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Blutentnahme jetzt ohne Richtervorbehalt möglich

Die große Koalition hat vergangene Woche im Rahmen des Gesetzespakets zur Online-Überwachung ein Gesetz verabschiedet, demzufolge der richterliche Vorbehalt zur Entnahme einer Blutprobe beim Verdacht auf eine Alkohol- oder Drogenfahrt in Zukunft entfällt. Der Schritt kam nicht überraschend. Da es in der Rechtssprechung unterschiedliche Urteile zum Richtervorbehalt gab, hatte die Bundesregierung bereits vor Monaten eine Änderung angekündigt. Blutproben können in Zukunft bei ausreichendem Anfangsverdacht auch von der Polizei angeordnet werden. Außerdem müssen Zeugen jetzt auch zu einer polizeilichen Vernehmung erscheinen, statt wie früher erst zur gerichtlichen Anhörung. Zudem wird es künftig möglich sein, den Führerschein auch für Straftaten zu verlieren, die mit dem Straßenverkehr nichts zu tun haben. Das soll all jene abschrecken, die sich bislang aus Verurteilungen zu Geld- oder Bewährungsstrafen wenig gemacht hätten.

Was als einfache Änderung der Strafprozessordnung (StPO) angekündigt war, endete als “Finaler Angriff auf die Bürgerrechte”, wie es Hans Christian Ströbele und Konstantin von Notz von Bündnis 90/ Die Grünen in einer Pressemitteilung formulierten. Die Bundesregierung hat vergangene Woche die Gelegenheit beim Schopfe gepackt und mit den eher als unspektakulär wahrgenommen Änderungen der StPO massiv in die Grundrechte eingegriffen. Denn neben dem Wegfall des Richtervorbehalts bei Blutentnahmen und den anderen erwähnten Maßnahmen wurde im selben Gesetz eine umfassende Quellen-TKÜ (Telekommunikationsüberwachung) ermöglicht. Das Gesetz regelt das Abhören von Telefonaten und die Überwachung anderer Formen elektronischer Kommunikation neu. Polizei oder Strafverfolgungsbehörden dürfen sich jetzt in den Übertragungsweg einschalten und den Datenverkehr vor der Verschlüsselung abfangen. Eine Online-Durchsuchung ermöglicht das Ausspähen elektronischer Geräte nach verdächtigen Daten beim Verdacht auf Terrorismus, Drogenhandel, Online-Kriminalität, Hehlerei, Geldwäsche, Steuerhinterziehung, bei missbräuchlicher Asylantragstellung sowie anderen schweren Straftaten. Dazu wird ein so genannter Staatstrojaner unbemerkt auf Handys, Smartphones, Tablets oder Computern der Verdächtigen installiert. Einige Überwachungsprogramme können auch Mikrofone und Kameras elektronischer Endgeräte aktivieren.

Experten betrachten nicht nur den Inhalt des Gesetzes als problematisch, sondern erachten die Vorgehensweise zu dessen Verabschiedung als verfassungswidrig.

“Bei dem Gesetzgebungsverfahren über die staatliche Infiltration von privaten Computern handelt sich um eine Art von Schmuggelei: Ein äußerst weitreichendes Gesetz, das den Staat zum Hacker macht, wird klandestin und undercover in den Gesetzgebungsgang hineingemogelt. Eine solche Form des legislativen Quasibetrugs zum Zwecke der Umgehung von kritischer Diskussion muss auch all denen missfallen, die die Online-Durchsuchung für grundsätzlich notwendig oder gar für dringend geboten halten. Ein problematisches Gesetz wird gewiss nicht dadurch besser, dass man es mit Tricks beschließt,”

kommentiert der Strafrechtsprofessor Heribert Prantl das Vorgehen in der Süddeutschen Zeitung. So hätten sich die Richter am Bundesverfassungsgericht das Gesetzgebungsverfahren nicht vorgestellt, als sie 2008 die Online-Durchsuchung grundsätzlich als verfassungskonform bewertet hatten, so der Bielefelder Jurist weiter.

Zur Erinnerung: Der Einsatz der illegalen Staatstrojaner in Bayern im Jahr 2012 hatte bis heute keinerlei Konsequenzen. Damals wurden über die Hälfte der Einsätze des „Bayerntrojaners“ durch BtMG-Verstöße, darunter reine Cannabis-Delikte, gerechtfertigt. Dabei ging es nicht immer um „große Fische“. In mindestens in einem Fall lag der Online-Durchsuchung ein BtMG-Verstoß ohne Handel zugrunde. Ende Januar 2012 verabschiedete der Bundestag mit den Stimmen von CDU/CSU und FPD dann ein Gesetz, das den Einsatz von unbemannten Drohnen ermöglicht. Diese sollen nach Angaben der Linken unter anderem zum Aufspüren von Cannabispflanzen eingesetzt werden.


Kommentare

34 Antworten zu „Blutentnahme jetzt ohne Richtervorbehalt möglich“

  1. Benno Haus

    Ich wander aus!
    Obwohl der Alkoholtest negativ war und ich meine Nasenspitze berühren konnte und sogar normales Pupillenverhalten gezeigt hatte, wurde ich zur Blutabnahme gezwungen, weil ich bei der Zeiteinschätzung auf 21 Sekunden statt 30 Sekunden kam.

    Ich bin in Deutschland geboren und bin 40 Jahre alt, aber immer als Ausländer betrachtet worden.
    Und ich bin sogar für den Einsatz für Demokratie vom Bundespräsidenten Steinmeier ausgezeichnet.

    Deutschland ist und bleibt ein Rassistenland.

    Ich werde jetzt in den nächsten 12 Monaten mein Unternehmen schließen, auswandern und neu beginnen.

  2. Williwub

    Es ist doch ganz einfach:
    Es ist doch ganz einfach:
    Wer nüchtern am Straßenverkehr teilnimmt, muss NICHTS befürchten!
    Wer sich hier so künstlich aufregt, entlarvt sich selbst. Alkohol und Betäubungsmittel am Steuer gefährdet andere. Je mehr “Sünder” ihren Lappen verlieren, desto besser! PUNKT.

    1. Sascha Waterkotte

      Hallo Wiiliwub,

      Hallo Wiiliwub,

      dass berauschte Fahrer nicht auf die Straße gehören, ist unstrittig – egal ob berauscht durch Cannabis oder andere Substanzen. Allerdings können bei einer Blutprobe auch Menschen eine Cannabisbezogene Rauschfahrt unterstellt bekommen, die Tage zuvor letztmalig konsumiert haben. Wieso sollten aber Menschen, die klar zwischen Fahrt und Konsum trennen können, ihren Führerschein wegen einem Tage zurück liegenden Konsum verlieren können? Vielleicht interessiert dich ja unserer Führerschein-Kampagne, wo wir auf den Missbrauch des Verwaltungsrecht hinsichtlich Cannabiskonsumenten iM Straßenverkehr aufmerksam machen: http://www.klarerkopf-klareregeln.de

      LG, Sascha [DHV]

    2. SaschaM

      Ganz ehrlich, es geht mir
      Ganz ehrlich, es geht mir persönlich eher darum, das jedesmal wenn ich angehalten werde, ein Polizist bestimmen kann, das er mir Blut entnimmt?! Ich trinke mir höchstens zum Wochenende mal ein Bier, nehme keine Drogen und bin noch nie unter irgendeinem Rausch Auto gefahren! So mit umgeht man eine Juristische Person und der Verdacht kann dann gegebenenfalls schon die Kleidung sein? Merkst du selbst das deine Aussage recht Hohl gewesen ist! Man umgeht hier die Menschenrechte und es wird allmählich immer mehr ein Kontrollstaat und der Mensch oder Bürger, hat immer weniger Rechte! CDU/CSU SPD sollen weg ! Es ist Zeit für eine Änderung ! Wer den Bürger so hintergeht, sollte sich in Grund und Boden schämen! Millionen für Werbeplakate ausgeben und genau jetzt, frieren Menschen, leben an der Armutsgrenze, armes Deutschland !

    3. SaschaM

      Ganz ehrlich, es geht mir
      Ganz ehrlich, es geht mir persönlich eher darum, das jedesmal wenn ich angehalten werde, ein Polizist bestimmen kann, das er mir Blut entnimmt?! Ich trinke mir höchstens zum Wochenende mal ein Bier, nehme keine Drogen und bin noch nie unter irgendeinem Rausch Auto gefahren! So mit umgeht man eine Juristische Person und der Verdacht kann dann gegebenenfalls schon die Kleidung sein? Merkst du selbst das deine Aussage recht Hohl gewesen ist! Man umgeht hier die Menschenrechte und es wird allmählich immer mehr ein Kontrollstaat und der Mensch oder Bürger, hat immer weniger Rechte! CDU/CSU SPD sollen weg ! Es ist Zeit für eine Änderung ! Wer den Bürger so hintergeht, sollte sich in Grund und Boden schämen! Millionen für Werbeplakate ausgeben und genau jetzt, frieren Menschen, leben an der Armutsgrenze, armes Deutschland !

    4. SaschaM

      Und dazu kommt, das man mit 0
      Und dazu kommt, das man mit 0,5 Promille Autofahren darf? Aber kiffer deren Konsum mehrere Tage zurück liegt den Führerschein verlieren? Deutschland lebt was manche Gesetze angeht hinter dem Mond und sollte langsam mal in 2017 ankommen!

    5. SaschaM

      Und dazu kommt, das man mit 0
      Und dazu kommt, das man mit 0,5 Promille Autofahren darf? Aber kiffer deren Konsum mehrere Tage zurück liegt den Führerschein verlieren? Deutschland lebt was manche Gesetze angeht hinter dem Mond und sollte langsam mal in 2017 ankommen!

    6. Manuel Lehmanm

      Es ist doch ganz einfach
      Schöner Blödsinn.
      Ich würde durch Polizei grundlos angehalten, da ich Schwer krank bin und diese Unterlagen bei mir führe, habe ich diese vorgezeigt. Haben Sie Alkohol getrunken…nö seit Sylvester 2014 nicht mehr. Test 0,0 oh dann haben sie Drogen genommen….nö mach ich gerne noch. Ging aber nicht da der unfreundliche Polizist mir 2 Stunden auf mein Glied geschahen hat. Anschließend wurde ich genötigt dass ich mit den Massnahmen einverständen wäre. Anschließend musste ich 4 Kilometer zu meinem Auto laufen und das nur mit dünner Jogginghose t—Shirt . Mein Bluttdruch war das ganze Wochenende trotz diverser Medikamente zu hoch. Das empfinden Sie also als richtig? Wäre ich nicht alleinerziehender Vater, ich würde ebenfalls auswandern.

    7. Manuel Lehmanm

      Es ist doch ganz einfach
      Schöner Blödsinn.
      Ich würde durch Polizei grundlos angehalten, da ich Schwer krank bin und diese Unterlagen bei mir führe, habe ich diese vorgezeigt. Haben Sie Alkohol getrunken…nö seit Sylvester 2014 nicht mehr. Test 0,0 oh dann haben sie Drogen genommen….nö mach ich gerne noch. Ging aber nicht da der unfreundliche Polizist mir 2 Stunden auf mein Glied geschahen hat. Anschließend wurde ich genötigt dass ich mit den Massnahmen einverständen wäre. Anschließend musste ich 4 Kilometer zu meinem Auto laufen und das nur mit dünner Jogginghose t—Shirt . Mein Bluttdruch war das ganze Wochenende trotz diverser Medikamente zu hoch. Das empfinden Sie also als richtig? Wäre ich nicht alleinerziehender Vater, ich würde ebenfalls auswandern.

  3. Paccekhabuddha

    Hat irgendjemand hier den
    Hat irgendjemand hier den Gesetzesentwurf überhaupt gelesen? Der Autor dieses Beitrages jedenfalls sicher nicht.

    1. Sascha Waterkotte

      Hi Paccekhabuddha,

      Hi Paccekhabuddha,

      der Autor bezieht sich auf folgende Quelle: https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2017/kw25-de-aenderung-stgb/511182 Ich zitiere aus dem Bundestagsdokument: "Unter den zahlreichen sonstigen Bestimmungen des neuen Gesetzes hat im Vorfeld vor allem Aufsehen erregt, dass Fahrverbote, die bisher nur bei Delikten im Zusammenhang mit dem Führen von Fahrzeugen verhängt werden können, als Nebenstrafe auch für andere Straftaten zugelassen werden. Die Höchstdauer des Fahrverbots wird auf sechs Monate verdoppelt. Richter sollen den Führerscheinentzug zusätzlich zu der für das Delikt vorgesehenen Geld- oder Haftstrafe verhängen können. In diesem Zusammenhang kann die Hauptstrafe gemindert werden, wodurch sich bei geringeren Vergehen der Haftvollzug vermeiden lässt. Des Weiteren soll bei bestimmten Verkehrsdelikten die Entnahme von Blutproben auch von einem Staatsanwalt oder der Polizei angeordnet werden können. Der Richtervorbehalt wird insoweit eingeschränkt." LG, Sascha [DHV]

      1. Paccekhabuddha

        Hallo Sascha,
        Hallo Sascha,

        Danke für die informative Antwort.

        Ich zitiere aus Drucksache 18/12785, Seite 7, Beschlüsse des 6. Ausschusses( eckige Klammern sind meine Anmerkungen):

        ” Dem §81 Absatz 2[ STPo] wird folgender Satz angefügt:” Die Entnahme einer Blutprobe bedarf abweichend von Satz 1 keiner richterlichen Anordnung, wenn bestimmte Tatsachen[ da wirds imho haarig, gibt seitenweise Kommentare zum Thema, was diese sind, die im Endeffekt sich nur rekursiv selbst zitieren und genau deswegen überließ man das bis dato gebildeten Staatsanwälten und keinen daher gelaufenen StreiPos mit nahezu null juristischem Verständnis…], wenn bestimmte Tatsachen den Verdacht begründen, dass eine Straftat nach §315a[ “Gefährliche Eingriffe in den Bahn-, Schiffs-, und Luftverkehr”] Absatz 1 Nummer 1, Absatz 2 und 3, §315c Absatz 1 Nummer 1 Buchstabe a, Absatz 2 und 3 oder §316[ “Trunkenheit im Verkehr”, bezieht sich allerdings auch auf andere Rauschmittel] des Strafgesetzbuches begangen worden ist.”

        Fuck me, i stand corrected.

        Ihr macht ne gute Arbeit weiter so!

        Beste Grüße

  4. Anonymous

    Es ist schrecklich anzusehen
    Es ist schrecklich anzusehen wie einst ein tolles Land nun vor die Hunde geht, wegen korrupten Politikern die das Volk geißeln und sich bereichern. Es ist erschreckend wie es sich schon jetzt abzeichnet das Deutschland ein Überwachungs/Polizeistaat ist. Ich muss diesem Land leider den Rücken kehren sobald es mir möglich ist, denn es ist einfach nicht mehr tragbar das ganze auch noch mit meinen Steuerzahlungen und mir als Fachkraft zu unterstützen.

  5. Anonymous

    Es ist schrecklich anzusehen
    Es ist schrecklich anzusehen wie einst ein tolles Land nun vor die Hunde geht, wegen korrupten Politikern die das Volk geißeln und sich bereichern. Es ist erschreckend wie es sich schon jetzt abzeichnet das Deutschland ein Überwachungs/Polizeistaat ist. Ich muss diesem Land leider den Rücken kehren sobald es mir möglich ist, denn es ist einfach nicht mehr tragbar das ganze auch noch mit meinen Steuerzahlungen und mir als Fachkraft zu unterstützen.

  6. Eugen

    Menschenrecht Verletzung ! :
    Menschenrecht Verletzung ! :/ seit wan leben wir in der dritten welt ? :/

  7. Das ist doch ganz klar
    Das ist doch ganz klar Verfassunfgswidrig und ein Fall für das Bundesverfassungsgericht!

  8. Anonym

    Wurde in der Vergangenheit
    Wurde in der Vergangenheit auch schon gerne mal ausgehebelt. Die Anordnung konnte auch telefonisch erfolgen was in keinsterweise nachvollziehbar war. Dennoch traurig, dass das Recht auf körperliche Unversehrtheit mit Füßen getreten wird. Umso wichtiger ist es dass sich der DHV für die Einführung reeller Grenzwerte einsetzt.

  9. Sasch

    Ist ja mal wieder ganz toll.
    Ist ja mal wieder ganz toll. Ich frage mich nur, was diese Trojaner bringen sollen, wenn der Einsatz des Bayerntrojaners ohne Konsequenzen blieb. Dann weiß der Staat halt alles, aber unternimmt (in diesem Fall: Zum Glück) trotzdem nichts?

    Zur Blutprobe ohne Richter: Es lohnt sich sowieso nicht! Wenn die Polizei eine Blutentnahme möchte, stimmt der Richter eh in 99,9 % der Fälle zu. Warum also unnötig warten? Es ist aber nicht gut, dass einfach immer mehr Rechte ab- und übertragen werden, z. B. an die Polizei. Wer rebellieren möchte, sollte sagen: “Ich bin mit einer Blutentnahme nicht einverstanden. Ich möchte einen richterlichen Beschluss.”
    “Den brauchen wir ab sofort nicht mehr.”
    “Gut, dann nehmen Sie mir Blut ab, dann zeige ich Sie wegen Körperverletzung an.”

    Auch dem müsste nachgegangen werden …

  10. Awesome

    Das können Sie einfach so
    Das können Sie einfach so beschließen, aber Genitaliverstümmlungen zu verbieten ist nicht in deren Interesse. Zerstört die Gesundheit und allerlei und das bringt dem Staat Steuern. Asozial. Ich muss weg hier scheiß Deutschland

  11. summis viribus resistere

    …unglaublich. Und auch
    …unglaublich. Und auch unglaublich, was wir uns alles gefallen lassen. Also werden demnächst bei Festivals oder so die “dringend Tatverdächtigen” im Bus zur Blutentnahme gebracht und einfach mal das ganze Spektrum gescannt? Okay, vielleicht übertrieben, aber rechtlich möglich wäre es demnach.

    Bitte, DHV, nutzt eure Möglichkeiten, um Einfluss zu nehmen!
    Und alle anderen sollten wirklich genau überlegen, zur Bundestagswahl einen klaren Kopf zu haben, damit sie an der Wahl teilnehmen und hoffentlich die richtige Antwort geben. Die Parteien, die unser Anliegen unterstützen, sind hoffentlich allen bekannt!

  12. Baphomet

    Traurig. Bei der nächsten
    Traurig. Bei der nächsten Bundestagswahl die Piraten wählen aber auf keinen Fall die CDU!

  13. Tom

    Was ist nur aus dem guten
    Was ist nur aus dem guten alten Postgeheimniss geworden? Gibt es das noch, oder wurde das abgeschafft?

    1. R

      Good point
      Good point

    2. R

      Good point
      Good point

  14. Tom

    Willkommen in der DDR.
    Willkommen in der DDR.

  15. Anonymous

    Klagen?
    Klagen?
    Das ist doch echt nicht zu fassen. Gibt es schon Ankündigungen, dass dagegen jemand klagt? Vor allem die Vorgehensweise zur Verabschiedung schockiert mich. Habe von der Pflicht bei der Polizei erscheinen zu müssen erst durch den Newsletter des DHV erfahren. Dass das bei dem Gesetz zur Onlineüberwachung mit dabei ist, hab ich echt nicht mitbekommen.
    Das führt doch alles was wir in den letzten Jahren gelernt haben, wie wir uns schützen können ad absurdum. Gegenüber der Polizei einfach die Klappe halten und keine Aussage machen, keinem Urintest zustimmen, darauf hinweisen, dass Blutprobe nur nach richterlicher Anordnung möglich ist. … Es ist der blanke Wahnsinn …
    Vor allem dass man bei der Polizei erscheinen muss find ich noch am schlimmsten. … Näheres hat Udo Vetter dazu auf seinem lawblog erklärt. Leider aber nicht, was man nun konkret tun soll um sich zu schützen …

  16. Shambalah

    This is the end… My friends
    This is the end… My friends… Zukunft ist endlich da. Grauenvoll. In Zusammenhang mit der Zensur von YouTube, Facebook und Twitter, was grade beschlossen wurde…

  17. Lukas Kober

    Sehr schön, bleibt einem ja
    Sehr schön, bleibt einem ja quasi nicht anderes als auswandern übrig !

    1. Carsten Wolf

      Lieber Herr Kober,
      Lieber Herr Kober,

      unser Land ist so frei, dass SIE tatsächlich jeder Zeit auswandern dürfen, fraglich nur ob es ein Land gibt, dass SIE aufnimmt (sind die auch so frei? ).

      1. Lars

        Ja es gibt Länder, die einen
        Ja es gibt Länder, die einen aufnehmen auch wenn man Cannabis raucht. Ich lebe in Kanada und ist unglaublich (gut) wie liberal hier mit Cannabis umgegangen wird. Alles Altersklassen rauchen hier und nein man ist nicht wie Deutschland gleich ein assozialer wenn man raucht. Ich kann hier problemlos mit meinem Chef über Cannabis reden, selbst wenn dieser nicht raucht, da er mich als Menschen betrachtet und nicht als abgefuckten Junkie, wie es die deutschen so gerne tun.
        Dieses Land ist nur noch eine Zumutung “denk ich an Deutschland in der Nacht bin ich um den Schlaf gebracht”
        Ein Land voller Hass und Neid, willkommen in Deutschland.

      2. Lars

        Ja es gibt Länder, die einen
        Ja es gibt Länder, die einen aufnehmen auch wenn man Cannabis raucht. Ich lebe in Kanada und ist unglaublich (gut) wie liberal hier mit Cannabis umgegangen wird. Alles Altersklassen rauchen hier und nein man ist nicht wie Deutschland gleich ein assozialer wenn man raucht. Ich kann hier problemlos mit meinem Chef über Cannabis reden, selbst wenn dieser nicht raucht, da er mich als Menschen betrachtet und nicht als abgefuckten Junkie, wie es die deutschen so gerne tun.
        Dieses Land ist nur noch eine Zumutung “denk ich an Deutschland in der Nacht bin ich um den Schlaf gebracht”
        Ein Land voller Hass und Neid, willkommen in Deutschland.

  18. Ina Müller

    Dass, hätte sich Hitler nicht
    Dass, hätte sich Hitler nicht besser ausgedacht, willkommen in der totalitären Diktatur.

  19. Michael Preikschat

    Bis auf dass Orwell grüßen
    Bis auf dass Orwell grüßen lässt, fehlen mir hier echt die Worte!

    1. Junsky

      das traurige ist, es
      das traurige ist, es überrascht mich weniger, dass es jetzt Gesetz ist, als dass es mich überrascht dass das ganze Thema nicht schon weit länger als “gängige
      Praxis” – und zu dem Zeitpunkt illegal – öffentlich diskutiert wurde… Vorratsdatenspeicherung ging ja durch genügend Persistenz auf Obrigkeitsseite plötzlich auch durch… problematisch ist dass durch diesen Taschenspielertrick quasi alles ab sofort legitimiert ist – wenn das Gesetz erstmal da ist, kann ja danach gehandelt, das ganze ausgeschlachtet werden, ohne Konsequenzen fürchten zu müssen – zumindest nicht im Luftschloss “Rechtsstaat” und damit auch losgelöst von jeder Verantwortung – glaube das verselbstständigt sich jetzt dann so langsam – nächster schritt ist dann unter strafe zu stellen wenn man nicht jeden morgen Blut, Urin, Abstrich abgibt – tägliche Gruppeninterrogationsverfahren wies mit der Systemtreue ausschaut gleich noch mit einbauen und …naja, Machiaveli, Le Bon und Scientology haben da nette Konzepte zu… #FroschvsKochtopf

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