Landessozialgericht kräftigt Therapiehoheit bei Cannabis-Patienten
Das Landessozialgericht Hamburg hat ein Urteil aus voriger Instanz, das die Therapiehoheit von Cannabis-Patienten und deren behandelnden Ärzten stärkt, bestätigt. Die Krankenkasse hatte im verhandelten Fall eine Kostenübernahme für medizinische Cannabisblüten abgelehnt, indem sie der Therapieempfehlung des Vertragsarztes eine ablehnende Einschätzung der von ihr beauftragten Gutachter des Medizinischen Diensts der Krankenversicherung (MDK) entgegen gesetzt hatte. Bereits im Dezember 2018 hatte das Sozialgericht Hamburg dieses Vorgehen als nicht gesetzeskonform bezeichnet und die Krankenkasse dazu verpflichtet, der Einschätzung des Vertragsarztes zu folgen. In der Urteilsbegründung hieß es, dass im entsprechenden Gesetz zwar eine Einschätzung des Vertragsarztes gefordert werde. Die Therapieempfehlung des Vertragsarztes bedürfe allerdings keiner weiteren Gutachten, sondern müsse der Krankenkasse als Entscheidungsgrundlage reichen.
Gesetzgeber sieht keine zusätzlichen Gutachten vor
Das Landessozialgericht bestätigte diese Einschätzung im April diesen Jahres und schreibt dazu in der Urteilsbegründung.
"[...]. Im Gerichtsverfahren ist allein entscheidungserheblich, ob der behandelnde Vertragsarzt eine "begründete Einschätzung" abgegeben hat. [...] Insbesondere etwaige Sachverständigengutachten sind schon begrifflich nicht in der Lage, die fehlende "begründete Einschätzung" des Vertragsarztes zu substituieren. Sie sollen dies auch nicht, denn auch die Gesetzesbegründung stellt auf den behandelnden Vertragsarzt und nicht auf etwaige Sachverständige oder Gutachter ab (vgl. BT-Drucks. 18/10902, S. 19). Dieser rechtlichen Einschätzung schließt der Senat sich an, insbesondere auch unter Berücksichtigung von § 31 Abs. 6 S. 2 SGB V, wonach die Leistung bei der ersten Verordnung für einen Versicherten der nur in begründeten Ausnahmefällen abzulehnenden Genehmigung der Krankenkasse bedarf. [...]."
Das bereits rechtskräftige Urteil stärkt die Therapiehoheit von Patient und Arzt immens. Zudem könnte es weit reichende Folgen auf viele der laufenden sowie zukünftige Genehmigungsverfahren haben. Denn ein sehr hoher Prozentsatz der abgelehnten Anträge wird derzeit aufgrund negativer MDK-Gutachten abgelehnt. Mit Wegfall dieses Genehmigungsvorbehalts, der offiziell nie einer war, wird die Zahl der Cannabis-Patienten wohl noch schneller steigen als ohnehin schon.
Kommentare
Bob
8. August 2019 - 13:52
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Anbau
Die Tagesschau hat über ein "Gewächshaus" zum Anbau von Cannabis berichtet: https://www.tagesschau.de/inland/neumuenster-cannabis-101.html
Kurz gesagt ist das ein völlig übertriebener Bunker. Mit hunderten Sicherheiskameras und "Drohnenschutz". Vor allem: wenn man THC-arme Sorten anbaut, wer will das denn klauen? In Amerika werden die Gewächshäuser ja auch nicht von hysterischen Kiffern ihn ihrer Reefer Madness gestürmt.
Patrick
8. August 2019 - 22:58
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Wie kommst du darauf das es
Wie kommst du darauf das es thc arm ist?
Da sind Sorten bei mit mehr als 22%thc
GuardX
29. November 2019 - 0:17
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Patrick schrieb:Wie kommst du
Richtig, Sorten wie Pedanios 22/1 (Ghost Train Haze), Tilray 25% THC oder Peace Naturals 26/1 (26% THC) muss man auf dem Schwarzmarkt erstmal finden. Die BKA-Statistik über den Durchschnittsgehalt von Schwarzmarkt-Cannabis sagt dazu schon alles aus (von 4% bis ~16% ist hier alle dabei, alles über 20% ist laut BKA eine absolute Rarität auf dem Schwarzmarkt).
Da CBD zudem der psychoaktiven Komponente von THC teil-antagonistisch entgegenwirkt, sind diese Sorten auf einen sehr hohen THC-Anteil bei gleichzeitig praktisch nicht vorhanden CBD-Anteil gezüchtet (i.d.R. <0,1% bei einer 1% Angabe). Auf dem Schwarzmarkt bekommt man auch das quasi gar nicht.
Pole 0985
23. Juli 2020 - 11:54
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Und wo hast DU deine Infos her?!
Also bei mir kriegt man Weed an jeder Ecke! Alles über 20% THC! Da sieht man das die Justiz oder irgendwelche benannten Behörden überhaupt gar keine Ahnung haben! Das behaupten se zwar alle aber den Überblick was hier in
Deutschland auf den Straßen abgeht, davon träumen sie nur! Das ist Wunschdenken alles zu wissen! Bei mir Kriegste alle Haze Sorten über 22% an jeder Ecke! Selbst der unseriöseste Dealer der hier Rum läuft vertickt Haze! Darüber kann ich nur lachen! irgendwelche statisken die auf Vermutungen basieren! Die dleute die das gute Gras verticken verstehen hier halt ihr Handwerk und lassen sich bei der Einfuhr und beim Handel einfach nicht erwischen! Alle die mit 4bis16% THC Gras erwischt werden sind einfach nur dumme menschen!😁 Da sieht man das selbst das BKA keine Ahnung hat! 😂😂
Stefan Olschewski
11. August 2019 - 10:41
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Thc Bunker
Ich finde die Sicherheitsmaßnahmen auch total unnötig. Wie gesagt,in Kanada ist es auch nicht so und Cannabis ist kein Arsen.Wenn es dann legal ist und aufgrund des fehlenden Schwarzmarktes keine Notwendigkeit eines Diebstahls mehr besteht,sind die Steuergelder zum Bau des Bunkers Verlust.
Larissa
8. August 2019 - 19:48
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Das hört man gerne. Mein
Das hört man gerne. Mein Antrag ist im Widerspruchsverfahren. Es besteht der Verdacht das im großen Umfang Anträge unabhängig von ihrer Begründung erst mal abgelehnt werden. Die Krankenkasse gewinnt Zeit und spart Geld. Manche Patienten geben auf, manche Anträge sind wirklich unbegründet, manche sterben in der Zwischenzeit. Die Kasse spart sich evtl. bis zur Genehmigung etliche Verordnungen weil es der Patient nicht vorstrecken kann. Das alte Spiel auf Zeit. Der Leierkasten von der Haschisch-Droge schwingt bei denen sicher auch noch mit.
Meine Damen und Herren, wir werden aber nicht mehr locker lassen, die Zeit spielt für uns!
Tom
9. August 2019 - 11:08
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Feine Sache
Danke für den Hinweis auf das Urteil. Das ist genau das was ich für mein Klageverfahren brauchte. Was da oben steht versuche ich schon seit 2 Jahren der Krankenkasse beizubringen. Vielleicht raffen die es ja jetzt. Obwohl; Bildungsresistenz läßt sich durch ein Gerichtsurteil leider nicht beseitigen. Zumal das Urteil vom LSG Hamburg kommt. Und ich wohne in Ba.-Wü. Also wirds wohl weitergehen.
Anonym
9. August 2019 - 12:58
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Fehler
„Das Landessozialgericht Hamburg hat ein Urteil aus voriger Instanz, das die Therapiehoheit von Cannabis-Patienten und deren >behandelten< Ärzten stärkt, bestätigt.“ - korrekt wäre ...behandelnden Ärzte... . Es werden ja nicht die Ärzte mit Cannabis behandelt, oder doch;) ? MfG
Sascha Waterkotte
9. August 2019 - 13:07
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Ups,
das ist natürlich richtig ;) Wurde korrigiert, Danke dir für den aufmerksamen Hinweis!
LG, Sascha [DHV]
Anonym
9. August 2019 - 13:18
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Kein
Problem :) . Wäre noch die Frage ob „behandelnden Ärzten“ oder „behandelnden Ärzte“ ? MfG
Sascha Waterkotte
9. August 2019 - 17:23
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Das geht
wohl beides, zumindest fand ich gerade beide Varianten bei einer kurzen Google Recherche ;)
LG, Sascha [DHV]
Angelika
16. Dezember 2019 - 10:56
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Landessozialgericht Hamburg
Komme auch aus BW.Warte seit Juni 19 auf eine Entscheidung durch die Kasse.Der erste Antrag wurde von MDK abgelehnt.Widerspruch eingelegt,die KK. hat erneut den MDk eingeschaltet,wieder abgelehnt.Jetzt soll die Widerspruchkammer der Krankenkasse entscheiden.
Werde das Urteil meinen RA.geben maL SEHEN WAS ER SAGT:
Krake
9. August 2019 - 17:17
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Spiel auf Zeit
...blos nicht locker lassen, immer weiterkämpfen. Ich hab am Donnerastag, 01.08.2019 mein allererstes Haschgift Rezept, mit echten Cannabisblüten, Sorte Jack Herer, beim meinem Azt
abgeholt. Ich habe immer gedacht, schon im März 20017, du hast M.S., du kriegst das schon!
Geschissen!! Zwei beschissene Jahre musste ich kämpfen. Egal, ich habe gewonnen. Echt, das Kraut tut mir sssooooo gut, mann, dass sollten alle Menschen nutzen, dennen das wirklich
gut tut und hilft. Alle. Außer dumme Pölitiker und Psychater.
Greets K.
Tom
10. August 2019 - 13:10
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Falls du mich meinst.
Ja, ich bekam 2017 bereits Cannabis welches die Krankenkasse bezahlte. Für ein halbes Jahr. Danach sollte ich eine wissenschaftliche Ausarbeitung beibringen die bestätigen dass mir das Cannabis hilft. Dann könnte sich VIELLEICHT auch der MdK der Meinung anschließen. Konnte ich natürlich nicht. Wie auch. Seither versuche ich dem Sachbearbeiter der Krankenkasse beizubringen dass das was er verlangt 1. nicht möglich und 2. gesetzeswidrig ist. Ich hatte ja die Hoffnung dass er das kapieren würde, doch leider erweist sich der Typ als extrem bildungsresistent. Sein Chef ist kein Deut besser. MdK sagt NEIN - also NEIN. (Man fragt sich wirklich wie die gesetzlichen Krankenkassen es wohl geschafft haben 23,6 Mrd. € auf die hohe Kante zu legen?) Also liegt die Sache jetzt schon seit über einem Jahr beim Sozialgericht und kommt nicht von der Stelle weil der Richter ja noch so 1-2 andere Fälle zu bearbeiten hat. Da nun aber das LSG Hamburg dieses Urteil gesprochen hat, besteht wieder Hoffnung dass sich mein Sozialgerichtsverfahren dadurch beschleunigt und der Richter sich wieder ein wenig mehr Platz auf dem Schreibtisch schaffen kann. So oder so. Ich gebe nicht auf. Schon für diejenigen die sich das Cannabis nicht selbst kaufen können, geschweige denn Geld für Klagen haben. Solange bezahle ich das Gras selbst und sammle die Rechnungen. Aufgeschoben ist ja nicht aufgehoben. Ich habe schließlich MS und den ganzen Tag sonst nix zu tun ;-)
Btw. Das von Neurologen verschriebene Daclizumab für 5.000€/Injektion wurde anstandslos von der Kasse übernommen, OBWOHL die Wirksamkeit dieses Giftes bzgl. MS wissenschaftlich nicht erwiesen war. Wohl aber wurde wissenschaftlich bewiesen dass zu viele Patienten während der Behandlung an Leberversagen, Enzephalitis und Meningoenzephalitis verstarben, weshalb das "Medikament" auch vom Markt genommen werden mußte. Warten wir noch ein Jährchen, dann kommt es mit anderem Namen und doppeltem Preis wieder zurück. Woher ich das weiß? Weil es unter dem Namen Zinbryta und 450€/Injektion schon einmal auf dem Markt war.
Manuel
10. August 2019 - 12:34
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Quelle
Hallo Herrn Michael Knodt
Könnten sie mir die Quelle bzw zu den verfahren ihrgend welche information geben
da ich momentan ein kampf mit der krankenkasse habe und dieses mein anwalt zu kommen
lassen möchte da das sozialgericht bei mir alles bisher abgelehnt hat und eine gutachterin
schon leider ab gesagt hat aus der Medizinischenhoch schule Hannover vllt
könnte man dieses dem sozialgericht Hannover zu kommen lassen
Memo
11. August 2019 - 12:25
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Hallo liebe Leute
Hallo liebe Leute
Micha G.
15. Oktober 2020 - 9:56
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Weiteres positives Urteil vom
Weiteres positives Urteil vom Landessozialgericht Berlin-Brandenburg:
http://www.gerichtsentscheidungen.berlin-brandenburg.de/jportal/portal/t/279b/bs/10/page/sammlung.psml?pid=Dokumentanzeige&showdoccase=1&js_peid=Trefferliste&documentnumber=1&numberofresults=1&fromdoctodoc=yes&doc.id=JURE200013097&doc.part=L&doc.price=0.0#focuspoint
Artikel dazu: https://mjbizdaily.com/german-patient-wins-court-case-to-have-cannabis-covered-by-insurance/
https://mjbizdaily.com/german-patient-wins-court-case-to-have-cannabis-covered-by-insurance/
Dominik
29. Oktober 2020 - 11:56
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Recht haben und Recht bekommen
Ich komme aus Berlin und leide seit ca. 10 Jahren an nicht beeinflussbaren Schmerzen (chronisches Schmerzsyndrom).
Nach vielen Jahren mit qualvollen Schmerzen und (zum Teil) bis heute andauernden Therapien und Rehas (multimodale) sowie staatlichen Gutachten von der Agentur für Arbeit und der Deutschen RV BUND (im Rahmen einer Reha) bestehen mittlerweile zahlreiche physische und psychische Diagnosen im Bezug auf meine Schmerzen.
Ich bin Berufsunfähig bei stark verminderter Belastbarkeit. All das wurde vor 2018 mehrfach diagnostiziert, untersucht und therapiert. Physiotherapie, Krankengymnastik, Fitness (Stabilitätstraining), Psychotherapie, Schmerzmittel und neurologische Medikation blieben außer kurzfristiger Erfolge wirkungslos oder zeigten sehr unangenehme Nebenwirkungen.
2018 habe ich Dronabinol versucht und später über meinen Schmerztherapeut eine Cannabistherapie begonnen. Dronabinol ist nach meinen Erfahrungen schwer zu dosieren. Die Kostenübernahme lief wie so oft nach Schema 'F' seitens der gesetzlichen Krankenversicherung. Ignorieren, hinauszögern, ablehnen, schikanieren. Eine Zusage im Eilverfahren konnte erreicht werden, vor dem Kammerwechsel des Sozialgerichts. Im ersten Jahr musste ich jedoch die Kosten privat tragen (300-400€ / Monat).
Letztlich schreibe ich, da ich letztes Jahr an meinem Geburtstag zu einem Gutachten aufgefordert wurde, dass im Keller des privaten Anwesens (Arbeitszimmer) eines Neurologen stattfinden sollte. Dieser hat (bei vorliegenden Bilder der gesamten Wirbelsäule sowie o.g. Befunde und Diagnosen) nichts konkretes fest stellen können, dass eine schwere der Krankheit erklären könnte. Bei der Untersuchung wurde ich ca. 90 Minuten befragt und 15 Minuten auf Reflexe und Beweglichkeit untersucht. Dieses Gutachten wurde vom Gericht angeordnet, kurz nachdem die Kammer gewechselt wurde(was auch immer das bedeutet).Ein weiteres Jahr später, zu meinem Geburtstag, wurde ich erneut aufgefordert, mich einer mehrwöchigen multimodalen Schmerztherapie zu unterziehen, da diese lt. Meinung der Kasse noch nicht stattgefunden hatte. Die Versicherung nennt dabei keine Gründe oder Ziele, das Gericht unterstützt diese Maßnahme, da sie der Chroniker-Leitlinie (o.Ä.) entspricht. Die Pandemie und das diese Therapie unter Maskenpflicht stattfinden muss, zudem auch für die überfüllten Kliniken die unter Personalmangel leiden eine Herausforderung darstellen, interessiert dabei keinen der Entscheidenden, zumindest bislang.
Kürzlich wurde ich in die Klinik zur "umfangreichen Diagnostik" eingeladen, mit Termin für die Dauer von mindestens drei, bis zu 7 Tage. Die Anmeldung verlief gut, bis ich auf der Station informiert wurde, dass ich den Tag 11-16Uhr (frühestens) im Aufenthaltsraum verbringen muss, weil keine Betten frei sind. Es gab ein kurzes (vormittags) und ein ausführlicheres (nachmittags) Aufnahmegespräch. Danach wurde mir ein Zimmer zugeteilt und ich begann auszupacken. Foto vom Kind, bequeme Kleider, endlich den Rücken Ausruhen auf dem Bett. Nach ca. 10 Minuten kam der Oberarzt und schickte mich nach der Frage "Was kann ich für Sie tun?" nach Hause. "Sie werden heute nicht hierbleiben da eine Diagnostik keine weiteren maßgeblichen Erkenntnisse verspricht". Ich stimme dem zu, meine Anwältin hatte ähnliche Fragestellungen vorab ans Gericht geschickt. Das Gericht bestand weiterhin auf die nach Leitlinie vorgesehene (und bereits laufende bzw. statt gefundene) multimodale Therapieform. Laut des Oberarztes sehe er hierbei aber auch keine großen Aussichten auf Erfolg, ich könne aber gerne in die Therapie in seiner Klinik kommen.
Statt auf die Umstände im Krankenhaus einzugehen möchte ich darauf aufmerksam machen, dass ich nach der Reha 2015 ununterbrochen in multimodaler Behandlung bin. So besuche ich Ärzte aus drei verschiedenen Fachrichtungen und diverse Therapieeinrichtungen. Chronische Schmerzen kann man behandeln, indem Körper und Geist wieder in Einklang geraten. Oft sind chronische Schmerzen aber nicht heilbar und der Patient muss lernen damit umzugehen, genau dieses Bewusstsein ist Sinn und Zweck jeder multimodalen Schmerztherapie.
Meine Ärzte und Therapeuten sind sich einig, dass "das ein Spiel der Krankenkasse ist das so lange weiter gespielt wird, bis einer aufgibt". Meine Anwältin habe ich auf obiges Urteil angesprochen, sie kannte den Entscheid, erwiderte, dass "die Gerichte leider noch nicht danach handeln". Wie oben beschrieben, bin ich direkt von dieser Ungenauigkeit betroffen. Ich beanstande, dass vermutlich die wenigsten Patienten sich diese aufwendigen Maßnahmen leisten können. Mir war das nur möglich, da ich einen sehr guten AG habe, sowie eine Rechtschutzversicherung die das Verfahren bezahlt.
Ich erspare Euch ablehnende Haltung in der Gesellschaft, die ich erfahren durfte und ermutige jeden nicht aufzugeben, denn was ich in den letzten Jahren an Besserung durch Cannabistherapie erfahren habe, war letztlich ein medizinischer Erfolg. Die Schmerzstärke ist stark reduziert, ich finde wieder Ruhe und Gelassenheit, meine Haltung hat sich von einer hängenden Schulter zu aufrecht verbessert und darum geht es letztlich bei chronischen Erkrankungen. Kleinere Erfolge über einen langen Zeitraum. Dabei hilft mir Cannabis das Schmerzgedächtnis zu überschreiben(zB nicht mehr unter Schmerzen zu leiden, die einen bis zur Verzweiflung treiben) und akute Schmerzattacken stark mildern oder zeitweise beseitigen (Schmerzspitzen). Das manchmal intensivere High bei vergleichsweise harmlosen Nebenwirkungen nehme ich gerne in Kauf wenn ich dafür auf Dauer wieder unbeschwert(er) mein Leben leben kann, wie vom Gesetzgeber vorgesehen.
Entspannte und zuversichtliche Grüße
Dominik aus Berlin
Angelika
30. Juli 2021 - 17:08
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Medizinische Cannabis.
Im Mai 2019 Medizinisches Cannabis bei der Krankenkasse beantrag durch den Hausarzt,hier unerträgliche Schmerzen der Wirbelsäule,Dauertherapie seit 2005 .
mit Opiaten.
Ablehung durch die KK und KK-Beirat,dann Klage vor dem Sozialgericht bis heute 30.07.2021 keine Entscheidung.
Dann Tipp bekommen vom Hausarzt die KK zu wechseln,innerhalb von 3 Wochen hatte ich die Genehmigung.
Klage läuft weiter.
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