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Hanffreundlicher Bremer Koalitionsvertrag in Aussicht

Erstmals bilden DIE LINKE, GRÜNE und SPD eine Koalition in Bremen. So wollen es jedenfalls die Unterhändler der Parteien. Bevor es losgehen kann mit dem gemeinsamen Regieren, muss der Koalitionsvertrag allerdings noch drei Parteitage und einen Mitgliederentscheid bei den Mitgliedern der LINKE überstehen. Bei der Lektüre des kürzlich vorgestellten Koalitionsvertragentwurfs sind Hanffreunde über die Grenzen Bremens hinaus hellhörig geworden – denn was der Vertrag verspricht, ist – für die Landesebene – äußerst ambitioniert und bislang einer der cannabisfreundlichsten Koalitionsverträge, die je vorgestellt wurden. So sollen unter anderem Ermittlungsverfahren bei bis zu vier Pflanzen zum Eigenanbau grundsätzlich eingestellt werden.

Auf Seite 96 des Anfang Juli vorgestellten Koalitionsvertragentwurfs wurde folgendes festgehalten:

Wir wollen eine Drogenpolitik, die Gesundheits‐ und Jugendschutz in den Mittelpunkt stellt. Wer süchtig ist, braucht Hilfe und keine Strafverfolgung. Die Kriminalisierung von Cannabis schadet mehr als sie nützt. Wir werden alle Möglichkeiten ausschöpfen, um ein wissenschaftliches Modellprojekt zur kontrollierten Abgabe von Cannabis auf den Weg zu bringen und uns dabei
ggf. mit anderen Ländern und Kommunen zusammentun. Wir setzen uns auf Bundesebene dafür ein, die kontrollierte Freigabe von Cannabis an Erwachsene gesetzlich zu ermöglichen. 
Solange werden wir wie das Land Berlin die Möglichkeiten zur Entkriminalisierung auf Landesebene nutzen.

Die Staatsanwaltschaft wird nach den Umständen des Einzelfalles von Strafverfolgung gemäß §31a BtMG absehen, beim Besitz von Cannabisharz oder Marihuana von nicht mehr als 15g für den Eigenbedarf. 
Bei Besitz von nicht mehr als 10g Cannabisharz oder Marihuana oder von bis zu vier Pflanzen im Eigenanbau wird das Ermittlungsverfahren grundsätzlich eingestellt.
In jedem Fall ist der Schutz von Kindern und Jugendlichen zu berücksichtigen. 

Wer nicht berauscht am Straßenverkehr teilnimmt, soll – wie beim Alkohol – grundsätzlich den Führerschein behalten können. 

Wir werden die öffentlich geförderte Suchtberatung in Bremen finanziell absichern und niedrigschwellige präventive Beratung und Aufklärung sowie die Hilfe bei problematischem Konsum stärken.
Wir wollen die Risiken von Drogenkonsum mindern (Harm Reduction). Deswegen werden wir, orientiert an den Erfahrungen aus Berlin, Drug‐Checking ermöglichen und Warnungen über Verunreinigungen veröffentlichen. 
Im ersten Schritt werden die bereits jetzt bei beschlagnahmten Substanzen erhobenen Werte bzgl. Zusammensetzung und Wirkstoffgehalt über die Drogenberatungsstellen veröffentlicht.  

Während der Verhandlungen wandte sich der Deutsche Hanfverband Mitte Juni an die drogenpolitischen Verhandlungsführer der drei Parteien, um sich für die dringend benötigten Reformen im Bereich der Strafverfolgung bei Cannabiskonsumenten auf Landesebene einzusetzen. Folgende fünf Punkte schlugen wir den verhandelnden Politikern vor:

1. Heraufstufung der sog. “geringen Menge” nach §31a BtmG: Sinnvoll wäre eine SOLL-Grenze bis 15 Gramm. (Derzeit ist in Berlin die weitestgehende Regelung: SOLL-Einstellung des Verfahrens bis 10g Cannabis und bis 15g: KANN-Regelung). Auch wäre es hilfreich, wenn frühere Pläne aus Bremen, auch den Eigenanbau weniger Hanfpflanzen zum Eigenkonsum bei der Einstellungspraxis mit zu berücksichtigen, wieder aufgenommen würden.

2. Eine klare Initiative zur Umsetzung von Modellprojekten zur Cannabisabgabe. Hierbei ist die Umsetzung eines eigenen Modellprojektes eine Variante. Eine zusätzliche Variante wäre, sich einem anderen Bundesland in der Umsetzung anzuschließen. Das Land Berlin lässt gerade ein neues Forschungsdesign und den Antrag an das BfArM erstellen.

3. Einen Vorratsbeschluß, um Initiativen für eine reformorientierte Drogenpolitik im Bundesrat mit zu unterstützen.

4. Eine landesspezifische Regelung, nach der für die Polizei klar gestellt wird, dass reine Besitzdelikte nicht mehr zu einer Meldung an die Führerscheinstellen führt (und damit zu einer Überprüfung der Fahreignung mit MPU).

5. Einführung des Drugcheckings unter Mitberücksichtigung von Cannabisprodukten.

Aus unserer Sicht haben die Koalitionäre die cannabispolitischen Möglichkeiten auf Landesebene gut berücksichtigt und wir begrüßen es, dass sich die geplante Koalition vor allem mit der Hochstufung der Geringen Menge sowie der grundsätzlichen Einstellung des Verfahrens bei bis zu vier Pflanzen im Eigenanbau sehr progressiv zeigt. Dieser Vertrag ist ein wichtiger Impuls für die Legalisierung, diese kann aber nur auf Bundesebene erfolgen.
Wir werden die Umsetzung des Koalitionsvertrag allerdings genaustens beobachten, denn es wäre nicht das erste Mal, dass die Bremer SPD sich fortschrittlich beim Thema Cannabis zeigt, dann aber in Regierungsverantwortung Teile der Partei den entscheidenen Reformwillen vermissen ließen. Sollte der nun geschlossene Koalitionsvertrag aber genauso umgesetzt werden, wäre dies auf Landesebene einer der weitreichendsten in Sachen Cannabispolitik, die je in Deutschland verabschiedet wurden.


Kommentare

11 Antworten zu „Hanffreundlicher Bremer Koalitionsvertrag in Aussicht“

  1. Heroe

    Nu reine Mengen kann man ja
    Nu reine Mengen kann man ja nun nicht vergleichen. Man muss schon auf die Wirkung achten.

    DRUID Studie schlägt soweit 3,67ng vor & die DE Grenzwertkommission (2015) 3ng und wenn man in andere Länder schaut, die teils sehr strenge Regelungen für den Strassenverkehr haben, werden auch mal 10ng als Einflussfrei angesehen. (die neueren Fahrrad Studien sind da noch nicht eingeflossen).

    Die DRUID Studie gibt übrigens eine Max. Wirkung von Cannabis (wohl um die 150ng) an, die verglichen mit der Unfallverhäufung, bei (max.!) etwa 0,6% Blutalkohol liegt.
    Wenn es also gleichbehandelt werden soll, dürften nur noch Bussgelder verhängt werden, wenn jem. ganz akut (vllt. max. 1 Std. vor Fahrantritt) richtig ordentlich einen weggerraucht hatt. (abgesehen bei Fahrfehlern)
    Eine MPU könnte/dürfte dann auch gar nicht mehr anfallen, da man unmöglich vergleichbar BAK von 1,1% überschreiten kann. (ok i.V. vllt., da sollen ja auch Mengen von einigen Gramm reinem THC intra-Venoes eine Ratte umbringen können).

  2. Andi

    @Sebastian: Dann müssten aber
    @Sebastian: Dann müssten aber auch Menschen mit 0,01 Promille eine MPU machen müssen,
    wenn das da ja das gleiche wie mit Alkohol ist..
    1ng THC pro ml Blut ist einfach ein Witz und gehört nicht unter die Kategorie “Berauscht am Steuer”.
    Wenn man jetzt den Grenzwert von 0,5 Promille nimmt sieht das so aus:
    0.5mg/g = 0.5 Promille
    1 n/g = Grenzwert THC
    0.5mg gegenüber 0.000001mg pro g Blut.

    1. Sebastian Kleiwitz

      @Andi
      Ich denke, Sie denken da viel weiter als es die Politiker tun und unterstellen diesen wohlwollend zuviel Gutes tun zu wollen. Wenn es tatsächlich seitens der Politik – hier der genannten Parteien – angedacht wäre auch nur ansatzweise über Grenzwerte zu sprechen, dann hätte dies auch explizit so Erwähnung gefunden. Das ist allerdings nicht der Fall.
      Vielmehr geht es doch eher um solche Fälle wie: Sie sind nüchtern – sprich per Drogenschnelltest nicht nachweisbar – angehalten worden, man hat bei Ihnen eine geringe Menge Cannabis gefunden und sind bereits mit einem “geringfügigen” BtM-Delikt aufgefallen. Viel zu oft geht es dann auch zur Führerscheinstelle und Sie bekommen Post mit der Aufforderung den Lappen abzugeben und eine MPU zu machen und das auch wenn diese Straftaten nicht um Zusammenhang mit dem Straßenverkehr standen. Schlicht weil der Konsum angenommen wird, die Fähigkeit zur Trennung von Konsum und dem Führen eines KFZ unterstellt wird und man über diese Doppelbestrafung zum Umdenken bewegen will. Wenn Sie beispielsweise zwei, drei “geringfügige” Straftaten unter Alkoholeinfluss verüben, allerdings immer nüchtern am Straßenverkehr teilnehmen und diese Straftaten nie im Zusammenhang mit dem Straßenverkehr stehen und nicht im Zusammenhang mit Gewalttaten, wird man Ihnen nicht unterstellen, dass Sie auch mal unter Alkoholeinfluss gefahren sind, gar möglicherweise nicht zwischen dem Konsum und dem Führen eines MFZ trennen können oder eine aggressive Fahrweise an den Tag legen. Sie behalten den Lappen. -> “- wie beim Alkohol -”

      Ich erwähne es gerne nochmal: Wenn es um Grenzwerte ginge, dann hätte dies Erwähnung gefunden. Davon steht allerdings NICHTS in diesem Schriftstück. Es gibt einen Grund weshalb dieser Bereich so dermaßen schwammig formuliert wurde. Eine Attacke nach vorne schaut anders aus. Hier lässt man sich eher noch ein Hintertürchen offen um den Rückzug antreten zu können.

  3. Sebastian Kleiwitz

    Ein Anfang, jedoch nicht mehr, als Symbolpolitik
    Was bitteschön nutzt denn die Vergrößerung des Rahmens zur Verfahrenseinstellung, wenn dennoch alles eingezogen und hohe Geldstrafen verteilt werden? Ob es nun eine SOLL- oder KANN-Regelung ist würde lediglich dann etwas nutzen, wenn die Gerichte nicht überbelastet sind mit Verfahren. Sie sind es allerdings. Bei derartigen Bagatellen wird das Verfahren im Regelfall sowieso eingestellt. “Wer nicht berauscht am Straßenverkehr teilnimmt, soll – wie beim Alkohol – grundsätzlich den Führerschein behalten können.” Das ist auch heute schon der Fall. Unser Rechtssystem gibt es garnicht her, den Führerschein einzuziehen, wenn jemand mit Weed erwischt wird aber nicht am Straßenverkehr teilgenommen hat. Das ist Symbolpolitik. Kleinere Verbesserungen, ja. Es bleibt dennoch Symbolpolitik.

    1. Sebastian Kleiwitz

      Präzisierung einer Formulierung
      Mir ist nach erneutem lesen meines Beitrags aufgefallen, dass meine Formulierung zu offen und ungenau war und zu viel Interpretationsspielraum gelassen hat. Daher möchte ich hiermit eine Präzisierung vornehmen.

      >>”Wer nicht berauscht am Straßenverkehr teilnimmt, soll – wie beim Alkohol – grundsätzlich den Führerschein behalten können.” Das ist auch heute schon der Fall. Unser Rechtssystem gibt es garnicht her, den Führerschein einzuziehen, wenn jemand mit Weed erwischt wird aber nicht am Straßenverkehr teilgenommen hat.<< In diesem Zusammenhang war von mir folgendes gemeint: Wenn man sich einen guten Anwalt nimmt, ist man im Regelfall bei Bagatelldelikten - auch nach mehrmaligen Verstoßen in geringem Umfang - in der Lage den Führerscheinentzug und den Zwang zu einer MPU abzuwenden. Anders schaut es aus, wenn man es auf eigene Fast versucht. In dem Falle ist eine Abwendung dieses Verfahrens nur all zu oft gescheitert. Ich hoffe, dass ich hiermit etwaige Missverständnisse aus dem Weh geräumt habe bzw. diese erst nicht entstehen und sich niemand bemüßigt fühlt mir im Zusammenhang eines weiteren Kommentars - ebenfalls von heute - zu unterstellen, ich würde mir selbst widersprechen.

  4. Unwichtig

    Wie uns unter Schröder rot
    Wie uns unter Schröder rot/grün versprochen wurde. Ergebnis war damals das Hanfsamenverbot und der Beginn des Führerscheinentzungs. Als in BW rot/grün drank am wurde ich wegen einer Falschaussage ich habe Cannabis konsumiert zwangseingewiesen. Nie wieder Deutschland. Lebe seit dem im Ausland. An die daheimgebliebenen die sich in diesem Rotariermorast aus Mortler und Co gefangen sehen, bleibt tapfer.

  5. TheDooooooode

    Beim Lesen ging mir das Herz auf …
    … und jetzt kommen mir die Tränen. Danke, sind ja mal richtig gute News und nicht nur wieder das Gefühl für immer in einer Warteschlange oder im Stau festzusitzen. Ich drücke jedenfalls die Daumen!

    Bei der Vorstellung in Bremen 4 Pflanzen für den Eigenverbrauch anbauen zu “dürfen”, kamen in mir Umzugswünsche hoch, haha. Naja mal abwarten. Denn wenn ich das richtig verstanden habe, bedeutet es “das Ermittlungsverfahren einzustellen”, dass man seine 4 Pflanzen trotzdem nicht behalten dürfte, sondern nur von einem Strafverfahren abgesehen werden würde, so wie es aktuell schon mit der Regelung der “geringen Menge” ist, richtig?
    Insofern wäre diese Regelung zwar ein herzhafter Schritt zum Ziel, aber keine Ausnahmeregelungen auf Bundeslandebene, so wie die Legalisierung Stück für Stück in den USA angefangen hatte.

  6. Chillmalwieder

    Guter Koalitionsvertrag. Wir
    Guter Koalitionsvertrag. Wir kommen einer Legalisierung immer näher. Selbst in der CDU gibt es mittlerweile einen Befürworter von Modellprojekten. Was zunächst aber sehr wichtig wäre, ist die bundesweite Änderung des Grenzwertes für Autofahrer auf mindestens 3 Nanogramm. Auch drugchecking muss bundesweit eingeführt werden. Kann nicht sein das im Jahre 2019 noch Menschen an verunreinigtem Heroin sterben. Der Staat soll endlich seine Verantwortung wahrnehmen und den Drogenmarkt regulieren. Die Drogenpolitik ist gescheitert. Cannabis ist der Anfang, aber es muss weitergehen. Mit welchem Recht, wird ein heroinsüchtiger Mensch kriminalisiert ? Heroin kann man auf eine Stufe mit Alkohol stellen. Cannabis ist weitaus harmloser. Die Prohibition gegen Cannabis ist wahrscheinlich auch nicht verfassungskonform. Wir müssen alle weiterkämpfen und dürfen nicht aufgeben.

  7. Buri_see_käo

    Man könnte auch mal in den
    Man könnte auch mal in den Koalitionsvertrag 2015 schauen:
    https://medien.bremen.de/sixcms/media.php/41/koalitionsvereinbarung-2015.pdf
    , Seite 99, wie hat man sich 2015 doch vorgenommen, vernünftigere Wege zu beschreiten, aber huch, kurz vor der LTW 2019 wollte man dann seitens der SPD doch nicht; aus vorrauseilendem gehorsamen Abnickertum gegenüber der Bundesregierung keine “Insellösung”.
    Theoretisch könnte das der SPD bis ca. ~10% Stimmen gekostet haben, und dann wundern die sich am Wahlabend vor laufenden Kameras, echt eigenwillig.
    Nun auf ein Neues…?, man bräuchte garnicht bis kurz vor der LTW 2023 in Bremen zu warten, es wäre doch schon kurzfristiger möglich (Ende August 2019), lautstark die Öffentlichkeit von der Abblasung des ab Zeile 4207 Beschriebenen in Kenntnis zu setzen, um erstmal side-effects bei den LTWs in Brandenburg und Sachsen wirksam werden zu lassen, bis zur nächsten Bremen-LTW ist es noch lange hin.
    mfG fE

  8. greenness

    Das kann man mit einem
    Das kann man mit einem lachenden und einem weinenden Auge sehen.

    Einerseits ist es natürlich fortschrittlich und wird Verbesserungen bringen.

    Andererseits ist es nur eine Insellösung. Es wird viele Menschen anziehen, die die Toleranz der Bremer auf die Probe stellen werden.

    1. LordOfTheHash

      Meine Toleranz wird schon
      Meine Toleranz wird schon seit 25 Jahren auf die Probe gestellt. Irgendwo muss man ja anfangen. Vor allem schnell, bevor die CDU an das Ruder kommt und den Karren wieder auf Grund setzt.

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