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RLP: Stecklinge nur ohne Wurzeln | DHV-News # 492

Die Hanfverband-Videonews vom 09.01.2026

Die Tonspur der Sendung steht als Audio-Podcast am Ende dieser Nachricht zum downloaden oder direkt hören zur Verfügung.

  • Vorbemerkungen
  • DHV-Spendenkampagne: Letzter Aufruf!
  • Datenleck bei Dr. Ansay
  • RLP: Stecklinge nur ohne Wurzeln!
  • GdP für Legalisierung
  • Ortsgruppen-Funk
  • Termine

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Vorbemerkungen

DHV-Spendenkampagne: Letzter Aufruf!

Datenleck bei Dr. Ansay

RLP: Stecklinge nur ohne Wurzeln!

Gegenstand der Weitergabe (Vermehrungsmaterial)
Es dürfen Samen und/ oder Stecklinge aus dem gemeinschaftlichen Eigenanbau Ihrer Anbauvereinigung als Vermehrungsmaterial weitergegeben werden. Als Grundlage der Definition eines Stecklings wird die aktuelle Rechtsprechung (BGH, Beschl. v. 27.11.2024 − 3 StR 25/24/ LG Kleve, Urteil vom 9. Oktober 2023 – 110 KLs 22/23) herangezogen.
Um einen Steckling zur Anzucht von Cannabis handelt es sich, wenn die Jungpflanze oder das Sprossteil
■ über keine Blüten- und Fruchtstände verfügt und
■ keine Wurzeln aufweist.
Andernfalls gilt die Pflanze als Cannabispflanze!
Hinweis: Mit einer Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe wird gemäß § 34 Abs. 1 Nr. 4 KCanG bestraft, wer entgegen § 2 Abs. 1 Nr. 4 KCanG mit Cannabispflanzen Handel treibt!

GdP für Legalisierung

Ortsgruppen-Funk

Termine

https://hanfverband.de/termine

Halle: Demo der OG Halle/Saale zum Stecklingsprozess am Landgericht
12.01.2026, 12:00 – 15:00

Heidelberg: Offener Hanftisch der DHV-Ortsgruppe Rhein-Neckar
20.01.2026, 19:00

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