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Deutsche Bahn: Cannabismedizin auf Bahnhöfen ist erlaubt

Dürfen Cannabispatienten ihre Medizin auf Bahnhöfen einnehmen? Dürfen Sie in ausgewiesenen Raucherbereichen auch Cannabis rauchen? Diese Fragen beschäftigen nicht erst seit der Änderung des Gesetzes im März viele Betroffene und auch Bahnangestellte. Der DHV hat bei der Deutschen Bahn nachgehakt und Antworten erhalten!

Uns ist aktuell ein Fall bekannt, in dem ein Cannabispatient wegen des Rauchens von Cannabis im Raucherbereich eines Bahnhofs ein Hausverbot erhielt. Umso spannender schien es, endlich eine offizielle Stellungnahme der Deutschen Bahn zu erhalten. Denn durch die Neueinstufung von medizinischem Cannabis als klassisches Anlage III Betäubungsmittel entspricht dieses eigentlich dem gleichen Status wie viele andere Medikamente auch. So verwundert es nicht, dass die Deutsche Bahn in ihrer Stellungnahme klarstellt: Legal verschriebene und eingenommene Cannabismedizin ist auf Bahnhöfen erlaubt, auch geraucht in der Raucherzone!

Hier unsere dazugehörigen Fragen und die kompletten Antworten der DB:

1.) Die Hausordnung für Bahnhöfe der DB untersagt “Handel mit und Konsum von Drogen und Betäubungsmitteln”. Gilt dies grundsätzlich auch für verschriebene Betäubungsmittel aus Anlage III BtmG?

Die Hausordnung für Personenbahnhöfe bildet auf Basis der einschlägigen Rechtsgrundlagen wie dem BGB sowie anderer Quellen die Nutzungsbedingungen aller Bahnhofsbesucher ab. Die Regelungsinhalte orientieren sich hierbei an vor Ort wahrgenommenen Fehlverhalten von Bahnhofsbesuchern und sollen dazu dienen, dass alle Bahnhofsbesucher sich gleichermaßen regelkonform und rücksichtsvoll in den Bahnhöfen der DB verhalten. Die von Ihnen angesprochene Regelung bezieht sich wie im BtmG dargestellt auch auf die Betäubungsmittel der Anlage III im Grundsatz. Die Ausnahme hierzu bilden die medizinisch verordneten Betäubungsmittel, welche für Betroffene gemäß der Vorgaben aus dem BtmG §13 Abs. 1 durch einen Arzt verordnet wurden. In diesem Fall liegt nach unserer Auffassung bestimmungsgemäßer Gebrauch vor, welcher durch die entsprechenden Vorgaben nachweisbar ist. Dies bedeutet für die Praxis, sofern Apotheken dokumentiert die Berechtigung für die Abgabe der Mittel aus Anlage III nachweisen und Konsumenten gemäß beigefügter ärztlicher Verordnung die legale Berechtigung zum Konsum der Betäubungsmitteln nachweisen können und aus dem Konsum keine Gefahr für das Leib und Leben oder die Sicherheit des Eisenbahnbetriebs besteht, ist dies nicht durch die Hausordnung der Bahnhöfe der DB untersagt.

2.) Dürfen Patienten mit einem Rezept für Cannabis dieses in Bahnhöfen oder anderen Räumlichkeiten der DB oral einnehmen, z.B. als Tropfen, Getränk oder Gebäck?

Sofern die Vorgaben aus §13 Abs. 1 erfüllt sind und der Konsument dies belegen kann sowie durch die Einnahme keine Gefahr für Leib und Leben oder den Eisenbahnbetrieb erzeugt, ist die Einnahme in öffentlich zugänglichen Bereichen der Personenbahnhöfe gestattet. Für nicht-öffentliche Bereiche der DB oder Dritter im Bahnhof, also beispielsweise Reisezentren, Bürokomplexe oder auch Mieteinheiten in Bahnhöfen, können die jeweilig zuständigen Hausherren abweichende Regelungen im eigenen Ermessen definieren. Dies entzieht sich der Zuständigkeit der DB Station&Service AG.

3.) Dürfen Patienten mit einem Rezept für Cannabis dieses in dafür ausgewiesenen Raucherbereichen auf Bahnhöfen der DB rauchen?

Sofern die Vorgaben aus §13 Abs. 1 erfüllt sind und der Konsument dies belegen kann sowie durch die Einnahme keine Gefahr für Leib und Leben oder den Eisenbahnbetrieb erzeugt wird, darf der Patient in den dafür vorgesehenen Raucherbereichen der Bahnhöfe der DB Cannabis mittels rauchen konsumieren. Sofern er dies in provokanter Form oder für andere Bahnhofsbesucher belästigender Form tut, behalten wir uns als Hausrechtsinhaber vor, die zuständigen Sicherheitsbehörden hinzuzuziehen. Sofern ein Konsument seine Berechtigung zum Konsum gegenüber unseren Mitarbeitern oder im Namen der DB beauftragten Unternehmen auf Nachfrage nicht nachweisen kann oder möchte, behalten wir uns ebenfalls vor, Maßnahmen des Hausrechts einzuleiten und die zuständigen Sicherheitsbehörden zur Klärung des Sachverhalts hinzuzuziehen.


Kommentare

10 Antworten zu „Deutsche Bahn: Cannabismedizin auf Bahnhöfen ist erlaubt“

  1. Julez

    Darf ich mit einen Vaporizer außerhalb des Raucherbereichs Cannabis konsumieren?

    Ich rauche nicht und ich finde den Geruch von Tabak ekelhaft. Mal von der Gesundheitsgefahr abgesehen … Ich hoffe, ich bin nicht gezwungen, mich einer solchen Situation auszusetzen, wenn ich meine Medizin nehmen will?! Das fände ich echt kontraproduktiv!

    Habt ihr dazu auch eine Stellungnahme?

  2. Philipp

    Drohung mit Polizei & Hausverbot
    Bevor ich meine Medizin im Raucherbereich einnehmen wollte, habe ich 2 DB-Sicherheitsmitarbeiter (Darmstadt HBF) gefragt ob dies in Ordnung sei. Trotz Rezept und Cannamedical Ausweis wurde mir dringend davon abgeraten, sogar mit Polizei & Hausverbot wurde mir gedroht..
    Bitte um Stellungnahme.

    1. Florian Rister

      Hallo Philipp,

      Hallo Philipp,

      hast du dir das schriftlich geben lassen? Mündliche Aussagen lassen sich im Nachhinein nur schwer aufarbeiten.

      Hast du die Sicherheitsdienstler auf diesen Artikel hingewiesen? Es ist sicher sehr weit verbreitet, dass Sicherheitsmitarbeiter der DB nicht über die Gesetzesänderung vom 10. März 2017 und diese Regelung der DB informiert sind.

      Du kannst uns gerne mal eine Mail zu diesem Vorgang schreiben an

      lg

      Florian Rister

      1. Philipp

        Drohung mit Polizei & Hausverbot
        Hey Florian,

        nein ich habe leider keine schriftliche “Verwarnung” oder ähnliches bekommen geschweige denn hilfreiche Informationen diesbezüglich.
        Habe die 2 aber sehr wohl darauf hingewiesen, dass seit der Gesetzesänderung am 10.03.2017 und nach Stellungnahme der Bahn es erlaubt sei, seine Medikamente einnehmen zu dürfen. Zudem habe ich mein Rezept sowie Cannamedical Ausweis zur Hand gehabt. Mir wurde der Rücken zugedreht mit Worten: “Da hatten wir schonmal jemanden, es würde Leute provozieren.” Und falls Sie mich dabei sehen, könne ich mit polizeilichen Maßnahmen und ggf. Hausverbot rechnen.

        Eine E-mail zu diesem Vorgang habe ich bereits über geschickt.
        Allerdings nur einen Link zu diesem Artikel erhalten…

        Sollte ich mich direkt an die Bahn wenden? Will nur keine schlafende Hunde wecken.

        Ich frage mich nur, was soll man als Cannabispatient machen wenn man kein Auto fahren möchte und dafür lieber den Zug nimmt?

        Beste Grüße
        Phil

        1. Florian Rister

          Hi Phil,

          Hi Phil,

          ich habe dir eine E-Mail geschrieben.

          Falls du mal wieder in die Situation kommst, bitte doch um eine schriftliche Bestätigung, dass du dein Medikament NICHT auf dem Bahnhof einnehmen darfst.

          Ich kenne viele Patienten, die seit unserem Artikel in Raucherbereichen von Bahnhöfen ihr medizinisches Cannabis konsumieren und dabei teilweise auch mit Bahnmitarbeitern in Kontakt kommen. Meines Wissens nach musste noch nie einer davon seine Reise unterbrechen, es kam aber schon vor, dass Patienten den Konsumvorgang unterbrechen mussten. Leider haben wir auch in diesen Fällen nie etwas schriftliches bekommen. Ohne schriftliche Dokumente können wir das dann auch immer schlecht aufarbeiten.

          lg

          Florian Rister (DHV)

  3. Philipp

    Drohung mit Polizei & Hausverbot
    Bevor ich meine Medizin im Raucherbereich einnehmen wollte, habe ich 2 DB-Sicherheitsmitarbeiter (Darmstadt HBF) gefragt ob dies in Ordnung sei. Trotz Rezept und Cannamedical Ausweis wurde mir dringend davon abgeraten, sogar mit Polizei & Hausverbot wurde mir gedroht..
    Bitte um Stellungnahme.

    1. Florian Rister

      Hallo Philipp,

      Hallo Philipp,

      hast du dir das schriftlich geben lassen? Mündliche Aussagen lassen sich im Nachhinein nur schwer aufarbeiten.

      Hast du die Sicherheitsdienstler auf diesen Artikel hingewiesen? Es ist sicher sehr weit verbreitet, dass Sicherheitsmitarbeiter der DB nicht über die Gesetzesänderung vom 10. März 2017 und diese Regelung der DB informiert sind.

      Du kannst uns gerne mal eine Mail zu diesem Vorgang schreiben an

      lg

      Florian Rister

      1. Philipp

        Drohung mit Polizei & Hausverbot
        Hey Florian,

        nein ich habe leider keine schriftliche “Verwarnung” oder ähnliches bekommen geschweige denn hilfreiche Informationen diesbezüglich.
        Habe die 2 aber sehr wohl darauf hingewiesen, dass seit der Gesetzesänderung am 10.03.2017 und nach Stellungnahme der Bahn es erlaubt sei, seine Medikamente einnehmen zu dürfen. Zudem habe ich mein Rezept sowie Cannamedical Ausweis zur Hand gehabt. Mir wurde der Rücken zugedreht mit Worten: “Da hatten wir schonmal jemanden, es würde Leute provozieren.” Und falls Sie mich dabei sehen, könne ich mit polizeilichen Maßnahmen und ggf. Hausverbot rechnen.

        Eine E-mail zu diesem Vorgang habe ich bereits über geschickt.
        Allerdings nur einen Link zu diesem Artikel erhalten…

        Sollte ich mich direkt an die Bahn wenden? Will nur keine schlafende Hunde wecken.

        Ich frage mich nur, was soll man als Cannabispatient machen wenn man kein Auto fahren möchte und dafür lieber den Zug nimmt?

        Beste Grüße
        Phil

        1. Florian Rister

          Hi Phil,

          Hi Phil,

          ich habe dir eine E-Mail geschrieben.

          Falls du mal wieder in die Situation kommst, bitte doch um eine schriftliche Bestätigung, dass du dein Medikament NICHT auf dem Bahnhof einnehmen darfst.

          Ich kenne viele Patienten, die seit unserem Artikel in Raucherbereichen von Bahnhöfen ihr medizinisches Cannabis konsumieren und dabei teilweise auch mit Bahnmitarbeitern in Kontakt kommen. Meines Wissens nach musste noch nie einer davon seine Reise unterbrechen, es kam aber schon vor, dass Patienten den Konsumvorgang unterbrechen mussten. Leider haben wir auch in diesen Fällen nie etwas schriftliches bekommen. Ohne schriftliche Dokumente können wir das dann auch immer schlecht aufarbeiten.

          lg

          Florian Rister (DHV)

  4. Florian Rister

    Update: Das Hausverbot gegen

    Update: Das Hausverbot gegen den uns bekannten Cannabispatienten wurde mittlerweile aufgehoben.

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