Wahlprüfsteine Cannabis – Fragen zur Bundestagswahl 2005


Anlässlich der bevorstehenden Bundestagswahl hat der Deutsche Hanfverband einen Fragenkatalog zu fünf Problemkomplexen an die Parteien versand. Diese Seite informiert Sie über unsere Fragen und die Antworten der Parteien.

Auch ohne endgültige Gewissheit über die Neuwahlen hat der Wahlkampf längst begonnen. Parteiprogramme sind größtenteils verabschiedet, die Medien und die Öffentlichkeit wollen wissen, was sie von den einzelnen Parteien zu erwarten haben.

Das gilt auch für die Freunde von Hanf und die Befürworter einer Cannabislegalisierung bzw. -liberalisierung.
Deshalb haben wir die Parteien gebeten, uns folgende Fragen zu beantworten. Mit einem Klick auf den Parteinamen können sie die Antwort dieser Partei auf unsere Frage lesen.

  • Strafverfolgung einfacher Cannabiskonsumenten, Anbau und Hanfsamen

    Eine gewisse Entkriminalisierung von Hanfkonsumenten hat durch das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes von 1994 stattgefunden. Seitdem können Strafverfahren gegen Konsumenten unter Umständen eingestellt werden, wenn die Menge Cannabis, die sie besitzen, unterhalb einer Grenze bleibt, die in jedem Bundesland unterschiedlich ist. Dennoch bekommen sehr viele Cannabiskonsumenten in Deutschland die Folgen der Strafverfolgung zu spüren. Die Zahl der Strafverfahren erreicht jedes Jahr neue Rekordwerte. Schon die Einleitung eines solchen Verfahrens wird als sehr unangenehm empfunden, auch wenn das Verfahren später eingestellt wird. Außerdem kommt es in vielen Fällen doch zu Verurteilungen, z.B. in Wiederholungsfällen, oder bei Überschreiten der “geringen Menge” in bestimmten Bundesländern.
    Deshalb möchten wir Sie fragen, wie Sie zur Strafverfolgung von Cannabiskonsumenten stehen:

    1. Wollen Sie die Strafverfolgung von Cannabiskonsumenten generell eher mildern, verschärfen oder unverändert lassen?

    SPD

  • Die SPD sieht Cannabis nicht als harmlose Droge an. Deshalb wollen wir an der grundsätzlichen Strafbarkeit des Besitzes, des Anbaus und des Inverkehrbringens von Cannabis festhalten. Die dieser Haltung entsprechenden Regelungen im Betäubungsmittelgesetz (BtMG) stehen für uns nicht zur Disposition. Denn in aktuellen Studien zur Auswirkung des nichtmedizinischen Cannabiskonsums wird immer wieder auf die Gefährlichkeit durch eine ganze Reihe akuter und langfristiger Beeinträchtigungen hingewiesen. So ist auch zu beobachten, dass bei den ambulanten Drogenberatungsstellen der Anteil der Klienten, die wegen eines Cannabisproblems in die Behandlung kommen, stetig zunimmt.
    CDU/CSU
  • Die Union hat als einzige große Partei unsere Anfrage bisher nicht beantwortet. Lesen sie hier die Antwort der CDU.
    Bündnis 90/Die Grünen
  • Die Politik der Kriminalisierung von Cannabiskonsumenten ist gescheitert. Trotz Strafandrohung konsumieren immer mehr und immer jüngere Menschen Cannabis und Haschisch.
    Deshalb ist es das erklärte politische Ziel von Bündnis 90/Die Grünen, Cannabiskonsumenten zu entkriminalisieren. Statt auf Strafe setzen wir auf Aufklärung und Prävention, Therapie und Hilfe. Dies ermöglicht eine effektive Suchtpolitik, die die Gefährdungen aller Drogen – Alkohol, Tabak, aber auch Cannabis – insbesondere bei jungen Menschen in den Blick nimmt. Die Kriminalisierung hingegen erschwert die Aufklärungsarbeit: Wer über Cannabiskonsum offen spricht, gerät schnell in den Verdacht, für den Konsum zu werben.
    FDP
  • Eine Legalisierung von Cannabis wird es auch bei einer Regierungsbeteiligung der FDP nicht geben. Bei Dauergebrauch sind die möglichen negativen Gesundheitsschäden erheblich. Die gesellschaftlichen Folgen wären unkalkulierbar in einer Zeit, in der die Gesellschaft, vor allem die Kinder und Jugendlichen, ohnehin immer mehr Gesundheitsrisiken ausgesetzt sind. Das Argument, Cannabis legalisieren zu wollen, weil auch der Tabak- und Alkoholkonsum gesundheitsgefährdend sei, ist nicht stichhaltig.

    Allerdings hält die FDP den Weg, den Gelegenheitskonsumenten zu entkriminalisieren, für richtig. Es gilt angemessen und verhältnismäßig auf die Tatsache zu reagieren, dass das gelegentliche Rauchen eines Joints ein gesellschaftliches Phänomen ist, das nicht repressiv und mit aller Staatsmacht angegangen werden muss. Hier muss nach praktikablen Lösungen gesucht werden, die auch die Behörden und Gerichte so gering wie möglich belasten. Eine liberale Sucht- und Drogenpolitik setzt stärker auf Prävention als auf Repression. Das gilt auch für Cannabis. Die gesundheitlichen und gesellschaftlichen Gefahren, die entstehen, sobald aus dem gelegentlichen Konsum ein Dauerkonsum wird und die Konsumenten keine Erwachsenen sondern Kinder sind, verlangen eine Intensivierung der Aufklärungsarbeit. Vor allem in Zeiten, in denen der Cannabiskonsum gerade bei Kindern und Jugendlichen besorgniserregend ansteigt.
    Die Linkspartei.PDS
    Die Linkspartei.PDS befürwortet eine Legalisierung von Cannabis (siehe dazu auch die Antworten auf die folgenden Fragen). Eine Milderung der Strafverfolgung kommt als Zwischenlösung in Betracht, so lange eine Legalisierung von Cannabis noch nicht erfolgt ist. So hat die Linkspartei.PDS in Berlin die Bruttomenge von Cannabisharz oder Marihuana, bis zu der grundsätzlich Ermittlungsverfahren einzustellen sind, von sechs auf 15 Gramm erhöht; bei Mengen bis 30 Gramm bleibt die Option der Straffreiheit offen. Weitere Lockerungen waren in der Koalition gegen die SPD nicht durchzusetzen. Die Linkspartei.PDS wird sich aber weiterhin dafür engagieren, dass Strafverfolgung unterbleibt und die Toleranzmengen erhöht werden.
    2. Werden Sie sich für eine bundesweit einheitliche “geringe Menge” Cannabis einsetzen? Wenn ja, welcher Grenzwert schwebt Ihnen vor?

    SPD

  • Ausgehend von der grundsätzlichen Strafbarkeit des Besitzes von Cannabis, befürworten wir eine einheitliche Regelung zur Festlegung der Kriterien für die Einstellungspraxis nach § 31a BtMG. Als Reaktion auf die so genannte “Haschisch-Entscheidung” des Bundesverfassungsgerichts von 1994, regte die SPD-geführte Bundesregierung bei den hierfür zuständigen Landesjustizministerien vor allem die Festlegung einer “geringen Menge” für den Eigenkonsum an. Diese scheiterte vor allem an der starren Haltung der unionsgeführten Bundesländer.
    Nichtsdestotrotz gibt es heute in Deutschland zur Verfahrenseinstellung nach § 31a BtMG eine im Wesentlichen einheitliche strafrechtliche Praxis und Rechtsprechung.

    CDU/CSU

  • Die Union hat als einzige große Partei unsere Anfrage bisher nicht beantwortet. Lesen sie hier die Antwort der CDU.
    Bündnis 90/Die Grünen
  • Seit mehr als 10 Jahren ist die Forderung des Bundesverfassungsgerichts an die Bundesländer, für eine einheitliche Einstellungspraxis bei Cannabis zu sorgen, nicht erfüllt. Nach wie vor streiten die Länder, bis zu welcher sog. “geringe Menge” der Cannabisbesitz straffrei bleiben soll: Bayern zieht die Grenze schon bei 6 g, Schleswig-Holstein erst bei 30 g.
    Dieser Zustand muss beendet werden. Die Strafbarkeit von Cannabisdelikten muss bundeseinheitlich festgesetzt werden. Vorzugswürdig erscheint eine Regelung im Strafgesetzbuch, die eine obligatorische Mindestmenge festschreibt: bis zu dieser Menge dürften dann strafrechtliche Ermittlungen gar nicht mehr aufgenommen werden. Aus grüner Sicht erscheint eine Menge von 10 g, wie vom Bundesgerichtshof vorgeschlagen, als taugliche Orientierung bei der Bemessung des Grenzwertes.
    Unbenommen bliebe den Bundesländern bei dieser Lösung, über den materiellrechtlichen Grenzwert hinaus fakultative Einstellungsmöglichkeiten beizubehalten.
    FDP
  • Eine bundeseinheitliche Regelung sowohl im Umfang der Strafverfolgung als auch in der Festlegung der so genannten geringfügigen Menge ist dringend erforderlich. Die Bundesländer müssen sich gemeinsam darauf verständigen. Die FDP wird sich im Falle einer Regierungsbeteiligung für eine entsprechende Koordinierung auf Bundesebene stark machen.

    Die Linkspartei.PDS

    Viele Cannabiskonsumenten bauen selbst wenige Hanfpflanzen für ihren Eigenbedarf an. Dabei gefährden sie keine anderen Personen, nehmen nicht am illegalen Schwarzmarkt teil und fördern ihn nicht durch ihre Nachfrage. In einigen Fällen trägt der direkte Umgang mit den Pflanzen nebenbei zu einem bewussteren Konsum bei. Insgesamt kann unserer Meinung nach hierbei kaum von einem gesellschaftsschädlichen Verhalten die Rede sein. Dennoch sind Hanfsamen verboten und die Pflanzenliebhaber müssen mit empfindlicheren Strafen rechnen als wenn sie ihre Hanfgenussmittel auf dem freien Markt beschaffen würden. Der Anbau ist ein zusätzlicher Straftatbestand und durch die periodische Vorratshaltung einer frischen Ernte ist die ggf. beschlagnahmte Menge Cannabis im Zweifelsfall größer.

    3. Wollen Sie die Strafverfolgung des Anbaus weniger Hanfpflanzen zur Deckung des Eigenbedarfs eher mildern, verschärfen oder unverändert lassen?

    SPD

  • Aufgrund der Gefährlichkeit des nichtmedizinischen Konsums von Cannabis wollen wir an dem Verbot des Anbaus von Tetra Hydro Cannabinol (THC)-haltigen Hanfpflanzen festhalten. Die hierzu getroffenen Regelungen wollen wir beibehalten.
    CDU/CSU
  • Die Union hat als einzige große Partei unsere Anfrage bisher nicht beantwortet. Lesen sie hier die Antwort der CDU.
    Bündnis 90/Die Grünen
  • Die Frage der Entkriminalisierung von Cannabiskonsumenten ist zwar vorrangig an die Besitztatbestände angekoppelt, aber nicht zwingend auf diese beschränkt. Ein positiver Nebenaspekt der Entkriminalisierung des Hanfanbaus ist auch, dass damit kein Erwerb mehr nötig wäre und somit der Eigenkonsum vom international agierenden illegalen Drogenhandel entkoppelt würde.
    Nachteilig an einer Entkriminalisierung des Hanfanbaus für den Eigenbedarf ist jedoch die Gefahr für Jugendliche. Wer mit Kindern zusammenlebt und in seinen vier Wänden Hanf für den Eigenbedarf anbaut, bringt auch die Kinder damit in Kontakt. Dies gilt es zu berücksichtigen, wenn die Frage des Hanfanbaus diskutiert wird.
    FDP
  • Auch hier gilt der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit. Eine prinzipielle Aufhebung des Verbotes würde aber die Abgrenzung vom Anbau für den Eigengebrauch zu dem kommerziellen, illegalen Anbau schwierig bis unmöglich machen. Zudem ist es juristisch und gesellschaftspolitisch problematisch den Anbau eines illegalen Produkts generell legalisieren zu wollen.
    Die Linkspartei.PDS
  • Die Linkspartei.PDS setzt sich für die Straffreiheit des Eigenanbaus ein. Ein Nutzen der Entkriminalisierung von Cannabis ist es, dem Schwarzmarkt und den damit verbundenen mafiösen Strukturen das Wasser abzugraben. Eine Legalisierung des Anbaus von Cannabis zum Eigenverbrauch würde genau diese wünschenswerte Entwicklung zusätzlich befördern.

    4. Halten Sie das Verbot von Hanfsamen in diesem Zusammenhang für sinnvoll, oder werden Sie sich für dessen Abschaffung einsetzen?

    SPD

  • Hanfsamen fallen nicht grundsätzlich unter das gesetzliche Verbot des BtMG. Gemäß § 1 Abs. 1 BtMG in Verbindung mit der Anlage I des BtMG fallen nur solche Hanfsamen als nicht verkehrsfähige Betäubungsmittel unter das Verbot, die THC-haltige Pflanzen hervorbringen. Damit soll dem verbreiteten Vertrieb von Cannabissamen für den individuellen Anbau von Hanf zu Rauschzwecken entgegengewirkt werden.
    CDU/CSU
  • Die Union hat als einzige große Partei unsere Anfrage bisher nicht beantwortet. Lesen sie hier die Antwort der CDU.
    Bündnis 90/Die Grünen
  • Leider keine Antwort
    FDP
  • Leider keine Antwort
    Die Linkspartei.PDS
  • Im Zusammenhang mit der Antwort auf Frage drei ergibt ein Verbot von Hanfsamen keinen Sinn. Die Linkspartei.PDS setzt sich deshalb für die Aufhebung des Verbotes von Hanfsamen ein.
     
  • Führerscheinregelung für Cannabiskonsumenten

    Noch immer werden Cannabiskonsumenten im Verkehrsrecht massiv benachteiligt. Trotz eines Grundsatzurteils des BVerfG reicht der bloße Besitz von Cannabis in vielen Fällen/Bundesländern immer noch aus, um eine Überprüfung der Fahreignung auszulösen, z.B. bei gleichzeitigem Besitz einer Wasserpfeife oder wenn der Konsum bei Minderjährigen festgestellt wird. Im Gegensatz zu Alkohol reicht schon der regelmäßige (nicht abhängige!) Konsum von Cannabis aus, um die Fahrerlaubnis zu entziehen, selbst wenn der Betroffene nie berauscht am Straßenverkehr teilgenommen hat. Und letztlich wird bei Alkohol ein Grenzwert angesetzt, bei dem schon eine spürbare Wirkung eintritt, bei Cannabis wird dagegen eine Null-Toleranz-Politik praktiziert, obwohl mit Sicherheit davon auszugehen ist, dass Cannabis zumindest keine größeren Auswirkungen auf die Fahrtauglichkeit hat als Alkohol.

    5. Halten Sie es für sinnvoll, dass Cannabiskonsumenten bei der Überprüfung der Fahreignung gegenüber Alkoholkonsumenten benachteiligt werden oder setzen Sie sich eher für eine Gleichbehandlung ein?

    SPD

  • Wir setzen uns vornehmlich dafür ein, dass Kraftfahrzeugführerinnen und -führer ohne jegliche berauschende Substanzen am Straßenverkehr teilnehmen. Da mit verschiedenen psychotropen Substanzen grundsätzlich unterschiedliche Rauschindikationen verbunden sind, ist eine gänzliche Gleichbehandlung schwierig. Damit aber eine mit der Messung der Blutalkoholkonzentration vergleichbar verlässliche Überprüfung der Fahrtauglichkeit von Cannabiskonsumenten möglich wird, hat die SPD-geführte Bundesregierung zur Lösungsfindung eine Kommission eingesetzt.
    CDU/CSU
  • Die Union hat als einzige große Partei unsere Anfrage bisher nicht beantwortet. Lesen sie hier die Antwort der CDU.
    Bündnis 90/Die Grünen
  • Das Bundesverwaltungsgericht hat inzwischen klargestellt, was Bündnis 90/Die Grünen seit langem fordern: der Besitz von Cannabis -ohne jeglichen Bezug zum Straßenverkehr – rechtfertigt es nicht, an der Fahreignung des Betroffenen zu zweifeln und deshalb umfangreiche, kostenintensive Untersuchungen zu veranlassen. Wie bei Alkohol muss auch für Cannabis gelten: Nur wenn es konkrete Anzeichen gibt, dass der Betroffene den Drogenkonsum nicht von der Verkehrteilnahme trennen kann, sind solche Untersuchungen zulässig. Auch wenn die Praxis sich der o.g. Rechtssprechung inzwischen anzunähern scheint, streben wir Grünen eine gesetzliche Klarstellung an, um Auslegungsschwierigkeiten vorzubeugen.
    FDP
  • Der Cannabiskonsum reduziert die Wahrnehmungs- und Reaktionsfähigkeit. Fahren unter Cannabiseinfluss gefährdet die Verkehrssicherheit.
    Die Linkspartei.PDS
  • Die Linkspartei.PDS setzt sich für eine Gleichbehandlung von Cannabiskonsumenten und Alkoholkonsumenten im Zusammenhang mit der Feststellung der Fahreignung ein. Aus diesem Grunde begrüßen wir aktuelle Gerichtsurteile, die fordern, dass auch bei offensichtlich vorliegendem Cannabiskonsum die Fahruntüchtigkeit durch geeignete Schnelltests nachgewiesen werden muss.

    6. Wie stehen Sie zur Einführung von THC-Grenzwerten analog zu Alkohol, um die Verkehrssicherheit zu gewährleisten?

    SPD

  • Wir wollen verlässliche Parameter, aufgrund derer zuverlässige Rückschlüsse auf die Fahrtüchtigkeit von Cannabiskonsumenten im Straßenverkehr gezogen werden können. Wie beschrieben, befinden wir uns im Rahmen der eingesetzten interdisziplinären Kommission in der Diskussion. Sobald hier wissenschaftlich fundierte Ergebnisse erzielt worden sind, streben wir die Etablierung eines Grenzwertes an.
    CDU/CSU
  • Die Union hat als einzige große Partei unsere Anfrage bisher nicht beantwortet. Lesen sie hier die Antwort der CDU.
    Bündnis 90/Die Grünen
  • Die Gleichbehandlung von Cannabis und Alkohol muss auch für die Ordnungswidrigkeitengrenze des Straßenverkehrsgesetzs gelten. Dies gilt unabhängig von der Frage, ob man bei beiden Drogen gleichermaßen eine 0-Promille-Grenze für vorzugwürdig hält oder nicht. Als Grenzwert für Cannabis hat das Bundesverfassungsgericht hier bereits 1ng THC/ml Blut festgesetzt. Diese Rechtssprechung muss nun in den Gesetzeswortlaut übernommen werden. Dies dient der Rechtsklarheit und Rechtsanwendungsgleichheit.
    FDP
  • Die Zahl der Autofahrer, die unter Drogeneinfluss stehend entdeckt werden, ist besorgniserregend ansteigend. Deshalb müssen Kontrollen an dieser Stelle sein und Schnelltests zum Einsatz kommen. Es müssen allerdings klare Grenzwerte gefunden werden, welcher THC-Gehalt im Blut zur Fahruntüchtigkeit führt. THC ist noch Tage nach dem Konsum im Blut messbar, eine Fahruntüchtigkeit liegt dann jedoch nicht mehr vor. Die FDP plädiert dafür, hier Rechtsklarheit zu schaffen.

    Eine gleichgerichtete Behandlung von Cannabiskonsumenten und Alkoholkonsumenten ist sinnvoll. Wenn bei einer Straßenkontrolle z. B. ein Autofahrer mit einer Flasche Wodka in seiner unmittelbaren Umgebung angetroffen wird, wird die Polizei dies genauso zum Anlass einer Überprüfung nehmen können, wie bei dem Besitz von Cannabis.
    Die Linkspartei.PDS

  • Wenn eine Gleichbehandlung von Alkohol- und Cannabis als sinnvoll erachtet wird, muss auch über einen THC-Grenzwert gesprochen werden. Dieser ist jedoch – anders als bei Alkohol – schwierig festzulegen, da die Wirkung von THC von zahlreichen Nebenbedingungen abhängig ist, die mit dem Konsum von Cannabisprodukten nicht direkt im Zusammenhang stehen. Prinzipiell vertritt die Linkspartei.PDS jedoch die Auffassung, dass der Konsum von Drogen wie Alkohol oder Cannabis und die Teilnahme am (motorisierten) Straßenverkehr generell nicht zusammenpassen und plädiert aus diesem Grund für eine 0-Promille-Grenze bei Alkohol und eine 0 µ-Grenze bei THC.
     
  • Legalisierung, Regulierung des Handels

    Seit Jahrzehnten wird über Sinn und Unsinn des Hanfverbotes diskutiert. Eine komplette Legalisierung/Regulierung des Hanfmarktes wird immer wieder angedacht und gefordert. Die Vorstellungen reichen dabei von Supermärkten über Beratungsstellen bis hin zu Fachgeschäften und Apotheken. Andere halten den Handel mit Hanf für die Ursache des Übels und wollen ihn mit allen Mitteln bekämpfen.

    7. Halten Sie das Verbot des Handels mit Genusshanfprodukten für sinnvoll? Werden Sie sich für eine Legalisierung/Regulierung des Marktes einsetzen? Oder wollen Sie eher die Strafverfolgung von Cannabishändlern noch weiter verschärfen?

    SPD

  • Hanfgenussmittel unterliegen nicht allesamt dem Verbot des BtMG. Viele Produkte, wie Hanfsamen, Hanföl, Hanfmehl, oder THC-freie Hanfblätter sind frei verkäuflich. Im Hinblick auf die THC-haltigen Produktbereiche wollen wir an der bestehenden Verbotsregelung festhalten. Wir sehen derzeit keine Veranlassung, ein Freigabesignal für eine berauschende Substanz zu geben. Auch die Weltgesundheitsorganisation lehnt eine Freigabe von THC-haltigen Hanfprodukten ausdrücklich ab und hält an dem obligatorischen Cannabisverbot der Suchtstoffübereinkommen der Vereinten Nationen fest. Deutschland ist zur Umsetzung der Übereinkommen vertraglich verpflichtet.
    CDU/CSU
  • Die Union hat als einzige große Partei unsere Anfrage bisher nicht beantwortet. Lesen sie hier die Antwort der CDU.
    Bündnis 90/Die Grünen
  • In unserem Wahlprogramm heißt es: Wir wollen eine rationale Drogenpolitik für mehr Sicherheit, die auf den Dreiklang aus Prävention, Hilfe und Entkriminalisierung setzt. Die Kriminalisierung der KonsumentInnen ist der falsche Weg, wenn der verantwortungsvolle Umgang mit Drogen das Ziel ist. Bei weichen Drogen wie Cannabis wollen wir unter Berücksichtigung des Jugendschutzes eine legale Abgabeform – wie in den Niederlanden – ermöglichen.
    FDP
  • An dieser Stelle sieht die FDP nach derzeitigem Kenntnisstand keinen Handlungsbedarf. Siehe auch Antwort auf Frage 1 und 2.
    Die Linkspartei.PDS
  • Die Linkspartei.PDS verfolgt eine Strategie, die in der Legalisierung von Cannabisprodukten münden soll. Aus diesem Grunde streben wir eine Legalisierung des Handels an und wollen regulierte Vertriebswege etablieren.
  • Cannabis als Medizin

    Seit Jahren mehren sich die Anzeichen für sehr Erfolg versprechende Anwendungen von Cannabis als Arzneimittel. Patienten berichten in großer Zahl über die lindernden Wirkungen von Hanf in den verschiedensten Anwendungsbereichen. Einige davon sind in anderen Ländern bereits offiziell anerkannt. So gibt es auch immer mehr Länder, in denen der Zugang zu Cannabis für entsprechende Patientengruppen legalisiert und reguliert wird. Das gilt sowohl für pflanzliche Produkte wie Hanfblüten, als auch für Pharmaprodukte mit den wichtigsten Wirkstoffen.
    In Deutschland sind nur reine THC-Produkte zugelassen, vor allem Dronabinol. Diese sind aber enorm teuer und werden von den Krankenkassen meistens nicht erstattet.
    In der Konsequenz führt diese Rechtslage dazu, dass immer wieder Patienten wegen ihrer Cannabisnutzung angeklagt werden.

    8. Sehen Sie Handlungsbedarf bei der Anwendung von Cannabis als Medizin?

    SPD

  • Unser Gesundheitswesen ist gut, auch im internationalen Vergleich. Jeder erhält notwendige medizinische Leistungen auf der Höhe des medizinischen Fortschritts. Das soll auch so bleiben.
    Die Leistungen der Krankenversicherung immer wieder dem Fortschritt der medizinischen Erkenntnis anzupassen, bleibt Aufgabe von medizinischer Wissenschaft und der Selbstverwaltung von Krankenkassen und Leistungserbringern.

    Anstrengungen, um wirksame Arzneimittel auf der Basis von Cannabis in den Verkehr bringen zu können, werden befürwortet. Dies kann jedoch wie bei allen Arzneimitteln nur auf der Grundlage des Arzneimittelgesetzes (AMG) und des BtMG erfolgen. Danach müssen insbesondere reproduzierbare Qualität, Wirksamkeit und Unbedenklichkeit der eingesetzten Arzneimittel wissenschaftlich nachgewiesen werden. Wenn diese Voraussetzungen erfüllt sind, können die entsprechenden Wirkstoffe in die Anlage III des BtMG (verkehrsfähige und verschreibungsfähige Betäubungsmittel) aufgenommen werden. Dies ist bislang aufgrund klinischer Prüfungen für die Cannabis-Wirkstoffe Nabilon und Dronabinol erfolgt.

    CDU/CSU

  • Die Union hat als einzige große Partei unsere Anfrage bisher nicht beantwortet. Lesen sie hier die Antwort der CDU.

    Bündnis 90/Die Grünen

  • Ja. Cannabis als Medizin darf nicht anders behandelt werden als z.B. in der Medizin zugelassene Opiate. Aus diesem Grunde trennen Bündnis 90/Die Grünen die Diskussion um Cannabis als Arzneimittel sehr deutlich von der Diskussion um die Entkriminalisierung bzw. Legalisierung von Cannabis. Wir bevorzugen einen Ansatz, der beim Arzneimittelgesetz in Verbindung mit dem Betäubungsmittelgesetz ansetzt. Wie ein derartiges Vorgehen im Detail aussehen kann, entnehmen Sie bitte der Ihnen vorliegenden ausführliche Antwort der grünen Bundestagsfraktion auf eine ihrer Mailaktionen.
    FDP
  • Die FDP hat sich in der letzten Legislaturperiode dieser Fragestellung angenommen. Sie hat eine Kleine Anfrage an die Bundesregierung (15/2331) eingebracht und in Gesprächen erörtert, ob das strikte Verbot von Cannabis dazu führt, dass Patientinnen und Patienten eine sinnvolle Therapie vorenthalten wird.
    Auch wenn die wissenschaftlichen Untersuchungen noch keine abschließende Beurteilung zulassen, deutet einiges darauf hin, dass bei bestimmten Erkrankungsbildern Cannabis eine Therapieoption sein könnte, die dann auch genutzt werden sollte.
    Die Linkspartei.PDS
  • Ja, die Linkspartei.PDS sieht insbesondere in diesem Teilbereich einen dringenden Handlungsbedarf. Kranken kann und muss es kurzfristig ermöglicht werden, für Heilung und Linderung ihrer Leiden mit Hilfe von Cannabisprodukten zu sorgen. Wir sind enttäuscht, dass die Rot-Grüne Bundesregierung in diesem Bereich trotz anders lautender Versprechen seit sieben Jahren untätig ist. Bei einigen Krankheitsbildern ist die wäre Cannabis alternativlos (AIDS, Glaukom), in anderen Fällen könnte der Einsatz von Medikamenten, die wesentliche Nebenwirkungen zeitigen, vermieden werden (Rheuma, Magersucht, Krebs). Hier muss schnell gehandelt werden, um Linderung für die Betroffenen zu erreichen.

    9. Wollen Sie die Strafverfolgung von Menschen beenden, die Cannabis nachweislich aus medizinischen Gründen nutzen, und sich für angemessenen Zugang zu Hanfarzneimitteln einsetzen?

    SPD

  • Dort, wo Cannabis im Einklang mit arzneimittel- und betäubungsmittelrechtlichen Vorschriften als Medikament eingesetzt wird, findet eine Strafverfolgung selbstverständlich nicht statt.
    CDU/CSU
  • Die Union hat als einzige große Partei unsere Anfrage bisher nicht beantwortet. Lesen sie hier die Antwort der CDU.
    Bündnis 90/Die Grünen
  • Wie bereits in der Antwort zu Frage 8 angemerkt, setzen wir uns für einen anderen Weg ein. Ihr Vorschlag ist mit den anderen Parteien kaum umsetzbar, da diese Frage zu eng mit einer generellen Entkriminalisierung oder Straffreiheit von CannabiskonsumentInnen (für die wir uns weiterhin einsetzen) verquickt ist. Der Weg über das Arzneimittelgesetz erscheint uns, auch im Interesse derjenigen, die Cannabis zur Behandlung nutzen, eher zu einem Erfolg führen zu können.
    FDP
  • Modelle anderer Länder, in denen Patienten Cannabis in der Apotheke auf Rezept erwerben können, sollten für die Entwicklung von Konzepten zum therapeutischen Einsatz von Cannabis ausgewertet werden. Allerdings macht die Verordnung durch einen Arzt, der im Zweifelsfall für seine Behandlung haftet, eine Standardisierung der medizinischen Dosis notwendig die z. B. beim Rauchen nicht zu erreichen ist. Die Forschung in diesem Bereich muss deshalb intensiviert werden.
    Die Linkspartei.PDS
  • Ja, wie bei anderen Personengruppen auch, will die Linkspartei.PDS die Strafverfolgung von Menschen, die Cannabisprodukte aufgrund einer medizinischen Indikation nutzen, beenden. Da in diesem Fall besonders vitale Interessen von Menschen betroffen sind, sehen wir einen besonders dringenden Handlungsbedarf.
     
  • Hanf als Rohstoff

    Neben der Nutzung als Genussmittel wird die traditionelle Nutzung von Hanf als vielseitiger und umweltfreundlicher Biorohstoff in den letzten Jahren wiederentdeckt. Die Nutzung von Hanf wird einerseits staatlich gefördert, andererseits haben die Bauern und Verarbeiter Probleme mit überzogenen bürokratischen Hürden, z.B. ständige penible Kontrollen oder unsinnig niedrige und nicht verbindliche THC-Richtwerte für Lebensmittel.

    10. Wie stehen Sie zur Nutzung von Hanf als Biorohstoff? Wollen Sie sich für eine verstärkte Förderung von Hanf in der Landwirtschaft etc. einsetzten und bürokratische Hürden abbauen oder planen Sie eher, gegen Nutzhanf vorzugehen?

    SPD

  • Der Anbau von Nutzhanf als Biorohstoff, z. B. für die Textilindustrie, wird von der SPD ausdrücklich begrüßt. Insbesondere in den östlichen Bundesländern sind in den letzten Jahren große Investitionen getroffen worden, nicht zuletzt wurden dadurch neue Einkommens- und Beschäftigungsmöglichkeiten für die Landwirtschaft geschaffen. Dieses findet auch in der Entscheidung des EU-Agrarministerrates aus dem Juli 2000 Anerkennung, die eine verbindliche Förderung für die Verarbeitung von Hanf und kurzen Flachsfasern vorsieht.

    Es ist allerdings aus unserer Sicht unumgänglich, im Rahmen des Betäubungsmittelgesetzes den THC-Gehalt der aus Hanf gefertigten Produkte zu überwachen.
    CDU/CSU

  • Die Union hat als einzige große Partei unsere Anfrage bisher nicht beantwortet. Lesen sie hier die Antwort der CDU.
    Bündnis 90/Die Grünen
  • Bündnis 90/Die Grünen stehen sehr positiv zur vielfältigen Nutzung von Hanf als Biorohstoff. Im Rahmen unserer Strategie “Weg vom Öl” wollen wir auch im Bereich der stofflichen Nutzung Erdöl zunehmend durch nachwachsende Rohstoffe ersetzen. Hanf kann hierzu in verschiedenen Bereichen einen Beitrag leisten. Dies sollte von der öffentlichen Hand auch befördert werden. Eine verstärkte Hanfverwendung sollte vorrangig durch die Finanzierung von Forschung im Bereich von Produkt- und Produktionsinnovationen bei der Verarbeitung von Hanf und durch Investitionsförderung bei der Hanfverarbeitung gefördert werden. Dort, wo noch ordnungsrechtliche Hindernisse bestehen, sollten sie beseitigt werden, sofern keine Aspekte der Produktsicherheit entgegenstehen. Die ideologische Verteufelung von Hanf muss dabei der Vergangenheit angehören. Einer zusätzlichen Anbauförderung von Hanf stehen wir allerdings eher zurückhaltend gegenüber. Denn im Zuge der EU-Agrarreform haben wir uns sehr für produktionsentkoppelte Agrarprämien eingesetzt. D.h. zukünftig soll der Landwirt nicht mehr durch Prämien für bestimmte Kulturen in seinen Anbauentscheidungen quasi planwirtschaftlich gelenkt werden, sondern nach Marktlage entscheiden, was sich anzubauen lohnt.
    FDP
  • Hanf ist ein wertvoller Biorohstoff, der zu vielseitigen Zwecken einsetzbar ist. Die FDP begrüßt deshalb, dass der Hanfanbau sich positiv entwickelt. Sollte es dabei Behinderungen geben, die ohne Schaden für die Allgemeinheit abgebaut werden können, müssen sie umgehend beseitig werden. Die Forderung der FDP nach einem Abbau überflüssiger bürokratischer Hürde gilt auch hier.
    Die Linkspartei.PDS
  • Durch die nicht nachvollziehbare Prohibition von Hanf ist es zu einem Rückschritt in der technologischen Entwicklung im Zusammenhang mit der Nutzung von Hanf als Rohstoff gekommen. Die Linkspartei.PDS kritisiert diese Entwicklung, da Hanf ein ökologisch wertvoller nachwachsender Rohstoff ist. Daher wird sich die Linkspartei.PDS auch künftig dafür einsetzen, dass Hanf eine besondere Förderung als Rohstoff erfährt, um den beschriebenen Rückschritt aufzuholen. Dies umfasst wie in anderen Bereichen auch die Beseitigung bürokratischer Hemmnisse.

Navigation in den Wahlprüfsteinen:


Die Wahlprüfsteine Cannabis

Wir haben den Parteien Fragen zu fünf Problemgebieten in der Cannabispolitik gestellt. Hier finden sie ihre Antworten.
1. Strafverfolgung einfacher Cannabiskonsumenten/Anbau/Hanfsamen
2. Führerscheinregelung für Cannabiskonsumenten
3. Legalisierung oder Regulierung des Handels
4. Cannabis als Medizin
5. Hanf als Biorohstoff


Unsere Einschätzung der Parteien

Hier finden sie unsere Einschätzung der Cannabispolitik der Parteien.
SPD, CDU/CSU, Bündnis 90/Die Grünen, FDP, Die Linkspartei.PDS


Fazit und Wahlempfehlung

Hier finden sie das Fazit der Befragung und unsere Wahlempfehlung.

Die Union hat als einzige große Partei unsere Anfrage bisher nicht beantwortet. Lesen sie hier die Antwort der CDU.