Meldung des DHV vom 11. 11. 2002
Auch die entspannende und depressionslindernde Südseepflanze Kava-Kava erfährt in Deutschland immer mehr Repression. Aufgrund vereinzelter Krankheits- und Todesfälle durch Leberschäden hat das Bundesinstitut für Arzneimittel (BfArM) die Zulassung als Arzneimittel für Kava-Kava zurückgezogen.
Seitdem herrscht große Unsicherheit darüber, ob Kava- Kava noch als Genussmittel verkehrsfähig ist oder nicht. Das Bundesinstitut für gesundheitlichen Verbraucherschutz und Veterinärmedizin (BgVV) schrieb dazu in einer Pressemitteilung unter anderem: “Nach Auffassung des BgVV sind derartige Erzeugnisse in Deutschland als Lebensmittel nicht verkehrsfähig.”
Da das BgVV für solche Entscheidungen aber gar nicht zuständig ist und die Rechtslage unklar war, aufgrund der ein Genußmittel einfach für nicht verkehrsfähig erklärt wird, haben wir nachgefragt, wie die Behörde zu dieser Aussage kommt.
Daraufhin rief uns zuerst Frau Dr. Lukassowitz an, um am Telefon die Sache zu klären. Das BgVV sei nur ein beratendes Gremium und sei bei Kava- Kava wegen der gesundheitlichen Gefährdung zu der Auffassung gelangt, dass es auch als Genussmittel/Lebensmittel nicht verkehrsfähig sein sollte. Die Entscheidung darüber obliege aber den jeweiligen Landesveterinärämtern, die für die Lebensmittelüberwachung zuständig sind. Warum weitaus gefährlichere Genußmittel wie Alkohol und Tabak dagegen verkehrsfähig sind, konnte Frau Dr. Lukassowitz nicht beantworten. Auf meinen Wunsch hat sie mir diese Aussagen dann doch noch schriftlich zur Verfügung gestellt: (Das BgVV wurde zwischenzeitlich zerschlagen, deshalb kommt die Antwort vom Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR)).
Als nächstes gilt es also zu klären, ob die Landesveterinärämter gegen Kava- Kava vorgehen, und auf welcher rechtlichen Grundlage sie Kava- Kava anders behandeln als Alkohol oder Tabak. Dazu bald mehr an dieser Stelle…
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