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RLP: Stecklinge nur ohne Wurzeln | DHV-News # 492

Die Hanfverband-Videonews vom 09.01.2026

Die Tonspur der Sendung steht als Audio-Podcast am Ende dieser Nachricht zum downloaden oder direkt hören zur Verfügung.

  • Vorbemerkungen
  • DHV-Spendenkampagne: Letzter Aufruf!
  • Datenleck bei Dr. Ansay
  • RLP: Stecklinge nur ohne Wurzeln!
  • GdP für Legalisierung
  • Ortsgruppen-Funk
  • Termine

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Vorbemerkungen

DHV-Spendenkampagne: Letzter Aufruf!

Datenleck bei Dr. Ansay

RLP: Stecklinge nur ohne Wurzeln!

Gegenstand der Weitergabe (Vermehrungsmaterial)
Es dürfen Samen und/ oder Stecklinge aus dem gemeinschaftlichen Eigenanbau Ihrer Anbauvereinigung als Vermehrungsmaterial weitergegeben werden. Als Grundlage der Definition eines Stecklings wird die aktuelle Rechtsprechung (BGH, Beschl. v. 27.11.2024 − 3 StR 25/24/ LG Kleve, Urteil vom 9. Oktober 2023 – 110 KLs 22/23) herangezogen.
Um einen Steckling zur Anzucht von Cannabis handelt es sich, wenn die Jungpflanze oder das Sprossteil
■ über keine Blüten- und Fruchtstände verfügt und
■ keine Wurzeln aufweist.
Andernfalls gilt die Pflanze als Cannabispflanze!
Hinweis: Mit einer Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe wird gemäß § 34 Abs. 1 Nr. 4 KCanG bestraft, wer entgegen § 2 Abs. 1 Nr. 4 KCanG mit Cannabispflanzen Handel treibt!

GdP für Legalisierung

Ortsgruppen-Funk

Termine

https://hanfverband.de/termine

Halle: Demo der OG Halle/Saale zum Stecklingsprozess am Landgericht
12.01.2026, 12:00 – 15:00

Heidelberg: Offener Hanftisch der DHV-Ortsgruppe Rhein-Neckar
20.01.2026, 19:00

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RLP: Stecklinge nur ohne Wurzeln | DHV-News # 492
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Kommentare

3 Antworten zu „RLP: Stecklinge nur ohne Wurzeln | DHV-News # 492“

  1. Kraut

    Wieso meint der Mann der GdP bei Cannabis im Garten dürfte der Staat so übergriffig sein, während ihn meine restlichen Pflanzen im Garten korrekterweise gar nicht interessieren, auch die tötlich giftigen.

    Denn er müsste auch fordern den staatlichen Regulierungswahn auf Gemüse und Obst aus dem heimischen Anbau auszudehenen. Und verbieten selber Saatgut zu produzieren und zu nehmen.

    Freie Selbstversorgung aus dem heimischen Garten muss immer möglich sein mit allem was das Herz begehrt!

  2. M.A.Haschberg

    Es ist ja schon reichlich verrückt, dass man auf Regierungsseite ständig neue unsinnige Haarspaltereien über eine Heilpflanze, ja sogar über deren Stecklinge erfindet. Man könnte vielleicht noch vorschreiben, wie viele Blätter eine Pflanze haben darf. Also irgendwann reichts mal. – Wir haben sicherlich weitaus gravierendere Probleme in unserer Drogenpolitik. Das gilt für die legalen Todesdrogen ebenso, wie für die unzähligen neuen Horrordrogen, die unsere Städte mehr und mehr verelenden lassen. Und die Politik schaut zu und verwaltet das Elend weiter. Da sollte sie mal einschreiten und Lösungen suchen und nicht Patienten ihre bequeme Onlineverschreibung verbieten, um sie zu Ärzten zu schicken, die gar keine Rezepte ausstellen wollen, für die sie sich auch noch unter Strafandrohung rechtfertigen müssen. Das ist einfach nur noch bösartig und absurd !

  3. Anonym

    Hallo Georg.

    Der Kommentar betriff die aktuellen News bzgl des Vorwurfes der US Regierung gegen die Deutsche Regierung bzgl der Therapiefreiheit.
    Hier schreibt Frau Warken diese sei nicht eingeschränkt in Deutschland.
    Am Mittwoch sitzt Du im Gesundheitsausschuss wo ein Gesetz erörtert wird das die Therapiefreiheit von Patienten ganz erheblich wieder einschränken soll. Patienten die diese Therapiefreiheit bei Cannabis nutzen wollen werden von unserer Regierung – in Form der Gesundheitsministerin – pauschal als mögliche kriminelle eingestuft, weil die Cannabisverordnungen so stark angestiegen sind.

    Den Patienten soll durch die neue Regelung der legale Zugang zu medizinischen Cannabis maximal erschwert werden. Herangezogen werden fadenscheinige Argumente warum Cannabis nicht mehr Online versand werden darf.

    Auch wenn die Argumente des amerikanischen Gesundheitsministers sachlich falsch sind – so hat er bezogen auf den aktuellen Fall wirklich Recht.

    Das Telemedizingesetz dient massgeblich dazu die Therapiefreiheit der Patienten einzuschränken.

    … und es gibt weitaus wichtigere gesundheitpolitische Themen zu klären …

    Cannabis darf legal besessen und konsumiert werden, warum darf ein Patient sich nicht dann entscheiden es zu medizinischen Zwecken zu nutzen wenn er es denn so will ? Was spricht dagegen das Gesundheitssystem weiterhin durch Privatverordungen weiterhin zu entlasten anstatt durch so ein Gesetz die Kosten weiter in die Höhe zu treiben ?

    Lieben Gruß und viel Erfolg am 14 Januar im Gesundheitsausschuss !!

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