Die große Koalition hat vergangene Woche im Rahmen des Gesetzespakets zur Online-Überwachung ein Gesetz verabschiedet, demzufolge der richterliche Vorbehalt zur Entnahme einer Blutprobe beim Verdacht auf eine Alkohol- oder Drogenfahrt in Zukunft entfällt. Der Schritt kam nicht überraschend. Da es in der Rechtssprechung unterschiedliche Urteile zum Richtervorbehalt gab, hatte die Bundesregierung bereits vor Monaten eine Änderung angekündigt. Blutproben können in Zukunft bei ausreichendem Anfangsverdacht auch von der Polizei angeordnet werden. Außerdem müssen Zeugen jetzt auch zu einer polizeilichen Vernehmung erscheinen, statt wie früher erst zur gerichtlichen Anhörung. Zudem wird es künftig möglich sein, den Führerschein auch für Straftaten zu verlieren, die mit dem Straßenverkehr nichts zu tun haben. Das soll all jene abschrecken, die sich bislang aus Verurteilungen zu Geld- oder Bewährungsstrafen wenig gemacht hätten.
Was als einfache Änderung der Strafprozessordnung (StPO) angekündigt war, endete als “Finaler Angriff auf die Bürgerrechte”, wie es Hans Christian Ströbele und Konstantin von Notz von Bündnis 90/ Die Grünen in einer Pressemitteilung formulierten. Die Bundesregierung hat vergangene Woche die Gelegenheit beim Schopfe gepackt und mit den eher als unspektakulär wahrgenommen Änderungen der StPO massiv in die Grundrechte eingegriffen. Denn neben dem Wegfall des Richtervorbehalts bei Blutentnahmen und den anderen erwähnten Maßnahmen wurde im selben Gesetz eine umfassende Quellen-TKÜ (Telekommunikationsüberwachung) ermöglicht. Das Gesetz regelt das Abhören von Telefonaten und die Überwachung anderer Formen elektronischer Kommunikation neu. Polizei oder Strafverfolgungsbehörden dürfen sich jetzt in den Übertragungsweg einschalten und den Datenverkehr vor der Verschlüsselung abfangen. Eine Online-Durchsuchung ermöglicht das Ausspähen elektronischer Geräte nach verdächtigen Daten beim Verdacht auf Terrorismus, Drogenhandel, Online-Kriminalität, Hehlerei, Geldwäsche, Steuerhinterziehung, bei missbräuchlicher Asylantragstellung sowie anderen schweren Straftaten. Dazu wird ein so genannter Staatstrojaner unbemerkt auf Handys, Smartphones, Tablets oder Computern der Verdächtigen installiert. Einige Überwachungsprogramme können auch Mikrofone und Kameras elektronischer Endgeräte aktivieren.
Experten betrachten nicht nur den Inhalt des Gesetzes als problematisch, sondern erachten die Vorgehensweise zu dessen Verabschiedung als verfassungswidrig.
“Bei dem Gesetzgebungsverfahren über die staatliche Infiltration von privaten Computern handelt sich um eine Art von Schmuggelei: Ein äußerst weitreichendes Gesetz, das den Staat zum Hacker macht, wird klandestin und undercover in den Gesetzgebungsgang hineingemogelt. Eine solche Form des legislativen Quasibetrugs zum Zwecke der Umgehung von kritischer Diskussion muss auch all denen missfallen, die die Online-Durchsuchung für grundsätzlich notwendig oder gar für dringend geboten halten. Ein problematisches Gesetz wird gewiss nicht dadurch besser, dass man es mit Tricks beschließt,”
kommentiert der Strafrechtsprofessor Heribert Prantl das Vorgehen in der Süddeutschen Zeitung. So hätten sich die Richter am Bundesverfassungsgericht das Gesetzgebungsverfahren nicht vorgestellt, als sie 2008 die Online-Durchsuchung grundsätzlich als verfassungskonform bewertet hatten, so der Bielefelder Jurist weiter.
Zur Erinnerung: Der Einsatz der illegalen Staatstrojaner in Bayern im Jahr 2012 hatte bis heute keinerlei Konsequenzen. Damals wurden über die Hälfte der Einsätze des „Bayerntrojaners“ durch BtMG-Verstöße, darunter reine Cannabis-Delikte, gerechtfertigt. Dabei ging es nicht immer um „große Fische“. In mindestens in einem Fall lag der Online-Durchsuchung ein BtMG-Verstoß ohne Handel zugrunde. Ende Januar 2012 verabschiedete der Bundestag mit den Stimmen von CDU/CSU und FPD dann ein Gesetz, das den Einsatz von unbemannten Drohnen ermöglicht. Diese sollen nach Angaben der Linken unter anderem zum Aufspüren von Cannabispflanzen eingesetzt werden.
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