Am vergangenen Freitag hat der Deutsche Bundestag den Antrag der Grünen “Zugang zu medizinischem Cannabis für alle betroffenen Patientinnen und Patienten ermöglichen” abgelehnt. Nur die Fraktion DIE LINKE stimmte mit den Grünen. Die SPD konnte sich nicht zu einer Zustimmung durchringen, die FDP lehnte den Antrag ab, obwohl beide Parteien bei der Anhörung erkannten, dass es hier noch Verbesserungsbedarf gibt.
Abenteuerlich ist das Argument, mit dem die SPD ihre Enthaltung begründet: “Außerdem wollten die Antragsteller sich offenbar eine Hintertür zur Legalisierung des Eigenanbaus von Cannabis offenhalten. Aus diesen Gründen werde die Fraktion der SPD sich bei der Abstimmung der Stimme enthalten.”
Wieviel Legalisierung in dem Antrag steckt, kann jeder selbst nachlesen:
II. Vor diesem Hintergrund fordert der Deutsche Bundestag die Bundesregierung auf,
a) einen Gesetzentwurf vorzulegen, durch den im Regelfall ein betäubungsmittelrechtliches Strafverfahren wegen Gebrauchs von Cannabis eingestellt und die Beschlagnahme sowie Einziehung des Betäubungsmittels ausgeschlossen wird, wenn die oder der Tatverdächtige Cannabis aufgrund einer ärztlichen Empfehlung verwendet und dabei zugleich die Voraussetzungen sowie das Verfahren zu regeln, nach denen eine solche ärztliche Empfehlung anhand einer Liste von Indikationen ausgestellt und nachgewiesen werden kann
b) durch das Bundesministerium für Gesundheit eine Expertengruppe nach § 35c Absatz 1 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (SGB V) einzuberufen, die für eine Beratung und Beschlussfassung im Gemeinsamen Bundesausschuss Bewertungen zur zulassungsüberschreitenden Anwendung von Arzneimitteln auf Basis von Cannabis erstellt und in diesen Fällen für schwerstkranke jedoch nicht an einer regelmäßig tödlichen verlaufenden Erkrankungleidende Patientinnen und Patienten einen Anspruch auf Kostenübernahme für Medikamente im Off-Label-Use ermöglicht.
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