Mit der Legalisierung von medizinischem Cannabis hat das luxemburgische Parlament das Verbot für den Handel mit Aktien von Cannabis-Produzenten, die ausschließlich für medizinische Zwecke produzieren, am vergangenen Donnerstag buchstäblich in letzter Sekunde aufgehoben.
Nachdem die Ankündigung von Clearstream S.A. vergangenen Montag große Wellen schlug und in der gesamten Börsenlandschaft auf Unverständnis stieß, hat das Parlament in Luxemburg am 26.6. mit Verabschiedung von Gesetzesvorlage 7253 nicht nur den Weg für die Versorgung luxemburgischer Patienten mit Medizinalhanf freigemacht, sondern ebenfalls die rechtliche Grundlage für den Handel mit Cannabis-Aktien geschaffen.
Die Abgeordnetenkammer verabschiedete am Donnerstag auf einer außerordentlichen Sitzung das Gesetz zur medizinischen Verwendung von Cannabisblüten einstimmig. Für diesen Tag war ursprünglich gar keine Abstimmung im Parlament anberaumt. Anscheinend schafft der öffentliche Druck von Banken und Investoren mehr Freiräume als die jahrelange politische Diskussion, die besonders in Luxemburg mit halbherzigen Zusagen der Politik auf dem Rücken von Ärzten und Patienten ausgetragen wurde. Denn noch vier Tage nach der Abstimmung sucht man die Ankündigung auf der Sitzungsseite des Parlaments vergeblich. Damit scheint eindeutig, dass der Schritt des Parlaments eine direkte Reaktion auf die Ängste der Investoren war.
Clearstream hat bereits reagiert und die letzte Woche veröffentliche Schwarze Liste aktualisiert. So wurden alle Firmen, die sich nicht am Geschäft für Cannabis zum Freizeitkonsum beteiligen, von dieser Liste gestrichen, darunter auch die größten kanadischen Produzenten.
Auch Cannabis zum Freizeitgebrauch wird Thema
Neben der Verwendung mit Cannabis als Medizin werden sich Abgeordnete in Luxemburg auch bald mit der Forderung, Cannabis zum Freizeitgebrauch zu regulieren, beschäftigen müssen. Die Petition “Legalisierung des Cannabis mittels Coffeeshops” erhielt innerhalb nur eines Tages die 4500 notwendigen Stimmen und wird somit dem Parlament vorgelegt. Ob das Parlament da ebenso dringenden Handlungsbedarf sieht wie am 26.6.2018, wird von Beobachtern allerdings bezweifelt.
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