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Mehr Strafverfahren gegen Konsumenten | DHV-Video-News #242

Die Hanfverband-Videonews vom 27.03.2020

Die Tonspur der Sendung steht als Audio-Podcast am Ende dieser Nachricht zum downloaden oder direkt hören zur Verfügung.

  • Bremen: Geringe Menge liberaler, bei Eigenanbau gescheitert
  • PKS 2019: Verfolgungsdruck nimmt weiter zu
  • Daniela Ludwig: 15.000 Euro für das beste Präventionskonzept
  • Zahl der Drogentoten in Deutschland 2019 gestiegen
  • Hilft Cannabis gegen Corona?
  • USA/Niederlande: Auch Cannabis-Shops wegen Corona schließen?
  • USA: Kein Knast für Drogenkonsumenten wegen Corona
  • Termine

Vorbemerkung

Bremen: Geringe Menge liberaler, bei Eigenanbau gescheitert

PKS 2019: Verfolgungsdruck nimmt weiter zu

Daniela Ludwig: 15.000 Euro für das beste Präventionskonzept

Zahl der Drogentoten in Deutschland 2019 gestiegen

Hilft Cannabis gegen Corona?

USA/Niederlande: Auch Cannabis-Shops wegen Corona schließen?

USA: Kein Knast für Drogenkonsumenten wegen Corona


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Termine der kommenden zwei Wochen

  • Keine DHV events: Gemeinsam gegen Corona!, Mittwoch, 1. April 2020, 10:15 Uhr,


Kommentare

6 Antworten zu „Mehr Strafverfahren gegen Konsumenten | DHV-Video-News #242“

  1. DerHanffreund

    Eigenbedarf, Anbau
    @Hanffreund, das ist leider so ‘ne Sache… Es ist schwer zu regeln das die Ernte auch wirklich unter 50 Gramm bleibt. Unter schlechten Bedingungen (schlechte Erde, wenig Licht, wenig Wasser) könnte das funktionieren. Wenn ich theoretisch eine Pflanze draußen in guter Erde und mit relativ viel Sonnenschein anpflanze und der Natur ihren Lauf lasse, kann ich mir ziemlich sicher sein, dass am Ende mehr als 50 Gramm dabei rauskommen. Unter sehr guten Bedingungen kann eine einzelne Pflanze auch mal gut 1 Kilo abwerfen. Bei solch einer Menge kann man kaum noch von Eigenbedarf sprechen bzw. die Politik wird sich querstellen.

    Man hat einfach keine Garantie das die Ernte unter 50 Gramm bleibt. Wie löst man also das Problem? Die Eigenbedarfsmenge drastisch erhöhen und den Eigenanbau erlauben? Oder bei einer niedrigen Eigenbedarfsmenge bleiben (wie in vielen Länder, um die 30 Gramm) und den Eigenanbau verbieten? Oder doch eine andere Lösung wie es bereits in einigen Ländern gehandhabt wird, dass man eine niedrige Eigenbedarfsmenge erlaubt (oft sind es 30 Gramm) aber bei Eigenanbau ( von ein paar Pflanzen) mehr als 50 Gramm besitzen darf? So änlich schlagen das ja auch die Bündnis 90/Die Grünen im Cannabiskontrollgesetz (CannKG) vor: Der Besitz bis 30 Gramm Cannabis solle demnach legal sein und ebenfalls auch der Anbau von bis zu 3 weiblichen Pflanzen. Zitat:

    “Der Anbau von bis zu drei weiblichen, blühenden Cannabispflanzen für den persönlichen oder gemeinschaftlichen Eigenbedarf im Bereich des befriedeten Besitztums des oder der Anbauenden ist erlaubt. In diesem Bereich ist auch das Aufbewahren einer Jahresernte von bis zu drei Pflanzen oberhalb der in Absatz 1 genannten Grenze zulässig.”

    Nur dann bleibt die Frage, wie will man sicherstellen das der Besitz einer größeren Menge (also über 30 Gramm) auch tatsächlich durch Eigenanbau entstanden ist, und wie will man sicherstellen dass es auch wirklich nur zum Eigenverbrauch eingesetzt wird? Problem 1 ließe sich mit einer “Beweissicherung” umsetzen wie z.B. mit einem Foto von den wachsenden Pflanzen. Doch das Foto kann auch vor vielen Jahren entstanden sein, es ist also nicht wirklich sicher – man könnte stattdessen die Eigenbedarfsmenge im Eigenheim erhöhen oder ganz weglassen und für unterwegs (wenn man z.B. was legal im Shop kauft oder einfach nur so unterwegs ist) bei 30 Gramm bleiben. Wird man also mit über 30 Gramm auf der Straße erwischt, drohen Strafen, hat man aber eine Menge über 30 Gramm im Eigenheim, ist alles in Ordnung. Punkt 2 ließe sich mit einer Unschuldsvermutung (Grundsatz in Art. 11 Abs. 1) lösen; werden keine Waagen, Tütchen oder ähnliche Indizien gefunden, muss es als Eigenverbrauch angesehen werden.

    Ich perönlich finde die “3-weiblichen-Pflanzen-Regelung” gut, schöner wäre natürlich eine Regelung wie in Michigan. 3 Pflanzen reichen aber in der Regel locker für den Eigenverbrauch (unter guten Bedingungen) aus. Andere Länder sind da etwas lockerer.

    Eine kleine Übersicht wie es in anderen Längern gehandhabt wird:
    Illinois: 30 Gramm 5 Pflanzen
    Washington DC ? 6 Pflanzen
    Kalifornien 28,35 Gramm 6 Pflanzen Alter: 21
    Nevada 28,35 Gramm 6 Pflanzen Alter: 21
    Massachusetts 28,35 Gramm 6 Pflanzen Alter: 21
    Maine 28,35 Gramm 6 Pflanzen Alter: 21
    Canada 30 Gramm 4 Pflanzen
    Michigan 12 Pflanzen Alter: 21

    Ich hoffe, das mit der Formatierung klappt. Ansonten entschuldige ich mich für das Wirrwarr.

  2. Hanffreund

    Ansatz für den Eigenanbau
    Da der Ansatz zum Eigenanbau in Bremen an der nicht geringfügugen Menge über 50gr., bzw. 7,5gr THC, gescheitert ist, warum nicht dann erstmal den Anbau bis 50gr. Legalisieren? 4 Pflanzen in 50x50x130cm Box, Alles was drüber ist bleibt eben zu viel, bei einer Kontrolle ist mit einem Blick zu sehen ob es passt, wie beim Handgepäck im Flieger. 50gr. wären 10gr. Eigenbedarf pro Monat alle 5 Monate, das Ganze geht auch alle 3 Monate. Ohne Geruchsbelästigung der Nachnarn, ohne Abgabe usw., denke das wär schon was. Stromkosten wären auch ok, da weniger kWh auf der kleinen Fläche, schätze 50€ pro Ernte. Wäre doch ein Anfang.

    1. Georg Wurth

      Gutachten

      Auf diese Frage geht das im Artikel erwähnte Gutachten ein. Ein Argument dagegen ist, dass man verhindern will, dass Grower quasi aus Versehen doch in die Strafverfolgung rutschen, was bei vier Pflanzen ja tatsächlich mit mehr als 50 Gramm Ernte sehr schnell passieren kann. Außerdem will man eine Ungleichbehandlung von Geringen Mengen aus Eigenanbau uns sonstigen Quellen vermeiden.
      Ich denke auch, dass es grundsätzlich möglich wäre, z.B. die Geringe Menge auf 30 bis 50 Gramm zu erhöhen und eine Pflanze zu entkriminalisieren. Aber mit der Menge derart alle anderen Bundesländer zu überflügeln, ist mit der Bremer SPD vermutlich nicht zu machen, auch wenn Schleswig-Holstein früher unter SPD-Führung schonmal 30 Gramm Geringe Menge hatte.

  3. lars

    Zitat – analog anwendbar
    „Himmel und Hölle ist im Menschen. Und es ist so, dass man mit diesem Stoff nun Einblick bekommt in die eigene Hölle oder den eigenen Himmel.“
    ―Dr. Albert Hofmann, 1996.
    Das gilt auch – zumindest grundsätzlich – für Hanf. Deswegen mögen Menschen, die Angst vor ihrem eigenen Selbst haben, auch den armen Hanf so fürchten. Politiker*innen nicht ausgenommen.

  4. Hanfdampf

    Hatte wohl ähnlich lange Schulschließungen wie zur Pandemie Zeit
    Hat die Polizei in Bayern schon wieder zu viel gekokst?
    Die sollten sich doch eigentlich besser mit unserem Rechtssystem auskennen.

  5. Anonymous

    Verfahren mit h bitte 🙂
    Verfahren mit h bitte 🙂

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