Nach einem Verwaltungsgerichts Köln im Jahr 2014 titelten viele deutsche Zeitungen, der Eigenanbau von Cannabis für medizinische Zwecke sei in Deutschland jetzt legal. Das ist allerdings nicht so, gegen das Urteil wurde Berufung eingelegt. Weiterhin werden Cannabispatienten strafrechtlich verfolgt, die beim Anbau von Cannabis erwischt werden, selbst wenn sie über eine Ausnahmegenehmigung zum Erwerb in der Apotheke verfügen.
Diese Strafverfahren gehen je nach Bundesland und Richter sehr unterschiedlich aus. In einigen Fällen haben Richter es bei Verwarnungen belassen, oder sogar Verfahren nach rechtfertigendem Notstand (§ 34 StGB) komplett eingestellt. Jüngst hatte der Cannabispatient Oliver Kaupat einen juristischen Erfolg erzielt: Das Leverkusener Amtsgericht hatte ihn zu 3125 Euro Geldstrafe verurteilt, im Berufungsverfahren wurde diese Strafe zu einer Verwarnung umgewandelt. Der Richter sagte: „Es ist Strafe genug, dass Sie Ihre Wohnung verloren haben.“
Tatsächlich ist für schwerkranke Menschen nicht nur ein Strafverfahren ein Problem. Selbst wenn sie am Ende eines Verfahrens straffrei ausgehen, so sind Hausdurchsuchung, Festnahme und die entsprechende Behandlung durch Polizei und Gesellschaft doch eine hohe psychische Belastung für diese Menschen, die eigentlich die Hilfe und Unterstützung unseres Staates benötigen.
Im bayrischen Pfaffenhofen wurde der Cannabispatient Andreas Butzmann mit einer kleinen Cannabiszucht erwischt. Er erwartet derzeit das Verfahren, unwissend wie der Ausgang sein wird. Im schlimmsten Fall droht ihm eine Haftstrafe, die ihn den Job und seine Gesundheit kosten könnte.
Laut Aussage des Arztes Franjo Grotenhermen im Petitionsausschuss des Bundestages laufen derzeit gegen 5 seiner Patienten, die über eine Ausnahmegenehmigung verfügen, juristische Verfahren. Auch beim Deutschen Hanfverband gehen regelmäßig Berichte von Patienten ein, die mit Strafverfolgung konfrontiert sind. Die darüber hinausgehende Dunkelziffer ist hoch, viele Patienten sind nicht über Organisationen vernetzt.
Derzeit haben etwa 380 Menschen in Deutschland eine Ausnahmegenehmigung zur Nutzung von medizinischem Cannabis aus der Apotheke. Viele davon können sich ihre Tagesdosis aber nicht leisten, oder sind von ständigen Lieferschwierigkeiten betroffen. Jeder sollte nachvollziehen können, dass manche Patienten sich in solchen Fällen lieber illegal versorgen, als ohne ihre Medizin zu leiden. Dass sie deswegen von Strafverfolgung bedroht sind, ist absolut unverständlich und in dieser Form nicht akzeptabel.
Auch wenn wir als Deutscher Hanfverband natürlich für die generelle Legalisierung von Cannabis sind, ist es doch völlig klar, dass es im Bereich Cannabis als Medizin sofort Änderungen geben muss. Die Kriminalisierung von kranken Menschen wegen ihrer Medizin muss aufhören!
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