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Brandenburg: Vorläufige Kostenübernahme für Apotheken-Cannabis

Im Rahmen einer spektakulären Einzelfallentscheidung hatte das Landessozialgericht Berlin-Brandenburg  in einem Eilverfahren als zweite Instanz bereits im Juli beschlossen, dass die DAK bis zu einem endgültigen Urteil im kommenden Jahr die Kosten für die Bedrocan-Medizinalblüten übernehmen muss. Die an Zungenkrebs erkrankte Patientin hat bereits die ersten Dosen ihrer Medizin, die sie zur Appetitsteigerung einnimmt, von der Kasse bezahlt bekommen.

Bislang mussten Patienten im Regelfall selbst für die Kosten aufkommen. Nur in sehr wenigen Fällen hatte beispielsweise eine Berufsgenossenschaft oder Unfallversicherung die Kosten übernommen, sofern es sich beim Krankheitsbild um die Folgen eines Unfalls handelte. Gesetzliche Krankenkassen haben sich bislang auf die fehlende Verkehrsfähigkeit der Medizinalblüten berufen. Das Gericht bewertet die Ausnahmesituation, die durch die Ausnahmegenehmigung einer Bundesbehörde sogar amtlich festgestellt wurde, in seiner Begründung jedoch als relevanter als den rechtlichen Status der Hanfblüten.

Landessozialgericht Berlin-Brandenburg
Az.: L 1 KR 221 / 15 B ER
Az.: S 32 KR 68 / 15 ER
Sozialgericht Neuruppin
Beschluß vom 13.07.2015


Kommentare

2 Antworten zu „Brandenburg: Vorläufige Kostenübernahme für Apotheken-Cannabis“

  1. Axel Junker

    Ähnlich wie Windparkbetreiber
    Ähnlich wie Windparkbetreiber werden künftig (irgendwann) klein und bescheiden Cannabis anbauenden Homegrower ihre Überschüsse gegen ein angemessenes Entgeld in ein Netz einspeisen können.

    Die Cannabis-Agentur – auch wenn sie noch nicht existiert – sollte deshalb vorbeugend auf Abnahme von Ernte-Überschüssen verklagt werden, um so die Versorgungslage der ständig steigenden (Cannabis-)Patientenzahlen ab 2016 mit bewährt biologischer Home-Grow-Ware zu gewährleisten.

    Grow Neujahr!

  2. Axel Junker

    Ähnlich wie Windparkbetreiber
    Ähnlich wie Windparkbetreiber werden künftig (irgendwann) klein und bescheiden Cannabis anbauenden Homegrower ihre Überschüsse gegen ein angemessenes Entgeld in ein Netz einspeisen können.

    Die Cannabis-Agentur – auch wenn sie noch nicht existiert – sollte deshalb vorbeugend auf Abnahme von Ernte-Überschüssen verklagt werden, um so die Versorgungslage der ständig steigenden (Cannabis-)Patientenzahlen ab 2016 mit bewährt biologischer Home-Grow-Ware zu gewährleisten.

    Grow Neujahr!

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