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Blienert warnt Holetschek | DHV-Video-News #379

Die Hanfverband-Videonews vom 05.05.2023

Die Tonspur der Sendung steht als Audio-Podcast am Ende dieser Nachricht zum downloaden oder direkt hören zur Verfügung.

  • Vorbemerkungen
  • GMM-Demos ab morgen in vielen deutschen Städten
  • DHV-Wahlanalyse zur Wahl in Bremen am 14. Mai
  • Münster und Köln wollen Modellprojekt werden
  • Ministerin: Cannabisanbau in ungenutzten Schweineställen
  • Blienert legt sich mit Holetschek an
  • Gesetzentwurf für erste Reformstufe existiert!
  • BMG veröffentlicht “Europa-Gutachten” des ISD Hamburg
  • Ortsgruppen-Funk
  • Termine

DHV-Diamantsponsoren

Vorbemerkungen

GMM-Demos ab morgen in vielen deutschen Städten

DHV-Wahlanalyse zur Wahl in Bremen am 14. Mai

Münster und Köln wollen Modellprojekt werden

Ministerin: Cannabisanbau in ungenutzten Schweineställen

Blienert legt sich mit Holetschek an

Gesetzentwurf für erste Reformstufe existiert!

BMG veröffentlicht “Europa-Gutachten” des ISD Hamburg

Ortsgruppen-Funk

Termine

Alle Infos zu den Terminen findet ihr hier:
http://hanfverband.de/nachrichten/termine

06. Mai: GMM in
Hanau, Berlin, Braunschweig, Erfurt, Halle, Nürnberg, Ulm, Erlangen, Dresden, Hamburg, Heidelberg, Magdeburg, Regensburg, Darmstadt, Frankfurt, Karlsruhe, Stuttgart, Koblenz, Konstanz

Stuttgart: Treffen und Grillen der DHV-Ortsgruppe
Samstag, 6. Mai 2023 – 19:00

Wuppertal: Offenes Treffen der DHV-Ortsgruppe Bergisches Land
Dienstag, 9. Mai 2023 – 19:00

Hamburg: Stammtisch der DHV-Ortsgruppe
Donnerstag, 11. Mai 2023 – 19:00

Zürich: Canna Trade 2023
Freitag, 12. Mai 2023 – 11:00 bis Sonntag, 14. Mai 2023 – 18:00

13. Mai: GMM in
Dortmund, Düsseldorf, Oldenburg, Bamberg, Freiburg, Heilbronn, München, Würzburg

Berlin: Offenes Treffen der DHV-Ortsgruppe Berlin
Dienstag, 16. Mai 2023 – 19:00

Heidelberg: Offener Hanftisch des Hanfverband Rhein-Neckar
Dienstag, 16. Mai 2023 – 19:00

Hamburg: Online Klönschnack
Dienstag, 16. Mai 2023 – 20:00

Hamburg: Treffen der DHV Ortsgruppe
Donnerstag, 25. Mai 2023 – 19:00

Online: nächste DHV-News
Freitag, 26. Mai 2023

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Kommentare

9 Antworten zu „Blienert warnt Holetschek | DHV-Video-News #379“

  1. Sebastian

    Kampagne gegen Wissing
    Hallo DHV-Team,

    ist es nicht möglich gezielt gegen das Verkehrsministerium zu demonstrieren? Der THC Grenzwerte ist aus meiner Sicht der Knackpunkt im Gesetzentwurf und muss mit aller Macht angepasst werden.
    Die Lage ist doch völlig klar, mit Einzug der Entkriminalisierung wird der THC- Test in der allgemeinen Verkehrskontrolle zum Standard und die Erfolgsquote einen vermeintlich positiven Fahrer zu erwischen wird drastisch steigen.

    Meiner Meinung nach sollte sich die Lobbyarbeit des DHV auf dieses Thema konzentrieren und bei allen Parteien Werbung für die Erhöhung machen. Nur wenn Volker Wirsing öffentlich und aus den eigenen Reihen kritisiert wird, haben wir Chancen etwas zu bewirken. Ein erneuter Hashtag könnte ebenfalls öffentlich wirksam sein.

    Ihr macht großartige Arbeit DHV. Mir liegt das Thema nur auf der Seele da meiner Meinung das Thema in der Öffentlichkeit und in der Politik verpennt wird.

    Viele Grüße

  2. Glücklicher Sklave

    Vorweg: Ich weiß wovon ich
    Vorweg: Ich weiß wovon ich rede, da ich selbst für das Bundessortenamt gearbeitet habe und weiß worauf es bei Sortenprüfungen ankommt.

    Ich habe mir den angeblichen 82-seitigen Gesetzestext angesehen und da kann ich nur sagen, daß das ein hinterhätliger Teufel geschrieben hat.

    Wird recht schwierig werden “legal” überhaupt irgendwas anzubauen egal ob im Club oder privat, weil ausdrücklich erwähnt wird, daß nur vom Bundessortenamt zugelassene Sorten angebaut werden dürfen.

    Das ist ein sehr intelligenter Weg legalen Anbau zu verhindern, weil es nämlich überhaupt keine echten Cannabissorten mehr gibt, die einer Prüfung durch das Bundessortenamt standhalten würden.

    Die von Hanffreunden angebaute Cannabis”sorten” (strains) sind nämlich keine reinen “Sorten” sondern zusammengewürfelte Sorten, die sich nciht mehr samenfest vermehren lassen, weil sie durch katastrophale “Zucht”arbeit in einen Haufen Scheiße verhunzt wurden und erst jahrelang bearbeitet werden müssen, bis sie wieder den Kriterien einer Sorte entsprechen (u.a. Homogenität, Beständigkeit und Unterscheidbarkeit, alles bei den heute verfügbaren “Sorten” nicht gegeben)

    Außerdem gibt es noch gar keine zugelassenen echten Sorten beim BSA, das heißt es gibt offiziell noch gar keine anbaufähigen Sorten, die benutzt werden dürften.

    Um eine Sorte zulassen zu können müsste erst mal jahrelange Zuchtarbeit stattfinden um die Sortenkriterien zu erfüllen, und dann müsste man noch eine mehrjährige Sortenprüfung beantragen und bestehen (kostet auch), um eine Sorte zu haben, die angebaut werden dürfte

    Alle geliebten “Sorten” die gerade angebaut werden, dürften also überhaupt nicht in Deutschland angebaut werden, weil die Vorraussetzungen gar nicht erfüllt sind.

    Cannabis Clubs finden ohne anbaufähige Pflanzen, Privatanbau auch unmöglich, da keine anbaufähigen Sorten vorhanden.

    Problem gelöst

    EIn Schelm wer Böses dabei denkt

    Auszüge:

    “1. nach § 14 zugelassenes Vermehrungsmaterial oder”

    “(2) Für die Erzeugung von Cannabis darf nur gemäß § 14 zugelassenes Vermehrungsmaterial verwendet werden. Der Anbau von gentechnisch verändertem Cannabis ist verboten.”

    § 14 Vermehrungsmaterial
    (1) Das Bundessortenamt lässt Vermehrungsmaterial zu, welches für die Erzeugung von Cannabis gemäß § 8 und § 13 verwendet werden darf.

    P.S.

    Durch den Passus mit dem Bundessortenamt ist es legal auch unmöglich Samen aus dem Ausland zu kaufen oder selbst herzustellen, da man ja nur offiziell zugelassene Sorten vom Bundessortenamt benutzen darf, von denen es im Moment 0 gibt und in Zukunft auch nicht sehr viele existieren werden außer irgendwann von Großkonzernen, die die Ressourcen haben und wie im herkömmlichen Saatgutmarkt das Monopol haben werden und sich eine goldene Nase verdienen, durch die eingetragenen Sorten, die nur sie verkaufen dürften.

    Wenn man daheim selbst Saatgut erzeugen würde oder der Club Saatgut erzeugt, würde er sich strafbar machen, da er keine eingetragene Sorte benutzt (außer er hat selbst eine SOrte angemeldet und sie ist zugelassen worden – eher unwahrscheinlich…)

    Das heißt im Klartext… Völlige Verarschung was abläuft

    1. Lord Hank

      Wo kann man den Gesetzestext
      Wo kann man den Gesetzestext lesen? Ich finde nur das Eckpunktepapier. Warum ist der hier nicht verlinkt? Wenn dass stimmt, dann müsste man doch zuallererst da ran, bevor man irgendwas anderes macht. Könnte sich der DHV mal dazu äußern?

      1. Simon Kraushaar

        Gesetzestext

        Bei Twitter wurde ein Gesetzentwurf geleakt. Ob der zu 100% offiziell ist und dem aktuellen Stand entspricht, kann natürlich niemand sagen. Falls es dich interessiert, schau mal bei den einschlägigen Gruppen auf Twitter. Wenn es einen offiziell vorgestellten Gesetzentwurf gibt, werden wir den natürlich auch verlinken. Gruß Simon

        1. Lord Hank

          Kommentar “Glücklicher Sklave”
          Hi,
          vielen Dank für die schnelle Antwort. Allerdings habe ich mich auf den Kommentar von “Glücklicher Sklave” bezogen. Was ist an der These dran, dass das Bundessortenamt keinen Anbau zulassen wird und das ganze Gesetz so nichts bringt. Könntet ihr euch nochmal darauf beziehen.
          Außerdem ist nach der Lektüre des Artikels noch die Frage aufgekommen. Wieviel denn die Jahresernte von drei Pflanzen sein soll? Ich darf also nicht dreimal drei Pflanzen pro Jahr haben, wenn ich nicht die komplette Ernte konsumiere.
          Danke

          1. Simon Kraushaar

            Gesetzentwurf / Bundessortenamt

            In dem Entwurf sind viele Aspekte, die in sich nicht schlüssig sind und zudem finden sich auch einige handwerkliche Fehler. Aber man sollte immer bedenken, dass es sich nur um den ersten Entwurf handelt, der momentan in der Ressortabstimmung ist. Viele Fachpolitiker aus dem Bundestag und Verbände haben bereits Verbesserungen angemerkt. Daher ist es natürlich immer richtig, Missstände zu benennen aber an dem Entwurf wird noch viel verändert werden, bevor er in den Bundestag geht. Dann hat das Parlament seinerseits in der Debatte nochmal die Möglichkeit Änderungen einzubringen.

            Zusammenfassend: Da wird noch viel passieren und ja der Abschnitt zur Zulassung durch das Bundessortenamt ist großer Mist und würde das Ende der vielfältigen privaten Zuchtbestrebungen bedeuten, die immerhin Grundlage für nahezu alle Medizinalcannabissorten sind. Wir sind dran!

            Gruß Simon

    2. PE

      250 HANF
      250 HANF
      Erläuterungen
      Die Anbaufläche von Hanf in Deutschland ist gering. Zurzeit ist in Deutschland keine
      Sorte zugelassen. Im EU-Sortenkatalog ist eine Vielzahl von Sorten aufgelistet. Eine Be-
      schreibung dieser Sorten ist nicht möglich, da keine Versuchsergebnisse aus Deutschland
      vorliegen.
      In Deutschland ist der Anbau von nicht rauschmittelarmen Hanfsorten verboten. Jeder
      Anbau von Nutzhanf ist gemäß Betäubungsmittelgesetz (BtMG) anzeigepflichtig.
      Es dürfen ausschließlich Sorten angebaut werden, die in der von der Bundesanstalt für
      Ernährung und Landwirtschaft herausgegebenen Sortenliste aufgeführt sind. Diese
      Sorten müssen im EU-Sortenkatalog registriert sein und deren Tetrahydrocannabinol
      (THC)-Gehalt darf die zugelassene Höchstmenge von 0,2 % THC in der Trockenmasse
      nicht überschreiten.
      Hanf ist vielseitig nutzbar. Es können sowohl die Samen als auch die Stängel geerntet
      werden. Die Samen, auch Nüsse genannt, werden vorrangig zur Ölgewinnung genutzt.
      Aus den Stängeln werden Fasern gewonnen, die zu Seilen, Papier, Dämmstoffen, Textilien
      u. a. verarbeitet werden. Die Nutzung der Restpflanze nach der Körnerernte zur Faserge-
      winnung ist möglich. Der Ertrag und die Qualität der Fasern sind aufgrund der späteren
      Ernte und anderer Anbaubedingungen aber geringer.

      §14 Vermehrungsmaterial
      (1) Das Bundessortenamt lässt Vermehrungsmaterial zu, welches für die Erzeugung von Cannabis gemäß §8 und §13 verwendet werden darf.
      (2) Die Einfuhr von Cannabissamen zum Zweck der Erzeugung gemäß §8 und §13 ist erlaubt.

      also meiner Meinung nach sagt 2 klar aus ..das wir Samen/Stecklinge aus dem Ausland einführen darf

  3. Ritchie

    Kinder!
    Kinder und Jugendliche ballern sich seit Jahrzehnten mit Deo, Badesalz, Kloreiniger, Lacken etc. um und sterben in Einzelfällen daran. Heroin oder Chrystal sind gegen diese legalen Kinderdrogen fast schon gesund. Was sollen diese schwachsinnigen Einwürfe mit illegalen Drogen und Kinder immer wieder.
    Hat sich jemals ein Parteifunktionär mit einem Sozialarbeiter unterhalten?

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