäubungsmittelgesetz sieht deshalb vor, dass die Kantone qualifizierte Beratungs- oder Sozialhilfestellen bezeichnen, die für die Unterstützung gemeldeter Personen, namentlich gefährdeter Kinder oder Jugendlicher, zuständig sind.

Gemäß Bundesgesetz vom 28. September 2012, in Kraft seit 1. Oktober 2013 (AS 2013 1451; BBl 2011 8195 8221), heißt es neu im BetmG:

Gliederungstitel vor Art. 19

4. Kapitel: Strafbestimmungen

1. Abschnitt: Strafbare Handlungen

Art. 19b Abs. 2

(2) 10 Gramm eines Betäubungsmittels des Wirkungstyps Cannabis gelten als geringfügige Menge.

Gliederungstitel vor Art. 28

2. Abschnitt: Strafverfolgung und Ordnungsbussenverfahren

(1) Widerhandlungen nach Artikel 19a Ziffer 1, begangen durch den Konsum von Betäubungsmitteln des Wirkungstyps Cannabis, können in einem vereinfachten Verfahren mit Ordnungsbussen geahndet werden (Ordnungsbussenverfahren).

(2) Die Ordnungsbusse beträgt 100 Franken.

(3) Vorleben und persönliche Verhältnisse des Täters werden nicht berücksichtigt.

(4)  Mit der Erhebung der Ordnungsbusse wird das cannabishaltige Produkt sichergestellt.


Kommentare

12 Antworten zu „Schweiz führt Bußgeldregelung für Kiffer ein“

  1. Anonymous

    Peter Messer
    DAS wäre auch in der BRD möglich und von Vorteil! BRAVO SCHWEIZ!

  2. Anonymous

    Peter Messer
    DAS wäre auch in der BRD möglich und von Vorteil! BRAVO SCHWEIZ!

  3. Anonymous

    RE: Schweiz führt Bußgeldregelung für Kiffer ein
    [quote]… ich glaube nur weil die Kontakt mit psychisch kranke deutschen Polizisten haben und sich beeinflussen lassen.[/quote]

    …..nana mein kleiner Hanffreund, nicht die Beamten sind psychisch in dieser Form belastet, es sind die Gesetzte. Eine derartige Belastung stammt eher von anderer Natur….*bei mir konnte ich jedenfalls bis heute keine abgeänderte, geistige Haltung bzw. Einstellung auf meine motorischen und kognitiven Fähigkeiten feststellen. Und das schiebe ich auf eine gesunde Erziehung im Elterhauns…..

  4. Anonymous

    RE: Schweiz führt Bußgeldregelung für Kiffer ein
    [quote]… ich glaube nur weil die Kontakt mit psychisch kranke deutschen Polizisten haben und sich beeinflussen lassen.[/quote]

    …..nana mein kleiner Hanffreund, nicht die Beamten sind psychisch in dieser Form belastet, es sind die Gesetzte. Eine derartige Belastung stammt eher von anderer Natur….*bei mir konnte ich jedenfalls bis heute keine abgeänderte, geistige Haltung bzw. Einstellung auf meine motorischen und kognitiven Fähigkeiten feststellen. Und das schiebe ich auf eine gesunde Erziehung im Elterhauns…..

  5. Anonymous

    RE: Schweiz führt Bußgeldregelung für Kiffer ein
    Hier wurde auch wieder ein unverhältnismäßig hohes Urteil gesprochen!

    http://www.mz-web.de/bernburg/amtsgericht-haftstrafe-fuer-handel-mit-drogen,20640898,24650974.html

  6. Anonymous

    RE: Schweiz führt Bußgeldregelung für Kiffer ein
    Hier wurde auch wieder ein unverhältnismäßig hohes Urteil gesprochen!

    http://www.mz-web.de/bernburg/amtsgericht-haftstrafe-fuer-handel-mit-drogen,20640898,24650974.html

  7. Anonymous

    RE: Schweiz führt Bußgeldregelung für Kiffer ein
    [quote name=”Dirk”]Eine deutlich mildere Bestrafung als in Deutschland!
    Gibt es in der Schweiz, neben dem Busgeld, Konsequenzen für den Führerschein? MPU usw.?
    Wie sieht es bei Kontrollen mit einem KFZ aus?[/quote]

    MPU kennen die doch gar nicht, Bussgeld und Fahrverbot für ein par stunden nehme ich an, genau so wie mit Alkohol – wenn schon überhaupt. Hier in Holland wird gar nichts kontrolliert nur Alkohol und ab und zu harte Drogen. Muss immer nur Pusten, die haben noch nie nach Drogen nachgefragt. Nur in Grenznaehe mit Deutschland werden manche Polizisten behinderter … ich glaube nur weil die Kontakt mit psychisch kranke deutschen Polizisten haben und sich beeinflussen lassen.

  8. Anonymous

    RE: Schweiz führt Bußgeldregelung für Kiffer ein
    [quote name=”Dirk”]Eine deutlich mildere Bestrafung als in Deutschland!
    Gibt es in der Schweiz, neben dem Busgeld, Konsequenzen für den Führerschein? MPU usw.?
    Wie sieht es bei Kontrollen mit einem KFZ aus?[/quote]

    MPU kennen die doch gar nicht, Bussgeld und Fahrverbot für ein par stunden nehme ich an, genau so wie mit Alkohol – wenn schon überhaupt. Hier in Holland wird gar nichts kontrolliert nur Alkohol und ab und zu harte Drogen. Muss immer nur Pusten, die haben noch nie nach Drogen nachgefragt. Nur in Grenznaehe mit Deutschland werden manche Polizisten behinderter … ich glaube nur weil die Kontakt mit psychisch kranke deutschen Polizisten haben und sich beeinflussen lassen.

  9. Anonymous

    RE: Schweiz führt Bußgeldregelung für Kiffer ein
    Eine deutlich mildere Bestrafung als in Deutschland!
    Gibt es in der Schweiz, neben dem Busgeld, Konsequenzen für den Führerschein? MPU usw.?
    Wie sieht es bei Kontrollen mit einem KFZ aus?

  10. Anonymous

    RE: Schweiz führt Bußgeldregelung für Kiffer ein
    Eine deutlich mildere Bestrafung als in Deutschland!
    Gibt es in der Schweiz, neben dem Busgeld, Konsequenzen für den Führerschein? MPU usw.?
    Wie sieht es bei Kontrollen mit einem KFZ aus?

  11. Anonymous

    RE: Schweiz führt Bußgeldregelung für Kiffer ein
    von sowas kann man in deutschland noch in 100 jahren träumen

  12. Anonymous

    RE: Schweiz führt Bußgeldregelung für Kiffer ein
    von sowas kann man in deutschland noch in 100 jahren träumen

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert