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Bundesverwaltungsgericht treibt Cannabis als Medizin voran

Pressemitteilung des Deutschen Hanfverbands vom 06.04.2016

Mit der heutigen Entscheidung des Bundesvewaltungsgerichts in Leipzig wurde ein Meilenstein für Cannabis-Patienten gesetzt. Das Recht von Patienten, ihre medizinische Versorgung durch Eigenanbau sicherzustellen, wurde heute gestärkt. Nach diesem Urteil ist die Genehmigung der Anträge von Patienten für eine Ausnahmegenehmigung zum Eigenanbau “rechtlich zwingend vorgezeichnet, so dass das der Behörde eröffnete Ermessen „auf Null“ reduziert ist”. Das Bundesverwaltungsgericht schließt sich mit diesem Urteil den vorigen Instanzen an.

“Mit dieser Entscheidung erhöht das Gericht den Druck auf die Bundesregierung, ihr Medizinalhanf-Gesetz bald zu verabschieden und eine Regelung zu schaffen, die den realen Bedürfnissen der Patienten gerecht wird”, sagte Georg Wurth vom Deutschen Hanfverband.

Seit dem Jahr 2000 wurden sämtliche Fortschritte im Bereich Medizinalhanf durch Gerichtsentscheidungen nach Patientenklagen erreicht. “Die Politik hat bisher immer gebremst und ist nur die Schritte gegangen, die ihr durch die Gerichte vorgegeben wurden. Jetzt ist die Bundesregierung wieder in Zugzwang, hoffentlich macht sie den nächsten Zug zu Gunsten der Patienten” sagte Wurth abschließend.

Siehe auch: ACM: Cannabis-Patienten sollen Eigenanbau beantragen


Kommentare

5 Antworten zu „Bundesverwaltungsgericht treibt Cannabis als Medizin voran“

  1. la rage

    Herr Thomasius verbreitet im
    Herr Thomasius verbreitet im Tübinger Generalanzeiger wieder mal Schauermärchen über Cannabis.

    1. WTF?

      Freundlich ausgedrückt habe
      Freundlich ausgedrückt habe ich mir das auch gerade gedacht als ich den Beitrag gelesen habe. Ich denke Frau Mortler und Herr Thomasius haben den selben Psychater. Ich frage mich auch wie er zu der Annahme kommt das ab 2 ng/ml Blut das Unfallrisiko steigt!? Diverse Studien der letzten Jahre belegen das Gegenteil bzw. keine negative Veränderung bis 5 ng/ml ! Das ist u.a. auch ein Grund dafür das die Expertenkommission um Daldrup eine Anhebung auf 3 ng/ml fordert – in der Schweiz übrigens der gesetzlich festgelegte Grenzwert für Straßenbahn- und Busfahrer, bis jetzt gibt es meines Wissens nach keine wissenschaftliche Studie die belegt das in der Schweiz aufgrund dieser Tatsache mehr Unfälle durch diese Personengruppe verursacht werden!

      1. la rage

        Ich bin Patient und verwende
        Ich bin Patient und verwende Cannabis seit Jahren. Derzeit mache ich einen Auslassversuch ( drei Wochen), passiert ist gar nichts außer das die ADHS Symptome wiederkehren. Das ist allerdings eher ein Problem für meine Umwelt als für mich:-). Von 2 Gramm pro Tag auf 0. Das ist Evidenz denn wo ist jetzt der schlimme Entzug oder die starke psychische Abhängigkeit?? Es mag ja sein dass es soetwas gibt, insbesondere bei Jugendlichen. Thomasius hat keine Ahnung außer im Bereich Kinder und Jugendliche und das hat nichts mit Erwachsenen zu tun. Zumal Jugendschutz und Legalisierung Hand in Hand gehen. Hat er etwa Angst seine Kunden zu verlieren?
        Übrigends bin ich mittlerweile erbost über diese Trägheit im Bereich Cannabis als Medizin. Es ist unbezahlbar, meine Krankenkasse hält mich hin und prüft sich dumm und dusselig. Ich warte seit 5 Monaten auf eine Entscheidung bzw. Zusage oder Ablehnung für die Kostenübernahme von Dronabinol.

  2. Cookie

    So lange der “gerechtfertigte
    So lange der “gerechtfertigte Notstand” höchst-richterlich – aber subjektiv und Einzelfall-bezogen – festgestellt und ein langer Leidensweg überstanden werden muss, damit einem das Anbauen erlaubt werden kann (oder wie hier schließlich muss), so lange ist die Freiheit und Vernunft in diesem Lande noch sehr fern. Dennoch ist dieses Urteil bislang in Deutschland einmalig und hoffentlich richtungsweisend.

    Ein sehr gutes Urteil, das zumindest Kranke hoffen lässt, und ein erster Schritt in die richtige Richtung.

  3. Hans-Martin

    Der Wandel in dieser Frage
    Der Wandel in dieser Frage lässt sich nach und nach, durch solche Urteile doch wohl kaum noch bestreiten oder ..? Endlich !! Schließlich geht es in diesem Fall ja auch um Patienten, und noch nicht gleich die komplette Anabaugenehmigung für jedermann, obwohl ich natürlich auch diese Nachricht gerne noch zu Lebzeiten erleben würde(!).

    Mich würde aber interessieren, ob und wenn ja , was es von Fr. Mortler dazu für Statements gibt ?? Höchst Wahrscheinlich keine, da diese heute ja eher an der verbreitung ihrer Zahlen zum Drogengebrauch unter Jugendlichen bemüht war – welche ja eigentlich eine ganz andere Reaktion hervorrufen sollten ?!
    Ich meine Sie möchte ja Panik erzeugen, indem Sie gerade was Cannabis betrifft, auf eine zunehmende Tendenz hinweist, anstatt zu merken,das doch gerade diese Zunahme JETZT!!! stattfindet, in einer Zeit der Prohibition und eben nicht nach einer erst noch stattfindenden Liberalisierung und Regulierung(!)….

    Hoffe das WIR ALLE diesen Monat und auch dieses Jahr noch die ein oder andere positive Nachricht diesen Kalibers lesen können …..

    MfG….