Das Landessozialgericht Hamburg hat ein Urteil aus voriger Instanz, das die Therapiehoheit von Cannabis-Patienten und deren behandelnden Ärzten stärkt, bestätigt. Die Krankenkasse hatte im verhandelten Fall eine Kostenübernahme für medizinische Cannabisblüten abgelehnt, indem sie der Therapieempfehlung des Vertragsarztes eine ablehnende Einschätzung der von ihr beauftragten Gutachter des Medizinischen Diensts der Krankenversicherung (MDK) entgegen gesetzt hatte. Bereits im Dezember 2018 hatte das Sozialgericht Hamburg dieses Vorgehen als nicht gesetzeskonform bezeichnet und die Krankenkasse dazu verpflichtet, der Einschätzung des Vertragsarztes zu folgen. In der Urteilsbegründung hieß es, dass im entsprechenden Gesetz zwar eine Einschätzung des Vertragsarztes gefordert werde. Die Therapieempfehlung des Vertragsarztes bedürfe allerdings keiner weiteren Gutachten, sondern müsse der Krankenkasse als Entscheidungsgrundlage reichen.
Gesetzgeber sieht keine zusätzlichen Gutachten vor
Das Landessozialgericht bestätigte diese Einschätzung im April diesen Jahres und schreibt dazu in der Urteilsbegründung.
“[…]. Im Gerichtsverfahren ist allein entscheidungserheblich, ob der behandelnde Vertragsarzt eine “begründete Einschätzung” abgegeben hat. […] Insbesondere etwaige Sachverständigengutachten sind schon begrifflich nicht in der Lage, die fehlende “begründete Einschätzung” des Vertragsarztes zu substituieren. Sie sollen dies auch nicht, denn auch die Gesetzesbegründung stellt auf den behandelnden Vertragsarzt und nicht auf etwaige Sachverständige oder Gutachter ab (vgl. BT-Drucks. 18/10902, S. 19). Dieser rechtlichen Einschätzung schließt der Senat sich an, insbesondere auch unter Berücksichtigung von § 31 Abs. 6 S. 2 SGB V, wonach die Leistung bei der ersten Verordnung für einen Versicherten der nur in begründeten Ausnahmefällen abzulehnenden Genehmigung der Krankenkasse bedarf. […].”
Das bereits rechtskräftige Urteil stärkt die Therapiehoheit von Patient und Arzt immens. Zudem könnte es weit reichende Folgen auf viele der laufenden sowie zukünftige Genehmigungsverfahren haben. Denn ein sehr hoher Prozentsatz der abgelehnten Anträge wird derzeit aufgrund negativer MDK-Gutachten abgelehnt. Mit Wegfall dieses Genehmigungsvorbehalts, der offiziell nie einer war, wird die Zahl der Cannabis-Patienten wohl noch schneller steigen als ohnehin schon.
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