Der erste Mustertext im Rahmen unserer DHV Aktion: Petition für einen kommunalen Modellversuch zur Abgabe von Cannabis ging nach Bad Schussenried in Baden-Württemberg, einem kleinen Moorkurort im tiefsten Süden der Republik.
An den Gemeinderat von Bad Schussenried
Wilhelm-Schussen-Straße 36
88427 Bad Schussenried
Petition nach Artikel 17 des Grundgesetzes
Sehr geehrte Damen und Herrn,
ich möchte Ihnen als meinen gewählten Volksvertretern folgende Petition unterbreiten:
„Die Gemeinde Bad Schussenried möge gemeinsam mit interessierten Bürgerinnen und Bürgern einen Modellversuch zur Abgabe von Cannabis zur medizinischen Nutzung und als Genussmittel konzipieren und eine entsprechende Ausnahmegenehmigung hierfür nach §3 (2) BtMG beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte beantragen.
Als konkretes Modell schlage ich einen Cannabis Social Club (CSC) vor. Dieser soll an einem gesicherten Ort nach folgenden Regeln betrieben werden:
- Mitglied werden kann jeder Einwohner ab 18 Jahren.
- Anbau, Ernte und Weiterverarbeitung des Cannabis erfolgt durch die Mitglieder.
- Die Abgabe des Cannabis erfolgt ausschließlich an Mitglieder gegen einen Unkostenbeitrag.
- Jedes Mitglied erhält höchstens ein Gramm pro Tag.
- Mitgliedern ist der Besitz von bis zu 6 Gramm außerhalb der Räumlichkeiten des CSC gestattet.
- Ein Handel mit Cannabis oder eine Abgabe an Dritte, insbesondere Minderjährige, bleibt illegal und führt zum Ausschluss.
- Für Menschen, die Cannabis auf ärztliche Empfehlung konsumieren, können die Regeln bedarfsgerecht modifiziert werden.
Die Gemeinde sorgt für einen ordnungsgemäßen Betrieb, kontrolliert die Sicherheit, Qualität, den Wirkstoffgehalt und Verbleib des Cannabis. Zudem sorgt die Gemeinde für bedarfsgerechte Präventions-, Informations-, Hilfs- und Schadensminderungsangebote, u.a. durch die Förderung von Konsumformen ohne Verbrennung wie Vaporizer.
Das Modell ist so zu konzipieren, dass Menschen durch ihre Beteiligung keine Nachteile, insbesondere kein Risiko einer strafrechtlichen Verfolgung, entstehen.
Das Projekt könnte wissenschaftlich begleitet werden.
Als Alternative zum CSC-Modell wäre auch ein Anbau und Abgabe durch die Gemeinde selbst oder über Apotheken denkbar.
mit freundlichen Grüßen,
Begründung:
Cannabis birgt für die Konsumierenden sowie für die Gesellschaft Risiken. Die Gesellschaft wird indirekt durch den Schwarzmarkt, der von Mafia und Hells Angels dominiert wird bedroht sowie durch die Kosten für die Strafverfolgung belastet. Neben den gesundheitlichen Risiken des Konsums ist die Strafverfolgung für Konsumierende die schlimmste Nebenwirkung.
Zweck und Ziel des geltenden Betäubungsmittelgesetzes ist (laut Regierungsvorlage des Betäubungsmittelgesetzes 1981, BTDrucks. 8/3551, S. 23 f.) der Schutz der menschlichen Gesundheit sowie eine Regelung des Verkehrs mit Betäubungsmitteln, um deren Sicherheit und Kontrolle zu gewährleisten, die notwendige medizinische Versorgung der Bevölkerung sicher zu stellen und den Missbrauch von Betäubungsmitteln sowie das Entstehen oder Erhalten einer Betäubungsmittelabhängigkeit zu verhindern.
Das Modell des Cannabis Social Clubs liegt im öffentlichen Interesse und verfolgt Zweck und Ziel des BtMG, weil es im Vergleich zum bereits existierenden Schwarzmarkt für Cannabis folgende Vorteile bietet:
- Das Cannabis kann auf Qualität und THC-Gehalt geprüft werden und ist frei von gesundheitsgefährdenden Streckmitteln.
- Die Förderung von tabak- und verbrennungsfreien Konsumformen mindert die Schäden der Atemwege durch Cannabiskonsum.
- Durch eine Schwächung des Schwarzmarktes wird der Gewinn der organisierten Kriminalität geschmälert und das unkontrollierte Angebot insbesondere an Jugendliche geschmälert.
- Die Präventions-, Informations-, Hilfe- und Schadensminderungangebote in einem CSC können die Gesundheit fördern und besser vor Missbrauch sowie Abhängigkeit schützen, da sie die Konsumenten und Konsumentinnen direkt erreichen.
- Die Polizei wird von der Verfolgung der Konsumenten und Konsumentinnen entlastet und kann sich verstärkt um andere Kriminalität kümmern.
- Menschen, die Cannabis aus gesundheitlichen Gründen nutzen wird über eine CSC ihre Medizin kostengünstig zugänglich gemacht
Der §3 (2) BtMG erlaubt explizit Ausnahmegenehmigungen „zu wissenschaftlichen oder anderen im öffentlichen Interesse liegenden Zwecken“.
Laut dem jährlichen Bericht der Beobachtungsstelle für Drogen und Drogensucht (DBDD) zur Drogensituation in Deutschland 2012 haben circa 3 Millionen Menschen im letzten Jahr Cannabis konsumiert. Jemals Cannabis konsumiert haben ca. 15 Millionen Menschen, im letzten Monat waren es 1,5 Millionen. Bezogen auf die Einwohnerzahl von Bad Schussenried wären dies 150 bzw. 300 Gebraucher von Cannabis im letzten Jahr bzw. im letzten Monat. Laut der Arbeitsgemeinschaft Cannabis als Medizin könnten zudem 0,1 – 1% der Bevölkerung von Cannabis als Medizin profitieren, dies wären bis zu weitere 80 Personen.
Das Modell des CSC wird in Belgien und Spanien bereits seit mehreren Jahren erfolgreich betrieben. Die Ausgaben des Staates zur Verfolgung von Cannabisgebrauchern kosten die 8000 Bürger unserer Gemeinde 100.000 Euro jährlich, während statistisch nur 3000 Euro in die Suchtprävention für alle legalen und illegalen Drogen fließen. Die Mehrheit der Menschen in Baden-Württemberg spricht sich laut einer EMNID Umfrage gegen die heutige Kriminalisierung und für eine Liberalisierung in der Cannabispolitik aus.
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