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Mutloses Bundesverfassungsgericht stiehlt sich aus der Verantwortung

Pressemitteilung des Deutschen Hanfverbands vom 12.07.2023

Das Bundesverfassungsgericht hat sich mit seinem gestern bekannt gegebenen Beschluss, die Richtervorlagen der Amtsgerichte Bernau, Münster und Pasewalk für unzulässig zu erklären, aus der Verantwortung gezogen. 

Der Deutsche Hanfverband hatte eine Mustervorlage zur Verfügung gestellt, um zu zeigen, dass das Verbot von Cannabis nicht erforderlich, nicht geeignet, nicht verhältnismäßig und somit verfassungswidrig ist. Dem ist das BVerfG nicht gefolgt. Die Richtervorlagen seien allesamt unzulässig, weil sie die Feststellungen aus dem letzten Cannabis-Urteil nicht erschüttert hätten. Damit gibt es fast dreißig Jahre nach dem Urteil von 1994 weiterhin keine neue Entscheidung über die Rechtmäßigkeit des geltenden Verbots von Cannabis.

Dazu DHV-Sprecher Georg Wurth:

“Dass der Beschluss erst drei Jahre nach der ersten Richtervorlage kommt, macht klar, dass die Richter nicht entscheiden wollten. Wenn es ihnen wirklich um Mängel bei der Zulässigkeit der Richtervorlagen gegangen wäre, hätten sie das auch schon nach drei Monaten beschließen können.”

Auf die aktuelle politische Debatte über die Legalisierung von Cannabis hat die Nicht-Entscheidung des Karlsruher Gerichts jedoch keine Auswirkung.

” Es ist Sache des demokratisch legitimierten Gesetzgebers, Strafnormen gesellschaftlichen Entwicklungen anzupassen.” BVerfG, Pressemitteilung vom 11.07.2023

“Am aktuellen politischen Prozess ändert der Beschluss nichts. Die Politik sollte ein schlechtes Gesetz auch dann ändern, wenn es nicht verfassungswidrig ist”, so Georg Wurth weiter.


Kommentare

9 Antworten zu „Mutloses Bundesverfassungsgericht stiehlt sich aus der Verantwortung“

  1. Ritchie

    BuVerfGe
    Rechtskonservativ geführter Laden. Renitente, ignorante Spießer ist noch untertrieben. Das ist keine Beleidigung sondern eine sachliche Feststellung.

  2. The Dooooooode

    Arbeiten mit Profis … 🙁
    Jetzt mal im Ernst. Das geht so gar nicht, BverfG.
    Mit diesem Ausgang hätte ich nie gerechnet, schon gar nicht all der Arbeit, die in den Anträgen steckte.
    Das soll also unser höchstes Gericht sein? Schmerzhaft unprofessionell, trifft es meiner Meinung nach eher. Wer keine nachvollziehbare Stellung beziehen will, sollte absolut nicht und nie im Bundesverfassungsgericht arbeiten.
    Armutszeugnis, sorry.

  3. buri_see_käo

    Kuckuck, Kuckuck,
    merkt hier noch jemand was?
    Das BuVerfGe-Urteil zu Cannabis aus dem Jahr 1994 hatte ich hier oder im HaJo schon oft genug als unverbindliche Lächerlichkeit bezeichnet. Nachdem der für das Jahr 2022 geplante Termin verstrichen war habe ich jegliche Erwartung daran ins große Reich der Illusionen verbannt. Da lag ich nur zum Teil richtig, denn es kam, immerhin aber noch pünktlich, diesmal zu einer lächerlichen Schwanzeinziehung/in des BuVerfGe. Aus der Welt des Militärs stammt der Hinweis, sein Pulver nicht schon vor Beginn der Großabschlachtungshandlungen zu verschießen. Daher agiert das BuVerfGe bisher so zurückhaltend, denn der große Schlag (gegen die Cannabis-Konsumenten) steht uns noch bevor:
    Sollte es der Regierung innerhalb der aktuellen Legislaturperiode, die überhaupt nicht 4 Jahre dauern muss, je gelingen, die Cannabis-Konsumenten von der Verfolgung zu befreien, wird jemand aus dem rechten politischen Lager (AfD über C[D/S]U, NPD bis Wehrsportgruppe Hoffmann) zum BuVerfGe dahergelaufen kommen und sagt “Eilantrag, bla, bla, bla”… und schwupps war’s das, aber zur Abwechslung dann mal oberverbindlich; von wegen Gesetzgebung an die Politik verweisen…, um sie dann für “Null und nichtig” zu erklären/auszuhebeln. Oder habe ich da zum StGB 175 etwas verpasst?
    Zur Erklärung: Willi Geiger. Sowohl im BGH wie auch im BuVerfGe war er zeitgleich unter dem Vorwand, Richter zu sein (formal sogar zutreffend), von den Christentumsheuchlern als Informant/Spion installiert. So wurde sichergestellt, dass ca. 10 Jahre lang jede Entscheidung dieser Gerichte CDU-konform ausging. BGH und BuVerfGe – Rohrkrepierer von der ersten Sekunde an, und sh.o. für naive Träumer -> äußerst unabhängig.
    Haben doch welche hier schon gefragt, ob nach der Petition und der darauf folgenden Anhörung (paar Jahre her) nicht noch eine Debatte darüber stattfinden müsste…, Kiffen führt zu einem Rausch, aber auch dazu, dass man jeglicher Verheissungen des Grundgesetzes verlustig wird; Näheres dazu erklärt Ihnen André Borchardt, der ist aus Bayern!, verrate ich schon mal.
    Nicht Kuckuck, aber Nachtigall, dämmerts?
    Warum ich BuVerfGe schreibe? Das überfordert manche Suchmaschine… und – es hört sich einfach besch***ener an.
    mfG  fE

  4. Ole Johannson

    Lernt Jura
    “nicht erforderlich, nicht geeignet, nicht verhältnismäßig und somit verfassungswidrig”. Damit offenbaren Sie Ihre mangelnden juristischen Kenntnisse. Geeignetheit und Erforderlichkeit (in dieser Reihenfolge) sind Begriffe der Verhältnismäßigkeitsprüfung.
    Es ist zu begrüßen, dass das BVerfG in dieser Entscheidung judicial self restraint praktiziert hat. Um eine Unverhältnismäßigkeit der relevanten Normen anzunehmen muss man wohl doch auch high sein, denn mit verfassungsrechtlicher Dogmatik hat das nichts zu tun.

    1. Kris

      …und an welcher
      …und an welcher ausländischen FernUni hat Ihr werter Herr Papa den Bachelor of European Law für Sie erworben?

      Gehen Sie nochmal das sich überschneidende Prüfsschema 1001-1 bis 7 durch, falls Sie das jemals selbst kommentiert haben.

  5. Einbert Alstein

    Ach Gott, bin ich überrascht!
    Ach Gott, bin ich überrascht!

  6. M.A.Haschberg

    Ein eklatanter Rückschritt in unserer Drogenpolitik.
    Mit diesem höchst unfairen Beschluss nimmt das BVG es billigend in Kauf, dass Millionen von Hanfkonsumenten auch weiterhin als gemeine Kriminelle gebrandmarkt werden dürfen und dazu verdammt sind, auch künftig von illegalen Schwarzmärkten mit Schadstoffen gestrecktes Zeug zu konsumieren.
    Um diesen merkwürdigen Beschluss zu rechtfertigen, wurden formale Kleinigkeiten, die sich eher wie schräge Haarspaltereien anhören, hervorgehoben.
    Das eigentliche Problem jedoch, dass weiterhin auf höchst unverhältnismäßige Weise Freiheitsrechte von Menschen mit Füssen getreten werden können, bleibt hierbei leider nach wie vor ungelöst.
    Dieses Gericht hat ganz klar im Sinne der konservativen Prohibitionspolitik entschieden und nicht zu Gunsten von Mitbürgern, die, statt sich durch den gefährlichen Alkohol zu schädigen, lieber eine medizinisch wertvolle Heilpflanze konsumieren, welche in den Legalisierungsstaaten Nordamerikas längst zu einer Erfolgsstory geworden ist.

  7. l

    Gesetzgeber
    ” Es ist Sache des demokratisch legitimierten Gesetzgebers, Strafnormen gesellschaftlichen Entwicklungen anzupassen.”
    Genau so ist es! Nicht ins Bockshoren jagen lassen. Die Entscheidung des BVerfG spricht nicht gegen, sondern FÜR eine Legalisierung durch den Gesetzgeber. Bitte dies auch SPD, Grünen, FDP und Linken (und der CDU/CSU 🙂 ) erklären. Danke.

  8. Anonymous

    Ich bin leider nicht sehr
    Ich bin leider nicht sehr schlau. Was ändert das denn nun an der Legalisierung?