Die Pharmazeutische Zeitung berichtet über die geplante Änderung bzgl. GKV & Cannabis und die dazugehörige Anhörung letzte Woche im Gesundheitsausschuss des Bundestages. Georg Wurth vom DHV hat dazu mündlich und schriftlich Stellung genommen.
„Im Gesundheitsausschuss brachte der damalige GBA-Vorsitzende Josef Hecken im Sommer einen verpflichtenden sechsmonatigen Therapieversuch mit Fertigarzneimitteln ins Spiel und regte an, Cannabis-Vollextrakte als zugelassene Fertigarzneimittel ausdrücklich zu berücksichtigen. Damit sei Exilby gemeint, mutmaßte der Deutsche Hanfverband (DHV) und legte nahe, dass wirtschaftliche Interessen Einfluss auf die politische Debatte oder die konkrete Ausgestaltung der Gesetzgebung genommen haben könnten.
Dass die Koalitionsfraktionen in den Änderungsanträgen zum GKV-Spargesetz die Regelung entschärft haben, begrüßt der Verband mithin.
(…) Die Klarstellung sieht Verbandschef Georg Wurth als sinnvoll an. Bei der Anhörung betonte er: »Dass das Quasi-Monopol für Exilby aufgehoben wurde, ist sicher ein richtiger Schritt. Das sage ich vor allem als Beitragszahler, da Exilby mit Blick auf den THC-Gehalt das mit Abstand teuerste Cannabis-Medikament ist.« Es sei also sehr sinnvoll, den vorgeschriebenen Therapieversuch mit Fertigarzneimitteln so zu gestalten, dass das teure Medikament auf die zugelassenen Indikationen beschränkt wird.“
