In Köln wurden der Rapper Dr. Knarf und ein Freund bei einem Unfall im Tonstudio des Rappers lebensgefährlich verletzt. Übereinstimmenden Medienberichten zufolge soll Dr. Knarf bei der Explosion beide Hände verloren haben, schwer verletzt auf die Straße gelaufen und dann zusammengebrochen sein. Im Laufe der Ermittlungen fand die Polizei mehrere Kilogramm Cannabis, Propangasflaschen und Utensilien Herstellung von Cannabis-Öl. Beide Männer schweben noch in Lebensgefahr.
In einigen Medien wurde von einem Labor zur Herstellung von chemischen Drogen berichtet. Die Polizei hatte jedoch keine Substanzen zur Herstellung von Designer-Drogen, sondern ausschließlich Utensilien zur Herstellung von Ölen und Extrakten gefunden. Zudem ist Dr. Knarf seinen Fans bislang als “Dabbing”-Enthuisiast bekannt.
Extrahieren mit Propan, Butan und anderen leicht entzündlichen Substanzen ist lebensgefährlich
Viele Hobbygrower extrahieren ihre Erntereste mit Feuerzeuggas (Butan) zu so genanntem “BHO”. Auch reines Propan, wie es bei Dr. Knarf scheinbar genutzt wurde, eignet sich theoretisch, wird aber selten genutzt, weil es in handelsüblicher Form vergällt ist, damit man es bei Gasunfällen riecht. Doch die Extraktion von Cannabis mit Hilfe von Gas ist ohne professionelles Labor lebensgefährlich und hatte bereits vor dem schrecklichen Szenario in Köln Verletzte in Berlin gefordert.
In Colorado wurde die Herstellung von Extrakten nach der Legalisierung sogar ein Politikum, weil es immer mehr Unfälle mit Schwerverletzten oder Toten gab. 2014 wurden 32 Unfälle mit insgesamt 17 Verletzten bei der BHO-Herstellung gezählt. Das hat den Gesetzgeber 2015 veranlasst, die Cannabis-Extraktion gesetzlich zu regulieren. Bis dahin gab es aufgrund des dort legalen Status von Cannabis keinerlei Handhabe, die Verursacher der Explosionen zur Verantwortung zu ziehen. Seitdem dürfen nur noch lizenzierte Cannabis-Produzenten Extrakte mit Butangas herstellen. Auch die Verwendung von offenem Feuer ist bei der Extraktion jetzt grundsätzlich verboten. Außerdem bleibt es den Gemeinden vorbehalten, spezielle Zonen zur Produktion von Cannabis-Extrakten auszuweisen, so wie es Denver bereits getan hat. Dort darf nur noch in Industriegebieten extrahiert werden. Zuwiderhandlungen werden mit Haftstrafen von bis zu 16 Jahren geahndet. Privatleute, die selbst Gras- oder Haschöl herstellen wollen, dürfen nur noch auf klassische Methoden wie die Alkohol- oder Wärme-Extraktion zurückgreifen.
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