Aus den ACM-Mitteilungen vom 14. Juni 2014: Die Westfälische Allgemeine Zeitung berichtete am 4. Juni über ein Urteil in einem Strafverfahren gegen ein ACM-Mitglied, das eine Erlaubnis zur medizinischen Verwendung von Cannabisblüten besitzt. Da er Cannabissetzlinge an andere Patienten weitergegeben haben soll, wurde er zu einer Bewährungsstrafe und zu 50 Sozialstunden verurteilt.
Marihuana als Medizin – trotzdem Bewährungsstrafe
Seit mehr als 20 Jahren leidet der 33-Jährige an der chronisch-entzündlichen Darmerkrankung Morbus Crohn, verbunden mit heftigen Schmerzen. Seit 2012 hat er eine Genehmigung, zu medizinischen Zwecken Cannabisblüten zu konsumieren. Strafbar hat sich der Mendener trotzdem gemacht – mit der Beihilfe zum Betrieb einer Marihuana-Plantage. [weiterlesen]
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