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Prozesstermin gegen DHV wegen Faserhanf


Meldung des DHV vom 20. 12. 2003

Es ist soweit, das Hauptverfahren gegen den DHV-Geschäftsführer Georg Wurth und den Experten für “Cannabis und Führerschein” Theo Pütz ist eröffnet worden und der öffentliche Prozesstermin steht fest.

Datum:
29.01.2004, 9.00 Uhr

Ort:
Amtsgericht Tiergarten
Raum A 138
Turmstraße 91
10559 Berlin

Den Angeklagten wird vorgeworfen, am Rande der Hanfparade 2002 Betäubungsmittel besessen und abgegeben zu haben. Tatsächlich handelte es sich um Nutzhanf, der auf ca. 3000 ha in Deutschland legal angebaut wird. Wurth und Pütz hatten die abgeernteten Pflanzen zu Dekorationszwecken zur Hanfparade 2002 angeliefert. Mit einem THC-Gehalt von unter 0,1 Prozent waren die Pflanzen zu Rauschzwecken völlig ungeeignet. Trotzdem konstruiert die Staatsanwaltschaft einen Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz. Schließlich könnte die Wagenladung insgesamt über zwei Gramm THC enthalten haben! Dass kein Mensch so viel Hanf konsumieren kann, wird achselzuckend ignoriert.

Als Hans-Christian Ströbele nach dem übergriff der Polizei die Rückgabe der Pflanzen forderte, entstand daraus auch der Raab-Song “Gebt das Hanf frei”. Dieser Prozess dürfte für die deutsche Hanfwirtschaft über den konkreten Fall hinaus interessant werden. Justiz und Behörden verhalten sich im Zusammenhang mit dem Biorohstoff Nutzhanf beinahe paranoid, was z.B. die Geschäftsdurchsuchungen und Anklagen wegen Handel mit der Räuchermischung “Knaster” eindrucksvoll zeigen.

Der Prozesstermin verspricht also interessant zu werden. Hier können Hanffreunde live miterleben, wie deutsche Staatsanwälte versuchen, harmlosen Nutzhanf zur gefährlichen Droge aufzubauschen.


Kommentare

2 Antworten zu „Prozesstermin gegen DHV wegen Faserhanf“

  1. Ingo Hackenberg

    Wo finde ich das Urtreil
    Hallo Team Hanfverband,
    ich habe folgenden Artikel auf eurer Website gefunden:
    https://hanfverband.de/nachrichten/news/prozesstermin-gegen-dhv-wegen-faserhanf

    Ich interessiere mich sehr für das Urteil aus dem Prozess. Wo kann ich ich den Ausgang der Gerichtsverhandlung bzw. das Urteil finden.

    Mit freundlichen Grüßen
    Ingo Hackenberg

    1. Georg Wurth

      keine Nachricht

      Tja, tatsächlich, ich finde auch keinen Bericht über das Ergebnis. Ich nehme an, wir haben darüber damals im Newsletter berichtet.
      Jedenfalls war es ein glatter Freispruch. Der Richter hatte mündlich sogar begründet, das Zeug könne nicht dem BtMG unterliegen, weil man sich damit nicht berauschen kann. Die Polizeitechnische Untersuchungsstelle hatte das wegen des CBD/THC-Verhältnisses bescheinigt. Leider kam das Urteil (Freispruch) verkürzt, ohne Begründung. Das wäre interessant gewesen vor dem Hintergrund er heutigen Prozesse um CBD-Blüten.
      Neben dem Raab-Ströbele-Song gibt es noch eine nette Anekdote: Das LKA musste zum ersten Mal “Rauschmittel” aus der Aservatenkammer wieder herausgeben. Der Kollege war ziemlich sauer, als wir das Tütchen mit ca. 200 Gramm Resten abgeholt haben. Das haben wir dann später Ströbele zum Geburtstag geschenkt.

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