Ein persönliches Statement von DHV-Geschäftsführer Georg Wurth
Ich muss die aktuelle Ausgabe der DHV-News (04. Mai 2024) an einem Punkt korrigieren. Es ist nicht richtig, dass “Mariana CSCs” auf meine Anfrage nicht geantwortet hat. Ich habe am 28.04. eine Antwort per E-Mail erhalten, die ich in meinem Postfach übersehen habe. Dafür entschuldige ich mich ausdrücklich. Dennoch bleiben viele Fragen offen.
Als Reaktion auf diese DHV-News hat “Mariana Cannabis Social Clubs Deutschland” das von mir übersehene Antwort-Statement inklusive meiner ursprünglichen Anfrage hier veröffentlicht:
https://cscsdeutschland.de/dhv-antwort
Die Antwort ist unterschrieben von Nils Harbers (“Vorstand, Mariana Cannabis”), wobei dieser Verein nach eigener Aussage im Impressum bisher nicht im Vereinsregister eingetragen ist und bis dahin von einem CSC in Göttingen vertreten wird.
In der Antwort wird meine inhaltliche Kritik teilweise durchaus von Mariana CSCs bestätigt. Man arbeite daran, die Homepage und den Anmeldeprozess transparenter zu machen. Ähnlich wie ich fand auch die Verbraucherzentrale Niedersachsen die Homepage von Mariana CSCs nicht verbraucherfreundlich und intransparent laut einem NDR-Bericht vom 26.04.:
https://www.ndr.de/nachrichten/niedersachsen/braunschweig_harz_goettingen/Kritik-oder-Kampagne-Debatte-um-Goettinger-Cannabis-Club,cannabis880.html
Laut der Stellungnahme vom 28.04. ist die Seite von Mariana CSCs mittlerweile transparenter. Man habe Fehler gemacht, die jetzt behoben seien. Macht euch gern selbst ein Bild davon:
https://cscsdeutschland.de/
Was bleibt, ist die Frage, mit welcher Art von juristischer Person man es eigentlich zu tun hat, wenn man sich dort anmeldet. Die Satzung des bisher nicht eingetragenen Vereins ist laut eigener Auskunft “ausdrücklich vorübergehend” und kann durch Beschluss des Vorstandes geändert werden.
https://cscsdeutschland.de/satzung
Die Satzung beginnt mit dieser Präambel:
„Der Dachverband Mariana Cannabis Social Clubs Deutschland ist ein Gesamtverein, welcher auf mehreren Ebenen regional in Zweigvereine als Cannabis Social Clubs untergliedert ist.“
Man tritt also laut Homepage dem “Gesamtverein Mariana Cannabis Social Clubs Deutschland” bei, den es aber noch gar nicht formal gibt, weshalb die Rechnung von einem CSC in Göttingen kommt. Im Impressum steht:
“bis zur Eintragung des Mariana CSCs Deutschland von CSC Göttingen e.V. genannt:
Register: Vereinsregister
Registernummer: VR xxxxx
Registergericht: Göttingen”
https://cscsdeutschland.de/impressum
Meine Bitte, kulanter mit Mitgliedern umzugehen, die einigermaßen verwirrt nach Erhalt einer Beitragsrechnung von einem “CSC Göttingen” ihre Mitgliedschaft innerhalb weniger Tage wieder kündigen, wird in dem Statement zurückgewiesen. Eine “14-tägige Widerrufsfrist” wird ausdrücklich ausgeschlossen, auch in der Antwort an mich. Mariana CSCs beruft sich dabei auf die Vorgabe des KCanG bezüglich der Midestmitglieschaft in Anbauvereinen von drei Monaten. Man sei quasi gesetzlich dazu gezwungen, diese Mindestmitgliedschaft durchzusetzen, auch indem die Beiträge von Mitgliedern, die gekündigt haben, mit juristischen Mitteln eingefordert werden.
Dem möchte ich ausdrücklich widersprechen. Selbst wenn man akzeptiert, dass sich Mariana CSCs jetzt schon an die gesetzlichen Vorschriften hält, obwohl das Gesetz in Bezug auf die Anbauvereine erst am 01.07. in Kraft tritt und obwohl der “Gesamtverein Mariana Cannabis Social Clubs Deutschland” formal noch gar nicht existiert: Die Mindestdauer der Mitgliedschaft müsste man nicht sicherstellen, indem man mit juristischen Mitteln drei Monatsbeiträge eintreibt. Es würde vollkommen ausreichen, wenn die Mitgliedschaft erst mit Zahlung des Beitrags wirksam wird. Wenn nicht gezahlt wird, ist man halt gar nicht endgültig Mitglied geworden. Quasi Vorkasse und fertig. Man braucht kein Inkassobüro, um die gesetzliche Vorgabe der Mindestdauer der Mitgliedschaft sicherzustellen, denn darauf läuft die Argumentation von Mariana CSCs in letzter Konsequenz hinaus.
Das war neben den Transparenzfragen mein wichtigster Kritikpunkt und deshalb bleibe ich dabei: Mariana CSCs, überdenkt diese Praxis und geht kulanter mit solchen Fällen um! Über Geldeintreiber im Auftrag von Mariana CSCs werde ich sicherlich in den News berichten, falls das passieren sollte.
Von all dem abgesehen bin ich gespannt, ob dieses Konzept einer gleichzeitigen Mitgliedschaft in einem Gesamtverein und einem lokalen Anbauverein genehmigungsfähig ist. Laut § 1 Nr. 13 KCanG sind
“Anbauvereinigungen:
a) eingetragene nicht wirtschaftliche Vereine oder
b) eingetragene Genossenschaften,
deren ausschließlicher Zweck der gemeinschaftliche nichtgewerbliche Eigenanbau und die Weitergabe von Cannabis zum Eigenkonsum durch und an Mitglieder, die Weitergabe von Vermehrungsmaterial sowie die Information von Mitgliedern über cannabisspezifische Suchtprävention und -beratung ist;”
Laut § 24 KCAnG dürfen Mitgliedsbeiträge ausschließlich für diese Zwecke verwendet werden. Ob das mit einer direkten Beteiligung eines Dachverbands an den Mitgliedsbeiträgen vereinbar ist, halte ich für fraglich. Wenn Mariana CSCs auch den Dachverband als Struktur im Sinne des KCanG betrachtet und argumentiert, dass sich diese Struktur an die Mindestmitgliedschaftsdauer für Anbauvereine halten müsse, dann stellt sich im Übrigen die Frage, warum sich Mariana CSCs dann nicht auch an die Höchstgrenze von 500 Mitgliedern halten muss. Laut E-Mail-Statement hat Mariana CSCs aktuell ca. 17.000 Mitglieder.
Auch die Information, dass der Gesamtverein irgendwie noch mit einem “Unternehmen Mariana Cannabis” verbandelt ist, erfährt man im Übrigen nur etwas blumig in der Selbstbeschreibung. Unter “Wer wir sind” steht unter “Der Verein: Cannabis Social Clubs Deutschland” als weiterer Punkt:
“Das Unternehmen: Mariana Cannabis Cannabis Social Clubs Deutschland
Die genauen gesetzlichen Vorgaben sind noch nicht bekannt. Jedoch wissen wir jetzt schon, dass vieles nicht über die Vereinsstruktur abgewickelt werden kann. Beispielsweise dürfen Vereine nach aktuellem Stand keine Vollzeitbeschäftigten anstellen, welche mit dem Anbau beschäftigt sind.”
Inwieweit eine Verzahnung von Verein und Unternehmen vorliegt, dazu habe ich keine Information auf der Homepage gefunden. Sind die Mitarbeiter des Mariana Teams Angestellte des Vereins oder des Unternehmens?
https://cscsdeutschland.de/team
Sind die ausgeschriebenen offenen Stellen beim Verein oder dem Unternehmen angesiedelt?
https://cscsdeutschland.de/our_team/karriere
In der Stellenausschreibung “Mitarbeiter Kundenservice (m/w/d)” ist zu lesen:
“Wir sind der größte Dachverband für Anbauvereinigungen und betreuen deutschlandweit bereits 180 Clubs mit mehr als 14.000 Mitgliedern. In unserem kleinen Team sind Sie kein unbedeutendes Zahnrad in einem großen Getriebe, sondern spielen eine ganz besondere und entscheidene Rolle beim Aufbau unseres Unternehmens. […] Wir haben noch keine festen Organisations- und Arbeitsabläufe, somit können Sie sich selbst mit Ihren Ideen und Visionen einbringen und gemeinsam mit uns ein Fundament für eines der größten Cannabisunternehmen Deutschlands schaffen.”
https://www.stepstone.de/stellenangebote–Mitarbeiter-in-Kundenservicebereich-m-w-d-Goettingen-Mariana-Anbauvereinigung–10960650-inline.html
Ich habe grundsätzlich nichts dagegen, Dinge in Form von Unternehmen zu organisieren. Das mache ich beim DHV auch so. Aber bei der Frage, um was es sich bei Mariana CSCs eigentlich handelt, gehört dieser Hinweis zur Story dazu.
Es mag sein, dass sehr ehrenwerte Leute hinter Mariana CSCs stecken, aber Transparenz ist anders.
Georg Wurth
Geschäftsführer und Inhaber des DHV
Der DHV ist formal ein Einzelunternehmen, dessen Inhaber ich bin. Das ist an diversen Stellen auf der DHV-Homepage zu lesen und wir weisen insbesondere im Anmeldeprozess für Fördermitglieder darauf hin. Kündigung ist jederzeit per formloser E-Mail möglich, offene Beiträge werden ggf. storniert.
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