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Fragwürdige MPU-Anordnung in Bonn

Jeden Tag erreichen uns Anfragen zum Thema Cannabis im oder außerhalb des Straßenverkehrs und daraus resultierenden Aufforderungen zu fachärztlichen Gutachten oder MPU. Das Grundproblem “Verwaltungs- und Fahrerlaubnisrecht vs. psychoaktive Substanzen” ist ein trauriger Dauerbrenner und wird auch nicht ohne Grund als Ersatzstrafe für Cannabiskonsumenten bezeichnet.
Die Norm (Fahrerlaubnisverordnung) und die Rechtsprechung räumen den Verwaltungsbehörden einen extrem großen Ermessensspielraum ein, wenn es um Zweifel an der generellen Fahreignung geht. Die Behörden können Zweifel an der Fahreignung bei „schweren Erkrankungen“, hier unter Umständen der Verdacht auf eine Sucht- und Abhängigkeitsproblematik, oder bei erheblichen oder wiederholten Regelverstößen (§2 StVG Abs.4) begründen.

In der Praxis trifft es sehr oft auch Menschen, die zwischen Rausch und Fahrt trennen können, wie der uns vorliegende Fall aus Bonn zeigt. Der Betroffene wurde im Rahmen einer Verkehrskontrolle im Oktober 2020 mit Verdacht auf eine Drogenfahrt zu einer Blutprobe mitgenommen, bei welcher Werte von 0,7 ng/ml THC/Serum und 25 ng/ml COOH/Serum festgestellt wurden.

Im Folgenden wurde der Betroffene zu einer MPU aufgefordert und mit dieser Fragestellung konfrontiert:

“Kann Herr XXXX trotz der Hinweise auf gelegentlichen Cannabiskonsum sowie der bekannten Verkehrsteilnahmen unter Cannabiseinfluss ein Kraftfahrzeug der Gruppe 1 sicher führen und verfügt er insbesondere über das erforderliche Trennungsvermögen zwischen Konsum und Fahren im Sinne der Ziffer 9.2.2 der Anlage 4 zur Fahrerlaubnisverordnung”

Mehrere bekannte Verkehrsteilnahmen? Erforderliches Trennungsvermögen hinterfragen bei den oben genannten Werten?
Es ist unbestritten, dass der Betroffene gelegentlich Cannabis konsumiert hat. Zwar wurde der Betroffene wegen eines Verstoßes gegen das BtMG 2016 verurteilt und darauf hingewiesen, dass er mit Maßnahmen der Fahrerlaubnisbehörde rechnen müsse, wenn er nach dem Konsum von Cannabis am Straßenverkehr mit einer THC-Konzentration von mehr als 1ng/ml Serum teilnehme. Bei der im Oktober 2020 erfolgten Kontrolle konnten zwar leichte Unsicherheiten bei den freiwilligen Tests festgestellt werden, die primär der Kontrollsituation geschuldet waren, allerdings waren diese nicht geeignet, um einen strafbarer Regelverstoß (§315c StGB) zu beweisen. Selbst eine Ordnungswidrigkeit gemäß §24a StVG konnte nicht festgestellt werden, da der Grenzwert (1ng/ml) deutlich unterschritten war.
Die festgestellten Werte sprechen daher eher für die Einhaltung des Nüchternheitsgebots, eine verkehrsrelevante Wirkung ist mit Sicherheit auszuschließen, so zumindestens die Toxikologen der Grenzwertkommission.

Die Fahrerlaubnisbehörde Bonn behauptet in ihrer Fragestellung, der Betroffene hätte wiederholt ein Fahrzeug unter Cannabiseinfluss geführt, und begründet dies mit einer einzigen Verkehrskontrolle – bei der eben kein Regelverstoß festgestellt werden konnte und der Betroffene damit sein Trennungsvermögen bewiesen hat! Es konnte nur festgestellt werden, dass dieser gelegentlich Cannabis konsumiert. Dieser Sachverhalt wiederum kann somit für sich alleine genommen keine Fahreignungszweifel begründen, wenn sich die Person an das Trennungsgebot hält (FeV, §14 Abs.1 Satz 3; §14 Abs. 2 Satz 3, i.V.m. Anlage 4 Punkt 9.2.2).
Selbst bei nachweislicher Einhaltung der aufgestellten Regeln für eine sichere Verkehrsteilnahme kommt es zu Fällen wie diesem, bei denen die Behörde trotz einer gerichtssicheren Blutprobe und dem darin enthaltenen Beweis für die Einhaltung des Trennungsvermögens Zweifel am Trennungsvermögen aufwirft und der gelegentliche Konsum als solcher zu einer MPU-Anordnung führt. Die Fahrerlaubnisbehörde Bonn macht hier klar, dass sie bei Cannabiskonsumenten mögliche Zweifel an der generellen Fahreignung, auch unabhängig von einem Missbrauchsverdacht oder Regelverstoß, regelrecht zusammen konstruiert! 

Dazu unser Führerschein-Experte Theo Pütz, der den Betroffenen in diesem Fall beraten hat:

“Mit einer solchen Überprüfungsanordnung signalisiert die Behörde klar und deutlich, dass es ihr nicht um die Trennungsbereitschaft und die Einhaltung der Verkehrsregeln, sondern grundsätzlich um den Konsum geht. Es scheint der Führerscheinbehörde egal zu sein, ob Cannabiskonsumenten wie im vorliegenden Fall genug Zeit zwischen Konsum und Verkehrsteilnahme vergehen lassen oder eben nicht”.

Das alles geschieht vor dem rechtlichen Hintergrund, dass die Überprüfungsbegründung formaljuristisch nicht angegriffen werden kann. Der Betreffende wird zur juristischen Klärung grundsätzlich den sofortigen Entzug der Fahrerlaubnis hinnehmen müssen. Wir werden den Fall weiter verfolgen und uns auch an die Oberbürgermeisterin der Stadt Bonn wenden, mit der Bitte, diesen Fall  in ihrer Behörde kritisch prüfen zu lassen. 

Dieser Artikel entstand in Zusammenarbeit mit dem Führerscheinexperten Theo Pütz vom Beratungs-Netzwerk-Fahreignung, der seit Jahren auch DHV-Mitgliedern beratend zur Seite steht


Kommentare

27 Antworten zu „Fragwürdige MPU-Anordnung in Bonn“

  1. Tom

    hoffendlich ändert sich bald was!
    ich musste auch schon den Lappen abgeben! Die Polizei hat mir Blut entnommen, obwohl ich absolut nüchtern war! Die Ausfallerscheinung hat die Polizei einfach erfunden!

    Ich hatte ein Wert von 3ng/ml aktives THC im Blutserum. Habe 3 Tage zuvor geraucht.
    War vorher nie auffällig, hatte keine Punkte und bin 25 Jahre Unfallfrei gefahren!!!

    Kosten für die MPU sind enorm. Diese lässt sich auch nur mit Lügen bestehen. Wo ist da der sin?

    Menschen die berauscht fahren sollen auch Konsequenzen spüren… aber wieso werden auch nüchterne Fahrer bestraft? Ergibt für mich kein sinn.

  2. Der Unterdrückte

    Was ist eine Drogenfahrt?
    Geht wählen! Denn nur OHNE CDU AFD CSU gibt es eine Änderung in der Drogenpolitk!

    Es muss endlich geprüft werden, ab wann jemand nicht mehr fahrtauglich ist!
    Wer unter Einfluss fährt gehört aus dem Straßenverkehr – JA! Aber nicht jemand der vor 2 oder 3 Wochen einen Joint hatte!!!

    Die MPU / Führerscheinentzug sollte die Straßen sicherer machen und nicht dafür sorgen, dass Polizei / Staat / TÜV verdienen, so wie es aktuell aussieht! Es werden nüchterene Personen sexuell bedrengt, müssen öffentlich in Becher pissen und verlieren ihren Führerschein weil sie nüchtern sind… gibt keinen Sinn oder????!

    Der Rattenschwanz ist aber länger! Es folgen psychische Belastungen, Jobverlust, Streit mit Familie oder sogar Familienverlust … und das alles obwohl jemand zu gunsten seiner Gesundheit lieber statt einem Bier einen Joint hatte!

    Deshalb geht wählen! Gemeinsam schaffen wir das!

  3. Manfred Reisser

    Führerschein
    Mir haben sie den Führerschein 1986 genommen, weil Umgang mit Drogen, ich bin nachweislich nie mit dem Auto bekifft gefahren.. Einfach nur weil ich konsumiert habe. Ich könnte es ja nach jetzt 35 Jahren nochmal probieren… Wenn ich mich recht erinnere gab es kurz vorher ne Änderung irgendwelcher Gesetze…

  4. Anonymous

    Mir wurde der Führerschein
    Mir wurde der Führerschein wegen Cannabiskonsums abgenommen- und dass obwohl der Arzt bei der Blutkontrolle mir bestätigt hat, das ich komplett nüchtern und ohne Ausfälle war. Deshalb wurde das Ganze auch nur als Ordnungswiedrigkeit behandelt und nicht als Straftat. Vorher bin ich nie Auffällig geworden.
    Ein Bekannter von mir wurde angehalten und positiv auf THC getestet. Ihm wurde der Führerschein nicht entzogen, obwohl er nachweislich Alkoholiker ist und ihm bereits deswegen der Führerschein für mehrere Monate entzogen entzogen wurde. Auch dürfen Leute, die Crystalabhängig sind, ihren Führerschein behalten.
    Also irgendwas passt da nicht…

  5. Stigmatisierter MPU

    Das nützt ihm jetzt auch
    Das nützt ihm jetzt auch nichts, und er wird zur MPU müssen.
    Aufgrund vorangegangener 3 MPUs,wurde ich 2006 auch wieder zur MPU geschickt.

    Im Rechtsmedizinischem Blutgutachten der Polizei, stand bei mir drin “es ist von einem länger zurückliegenden Cannabiskonsum auszugehen. THC-COOH 3,0ng/ml.
    Verfahren wurde eingestellt und ab zur MPU.

    Mein nächster Schritt wirde sein, über einen Anwalt eine Aktenbereinigung beim Landratsamt und im Polizeiregister zu beantrage.
    Schöne grüsse euch

  6. Johnny87

    Habe wegen ähnlichen Werten (
    Habe wegen ähnlichen Werten (~1ng THC, ca 15ng COOH) das ganze Prozedere durchgemacht. Bitte passt auf, dass ihr beim “Vorsprechen” bei der Behörde nicht aus Versehen Konsum in irgendeiner Form einräumt, a lá “ich rauche doch nur am Wochenende” oder so. Das kommt alles in die Akte und wird am Tag der MPU gegen euch verwendet.

    Das ganze Verfahren ist unter der Würde des Menschen, auch wenn ich den Gedanken der Straßenverkehrssicherheit grundsätzlich nachvollziehen kann. Habe da schon Leute erlebt, denen der Lappen wirklich abgenommen gehört.

    Die Praktische Umsetzung ist jedoch reine Schikane. Ich habe z.B. seit Erhalt des Führerscheins nicht einen Unfall gehabt (in einem Fall sogar als einziger von mehreren Beteiligten korrekt reagiert und einen Unfall vermieden, obwohl am Abend zuvor geraucht) ansonsten ein-zwei mal einem Blitzer kassiert mit wenigen km/h über dem Limit; keine Punkte nichts.

    Dennoch musste ich die ganze Maschinerie durchlaufen, Drogenberatung (die fragte mich danach was ich dort eigentlich soll als stabile Persönlichkeit mitten im Leben mit sozialem Netz etc., die hat ganz andere Klienten um die sie sich kümmern muss), Vorbereitung (damals noch in einem richtig gutem Forum, dass es leider nicht mehr gibt), Haaranalysen (die haben sogar das Sample vergeigt und mir angeblich Amphetamine zugeschrieben, als ich die Rückstellprobe anforderte haben die nach 4 Tagen zugegeben da einen Fehler gemacht zu haben und mir die Abstinenz bescheinigt) und eben die MPU selbst.

    Seitdem rauche ich nicht mehr denn ich kann mir durch Familie und Beruf den Verlust der Fahrerlaubnis einfach nicht erlauben. Da ich Alkohol fast gar nicht vertrage und Zigaretten etc. ablehne darf ich jetzt voll abstinent leben. Richtig super ist das, wenn der Staat besser weiss, was gut für mich ist als ich selbst 🙁

  7. Philip

    Verjährungsfrist und Tilgungsfrist
    Kann mir vielleicht jemand erklären wann man eine Neuerteilung für seinen Führerschein beantragen sollte bzw kann? Immer wieder höre ich das auch manche ihren Führerschein nach 10 Jahren wieder bekommen haben aber ich höre genauso dass es 15 Jahre dauert bis man ihn wiederbekommen kann ohne irgendwelche Tests. Verjährungsfrist ist wohl 10 Jahre und die Tilgungsfrist noch mal fünf Jahre wie ich das verstanden habe. Und das wenn man zu früh versucht einen Antrag auf Wiedererteilung zu stellen die Frist von vorne anfängt wenn man Pech hat weil man zu früh angefragt hat. Kann mich bitte jemand aufklären?

    1. EA

      soweit ich das richtig
      soweit ich das richtig verstanden habe.

      nach 5 jahren ist die MPU verjährt. ABER!
      alkohol und drogendelikte werden erst nach 15jahren aus der akte entfernt( oder auch nicht wie bei mir). BTW alkohol ist genauso droge wie cannabis, man verharmtlos es indem man alkohol sagt und nicht droge.

      das heist die MPU ist zwar vom Tisch aber in ihrer akte steht noch 10jahre das sie cannabis konsumieren. wenn sie jetzt den Führerschein neu beantragen sind sie laut akte weiterhin konsument egal was sie jetzt machen. beantragen sie jetzt den führerschei neu geht die Farce von vorne los.

      also nach 15 jahren erst die Führerscheinakte löschen lassen und wenn das geschehen ist den lappen neu beantragen.
      Die führerscheinstelle hat bei mir bewiesen das sich selbst nicht an die gesetze halten.
      normalerweise soll nach 15 jahren die akte automatisch gelöscht werden was nicht passiert ist. des weiteren gilt ein verwertungsverbot für einträge die eigentlich gelöscht sein sollten. bei mir hat man direkt gegen beides verstossen.

      grüsse schönes wochenende

  8. Karsten Pankonin

    Mir hat die
    Mir hat die Fahrerlaubnisbehörde 9 Monate nach einer Verkehrskontrolle den Lappen kassiert. Habe in der Zeit absolut abstinent gelebt und konnte somit nach den 9 Monaten ein 100% sauberes Laborgutachten von meinem aktuellen Blutbild vorlegen. Als Antwort darauf kam von der Führerscheinstelle daß doch eben die Werte aus diesem Gutachten aussagen, daß ich exzessiv Cannabis konsumieren würde.

  9. Kevin Alexander Stosshoff

    MPU SEHTEST 1.HILFEKURS
    So erging es mir auch
    Und auch im Oktober 2019
    Ich hatte konsumiert und 4tage später bin ich autogefahren und wurde zu einer allgemeinen Verkehrskontrolle angehalten… Müsste auch Bluttest mache. Fahrverbot 3monate + 1300€ Strafe und dann noch Führerschein Entzug und Sperre 6 Monate nach Abgabe von MPU und Sehtest und 1 Hilfe-Kurs

    WTF … das ist sowas von ungerecht

    Was ist mit den ganzen Leuten die Wochenende saufen und Montag morgens um 5 zur Arbeit fahren denen geschieht nichts

    Ich bin jetzt arbeitslos und kann nirgends hin
    Geld für MPU und so hab ich auch nicht

    Meine Freundin ist schwanger und ich will arbeiten
    Mein Staplerschein kann ich auch vergessen da ich keinen Führerschein mehr habe

    Danke DEUTSCHLAND für diese UNGERECHTIGKEIT
    #soerschafftmanKRIMINELLE

    1. EA

      Ich weiss nicht ob es stimmt
      Ich weiss nicht ob es stimmt aber ich hab mal gehört arbeitsamt zahlt MPU eventuell.
      mein lappen ist weg aber staplerschein hab ich trotzdem noch.
      Das ist eigentlich eine Hebeberechtigung und kein führerschein im eigentlichen sinne.ich darf da fahren wo nicht die STVO gilt und das wäre der innerbetriebliche werksverkehr. Hoffe es hilft vielleicht. stapler auf strasse brauch man L was beim auto automatisch mit drin ist

      grüsse schönes WE

  10. Kranich_117

    Diese ganze Führerschein und
    Diese ganze Führerschein und MPU nummer wird fürchte ich die größe baustelle nach einer legalisierung werden, zusammen mit dem eigenanbau…

    es sei denn die Legalisierung kommt direkt gut durchdacht vom Gesetzgeber aber da es warscheinliche eher über das BverfG kommt und die nur eine ungefähre richtung vorgeben werden wie 1994 wird sich das ziehen wie gummi

  11. Heimlicher Spender

    Wieso kann das nicht angegriffen werden?
    Wieso kann das nicht juristisch angegriffen werden, wenn offensichtlich kein Verstoß vorlag und diese Aufforderung keiner Grundlage entbehrt? Meine erste Gedankenhandlung wäre hier Anwalt einschalten und in Widerspruch gehen.

    1. Johnny87

      Kein Strafverfahren
      Da es sich nicht im ein Strafverfahren handelt wird das ins leere laufen. Der Anwalt nimmt dein Geld natürlich gerne an.

      Der Sachverhalt ist zudem so, dass eine Fahrerlaubnis nicht Pflicht ist und du diese haben bzw. erhalten möchtest und entsprechend musst du der Verwaltung geltend machen, dass du nach ihren Regeln spielst. Es kann also nur sich was ändern wenn die Regeln durch die Legislative geändert werden. Im Verwaltungsrecht wirst du keine Zweifel an der Richtigkeit der Vorgänge an sich finden, das haben schon viele Versucht.

      Daher sind die Wahlen auch so entscheidend!

    2. Thomas B

      Die Anordnung selber kann
      Die Anordnung selber kann nicht angegangen werden, wie mehrfach gerichtlich bestätigt. Das Argument ist die Gefahrenabwehr (der Schutz der Allgemeinheit steht über den Rechten des Individuums) – bist du tatsächlich nicht geeignet zum Führen eines Fahrzeuges, muss man dich so schnell wie möglich aus dem Straßenverkehr entfernen.

      Gegen den dann erfolgten Führerscheinentzug kann vorgegangen werden. Der Führerschein ist aber erstmal weg.

      1. Theo

        Richtig eine juristische Möglichkeit gibt es nicht,ABER..
        Die Anwendung des Fahrerlaubnisrechtes darf allerdings nicht willkürlich sein. Die Gefahr die durch die Person ausgeht (z.B. chronische Erkrankung, oder Regelverstösse ) muss deutlich über dem liegen was allgemein an Fahrzeugführer gestellt wird. Dies über die Gerichte zu klären ist bekannter Weise extrem schwierig, da die VGs das Vorgehen der Behörden alleine aufgrund der rechtlichen Stellung von Cannabis vornehmen und nicht aufgrund der Gefahren für die Verkehrssicherheit. Auf der anderen Seite unterliegt die Auslegung der FeV alleine der zuständigen Verwaltungbehörde! Sie ist also nicht daran gehindert die FeV so auszulegen wie bei Alkohol, auch ohne weitere Rechtsänderung. Es ist also keine juristische, sondern eine rein politische Frage. Die OBin von Bonn könnte daher ihre Führerscheinstelle in dem Fall klare Weisung erteilen.

  12. St. Heim

    Fragwürdige MPU Anordnung
    Motiviert durch das sogenannte “Haschisch-Urteil” des BVerfG 1994 änderte die scheidende Kohl-Regierung ganz fix noch die Führerscheinverordung, um doch noch eine repressive Handhabe der ihr ungeliebten Kiffer entgegen zu bringen.
    In Bonn nimmt die Behörde diesen Auftrag offenbar ernst. Den Auftrag um die genaue Anwendung von Rechtssprechung und Gesetz dann wohl eher weniger.
    Folgerichtig, wenn’s um’s Prinzip und nicht um Recht oder Unrecht geht.

  13. C.

    Mpu Anordnung ohne Verkehrsteilnahme
    Geht sogar noch besser….
    Ich hatte noch nie einen Führerschein und wurde nie im Verkehr unter Drogeneinfluss kontrolliert.
    Hab zwar Einträge wegen Verstoß gegen das BtmG aber nur als Fußgänger.
    Und dennoch kam als ich meine Theorie fertig hatte und mich zur Prüfung anmelden wollte eine Anordnung zur Mpu.
    Es reicht den Behörden schon aus das man überhaupt als Konsument bekannt ist.
    Ob man jemals am Verkehr teilgenommen hat spielt da keine Rolle.

    1. Anonymous

      Und Heroinabhängige, die
      Und Heroinabhängige, die regelmäßig mit Zeug kontrolliert werden, dürfen ihren Führerschein machen / behalten. Das ist so sinnlos.

  14. Stefan Zintel

    Konservative Alkoholiker
    Ich schlage vor, dass alle mal darauf achten, die Schnapsnasen in ihrer Umgebung bei der Polizei zu melden. Also natürlich nur die, die noch mit dem Auto fahren. Drogenfahrten vermeiden! Achtet auf die Alkoholfahne beim Reden!

  15. Medhar Natar

    Mehrere Fahren
    Mit Verlaub, aber wenn der Angeklagte bereits 2016 Probleme mit einer BTM-Fahrt hatte und jetzt 2020 abermals, stellt dies durchaus einen Plural dar.

    1. Sascha Waterkotte

      Hi Medhar,

      sicherlich können auch mehere Besitzdelikte zu einer Überprüfungsanordnung führen. Hier geht es allerdings um die Fragestellung der MPU, welche in ihrer Fragestellung mehrere “bekannten Verkehrsteilnahmen unter Cannabiseinfluss” unterstellt. Das erste Vergehen 2016 war ausserhalb des Straßenverkehrs und auch die Kontrolle 2020 war keine “Drogenfahrt”, die Aufforderung zur MPU ist somit rechtlich mehr als fragwürdig.

      Liebe Grüße, Sascha [DHV]

      1. Fragwürdig
        Sascha seit 2019 halte ich euch meinen gleichen Fall ohne irgend ein nachweisbares Verschulden als Kassenpatient vor die Nase. Interessiert hat es euch bis heute nicht. MfG

        1. Sascha Waterkotte

          Lieber Chris,

          ich konnte zwei Mails in unserem Postfach finden, allerdings erinnere mich dass der mitgeschickte Link damals schon nicht mehr funktionierte. Sorry dass ein Nachfragen meinerseits dann nicht erfolgt ist! Grundsätzlich muss ich aber auch um Verständnis bitten, dass wir nicht jeden der an uns herangetragenen Fälle auf hanfverband.de veröffentlichen können – dafür sind es leider einfach viel zu viele. Wir versuchen regelmäßig Erfahrungsberichte bei Medien unterzubringen und bieten allen Interessierten auch die Möglichkeit, in unsere Medienkartei aufgenommen zu werden. Eine Berichterstattung bei uns und gerade bei Dritten können wir aber schon allein aufgrund der Masse an Anfragen nicht garantieren. 

          Liebe Grüße, Sascha [DHV]

    2. Gefbrille

      kein Wiederholungstäter
      @Madhar Natar:
      falsch, er wurde 2016 NICHT beim Führen eines Fahrzeuges, sondern zu Fuß kontrolliert, er wurde bei der BTMG-Anzeige lediglich darauf hingewiesen, dass er mit Maßnahmen der Farherlaubnisbehörde zu rechnen hat, wenn er künftig im Straßenverkehr mit einem Wert von mehr als 1 Nanogramm THC erwischt wird – was auch 2020 deutlich unterschritten war.
      Das ist im Artikel auch verständlich beschrieben, keine Ahnung, wo Sie Ihre Theorie hernehmen.

      1. EA

        ich erkenne hier durchaus
        ich erkenne hier durchaus paralellen zu mir selbst.
        ich gehe davon aus das nach dem ding von 2016 post vom landratsamt kam wo eine erstmalige und einmalige verwarnung erteilt wurde im bezug auf den führerschein. war bei mir so als 2002 eine razzia gemacht wurde und ich nach zeugen aussage bei der polizei meinen gelegentlichen konsum eingeräumt habe aber drauf bestanden hatte das ich nur zuhause konsumiert hatte und die wohnung danach nicht mehr verlassen hatte.

        wir haben also einen grenzwert von 1 ng aber für 0,7ng gibt es trotzdem MPU bzw führerscheinentzug. Hiermit ist eigentlich bewiesen das es niemals um verkehrssicherheit ging sondern lediglich seine ideologie durchzudrücken bzw anderen seinen stempel aufzudrücken und nix anderes.

        ich habe lange hin und her überlegt wegen der mpu und kam zu dem schluss das ich keine andere wahl habe das zu verweigern.

        1. setzt mir die führerscheinstelle eine frist von 2 monaten wohl wissend das keine MPU stelle ohne min 6 monate abstineznachweise nix läuft im regelfall sogar 1 jahr. meines erachtens setzt man mir hier ein unrealistisches ziel. Den ich kann bei der MPU stelle nur einen termin machen wenn ich von der Führerscheinstelle dazu aufgefordert werde.

        2. ich hatte 9ng aktiv und 25ng im abbau… ok beim aktiven wär weniger echt besser gewesen, musste ich mir selbst eingestehen. nützen tut es mir jetzt nicht mehr. Dennoch meine sache war eine ordnungswidrigkeit genauso wir 0,7 oder 0,8 promille eine ordnungswidrigkeit sind. Während bei alkohol eine Sanktionspirale läuft( danke herr wurth, habe ich im video beim verkehrsausschuss gesehen) gibt es hier nur eins: DIE TOTALE VERNICHTUNG(sorry ich kann es nicht anders sagen).

        3. eine MPU für THC kostet 750euro( nur der termin bei Psychologen) für alkohol nur die hälfte. WOW. ich breche es mal kurz auf den kleinsten gemeinsamen nenner runter: ein vollrausch ist ein vollrausch, völlig egal wovon. und mit 9ng bin ich nicht im vollrausch
        es spielt auch keine rolle ob man wie ich 20 jahre unfallfrei fährt keine punkte hat sondern eigentlich eine reine weste hat. eigentlich hab ich die letzten 20jahre bewiesen das ich ein vernünftiger fahrer bin bzw war.

        ich möchte noch anmerken.

        die psyochologen wollen ja 1 jahr abstinenznachweise haben, das hat einen bestimmten grund.
        man sagt wenn man z.b. mit sport anfängt und das 1 jahr gemacht hat wird man es auch immer weiter machen weil nach 1 jahr hat man es in der regel vollständig in sein leben integriert bzw hier andersrum.

        wie gesagt mein lappen ist weg aber zur arbeit muss ich ja trotztdem. ich fahr die 15km hin und 15km zurück jetzt mit dem fahrrad. nein nicht ins büro. handwerklicher beruf der unter Schwerstarbeit fällt. im sommer heiser als draussen im winter kälter als draussen(kamineffekt).

        grüsse schönens langes Wochenende

    3. Anonymous

      Eine Fahrt!
      Verstoß gegen das BtmG != Verstoß gegen die StVO

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