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Neuer Anlauf für straffreien Cannabisanbau in Belgien


Meldung des DHV vom 8. 4. 2009

Der Verein Trekt Uw Plant (etwa: das Recht anzubauen) hat angekündigt, den Global Marihuana March 2009 (GMM) zu nutzen, um einen Cannabis Social Club (CSC) in Antwerpen zu etablieren. Der Verein belgischer Cannabisproduzenten und -konsumenten bietet seinen Mitgliedern an, pro Person eine “legale” Cannabispflanze zu züchten und ihnen das gewonnene Marihuana zum Selbstkostenpreis zu überlassen.

Möglich ist der “straffreie Cannabisanbau” in Belgien durch eine ministerielle Richtlinie aus dem Jahr 2005, die den Besitz von weniger als drei Gramm Cannabisprodukten oder einer Cannabispflanze zu einer Ordnungswidrigkeit herabstuft, die nicht mehr strafrechtlich verfolgt wird.

Polizeieinsatz gegen Cannabisplantage von Trekt Uw Plant war illegal

Festnahme von Joep Oomen beim Versuch der Gründung eines Cannabis Social Clubs in Belgien im Dezember 2006 Festnahme von Joep Oomen beim Versuch der Gründung eines Cannabis Social Clubs in Belgien im Dezember 2006

Einen ersten vergeblichen Versuch, einen belgischen Cannabis Social Club zu gründen, unterband die Polizei im Dezember 2006, obwohl sich die 4 Betroffenen Trekt-Uw-Plant-Mitglieder auf die ministerielle Richtlinie beriefen. Damals wurden die vor den Augen der Presse frisch eingepflanzten Hanfsetzlinge beschlagnahmt und ihre Eigentümer wegen des illegalen Anbaus von Cannabis verhaftet.

Diesem Vorwurf der Staatsanwaltschaft widersprach das Amtsgericht Antwerpen im Mai 2007 jedoch und verurteilte die Angeklagten lediglich zu einem Bußgeld von 15,- Euro. Zur Überraschung des Gerichts akzeptierten die Angeklagten um Joep Oomen (ENCOD) den “kleinstmöglichen Schuldspruch” jedoch nicht.

Das Berufungsgericht gab ihnen im Juni 2008 Recht, sprach sie frei und erklärte, dass Ordnungswidrigkeiten dieser Art höchstens mit einer mündlichen Verwarnung (Vereenvoudigd Proces Verbaal) geahndet werden dürfen.

Cannabis Social Clubs gesunde Alternative zum Schwarzmarkt

Ausgerüstet mit Freispruch und ministerieller Richtlinie wird Trekt Uw Plant nun einen neuen Anlauf für die Etablierung von Cannabis Social Clubs in Belgien nehmen. Der Verein sieht in der gemeinschaftlichen Selbstversorgung eine gesunde Alternative zum Schwarzmarkt, die Konsumenten und Gesellschaft vielfachen Nutzen bringt.

  • Ende des Drogentourismus in die Niederlande
  • Entlastung der Umwelt durch ökologische Anbaumethoden
  • Schutz der Konsumenten vor Streckmitteln und Verunreinigungen
  • Effektiver Jugendschutz durch Altersgrenze für Mitgliedschaft im CSC
  • Schwächung krimineller Strukturen und der Schattenwirtschaft
  • Entlastung von Polizei, Staatsanwaltschaft und Gerichten

Internationale Kampagne fordert lokale Lösungen

Titelblatt des ENCOD-Flyers über Cannabis Social Clubs ENCOD-Flyer über Cannabis Social Clubs (PDF)

Die Idee der Cannabis Social Clubs ist indes nicht auf Belgien beschränkt. Im Sommer 2006 startete ENCOD, die Vereinigung der drogenpolitischen NGOs in Europa, eine Kampagne unter dem Titel “Freedom to Farm” (Die Freiheit anzubauen).
In Spanien, Belgien, Deutschland, Polen, Großbritannien, den Niederlanden und Italien wurden daraufhin Versuche unternommen, CSCs zu gründen.

Bewusst versuchten die Initiatoren, ihr Konzept den jeweiligen nationalen Drogengesetzen anzupassen. Statt einer grundlegenden Gesetzesänderung wollten die CSC-Betreiber die Entkriminalisierung der Cannabiskonsumenten durch die Zusammenarbeit mit lokalen Behörden erreichen. Sie gingen bereits in der Gründungsphase auf örtliche Polizei und Kommunalregierung zu und waren bemüht, durch größtmögliche Transparenz Konflikte bereits im Vorfeld zu lösen.

Die dauerhafte Etablierung von Cannabis Social Clubs gelang bisher jedoch lediglich in Spanien. Nun wird Belgien folgen.

BtMG verhindert deutsche Cannabisclubs

Der Deutsche Hanf Verband hält Anbauclubs grundsätzlich für einen guten Baustein, um die Versorgung der Bevölkerung mit Cannabis sinnvoller zu organisieren als das heute der Fall ist. In Deutschland sei allerdings eine Gesetzesänderung nötig, um die Mitglieder der Clubs vor Strafverfolgung zu schützen.
Das deutsche Strafrecht sieht in den Anbauclubs, anders als ENCOD, keine Schwächung des Schwarzmarktes, sondern kriminelle Vereinigungen und einen schweren Verstoß gegen das BtMG.

Solange sogar der Anbau einzelner Hanfpflanze gnadenlos verfolgt wird, sind Cannabis Social Clubs in Deutschland nicht praktikabel. Hanfanbau und -handel bleiben so im Verborgenen und die Konsumenten ungeschützt, so DHV-Sprecher Georg Wurth.

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