Die Grünen und SPD in Baden-Württemberg haben am 27.4.2011 ihren Koalitionsvertrag mit dem Titel „Der Wechsel beginnt“ veröffentlicht. Ein Bekenntnis zu einer anderen Cannabispolitik, der Entkriminalisierung von Konsumenten durch die Anhebung der „geringen Menge“ oder gar einem Modellversuch für eine legale Cannabisabgabe sucht man darin vergebens.
Nachdem die Grünen mit dem besten Programm und einem erkennbaren Engagement beim Thema Drogenpolitik im Landtag den Platz 1 bei unsere Wahlempfehlung für die Landtagswahlen im Ländle erhalten hatten, ist dieses Ergebnis völlig inakzeptabel. Von dem grünen Wahlsieg und einer grün-roten Regierung hätte man etwas anderes erwarten sollen. Es bleibt zu hoffen, dass die Grünen in Rheinland-Pfalz der SPD mehr Zugeständnisse abringen können. Hier alle drogenpolitisch relevanten Passagen aus dem Koalitionsvertrag:
Für eine fortschrittliche Suchtpolitik
Wir setzen uns für eine Drogen- und Suchtpolitik ein, die auf vier Säulen beruht: Aufklärung und Prävention, frühe Hilfen, wohnortnahe Behandlungsangebote und Überlebenshilfen.
Wir setzen auf das Konzept „Hilfe statt Strafe“. Im Vordergrund steht für uns der Ausbau der Prävention. Weiterhin müssen insbesondere die zielgruppenspezifischen und niedrigschwelligen Angebote gestärkt und die Konzepte zur Prävention weiterentwickelt werden. Dies schließt auch die AIDS-Hilfe ein.
Einen besonderen Schwerpunkt der Prävention setzten wir beim Alkohol- und Tabakkonsum. Den Nichtraucherschutz werden wir konsequent weiterentwickeln. Wir drängen auf die Einhaltung und Kontrolle der Regeln zur Abgabe alkoholischer Getränke und wollen den bestehenden rechtlichen Rahmen ausschöpfen, um Brennpunkte zu entspannen und die Weitergabe alkoholischer Getränke an Jugendliche zu erschweren.
Substitutionsangebote dürfen nicht nur auf größere Städte konzentriert bleiben, sondern müssen auch für Suchtkranke aus dem ländlichen Raum zugänglich sein. Deshalb werden wir uns für einen flächendeckenden Zugang zur Methadonbehandlung einsetzen. Die Methadonangebote in Justizvollzugsanstalten sollen ausgebaut werden, nicht zuletzt um die Ausbreitung von Erkrankungen wie Hepatitis oder HIV/AIDS zu verhindern. Wir werden die Diamorphinbehandlung in Baden-Württemberg umsetzen und mit Landesmitteln unterstützen.
Rechte und Schutzmaßnahmen für psychisch kranke Menschen
Wir wollen mit einem Gesetz für psychisch Kranke (Landespsychiatriegesetz) erstmals Hilfen und Schutzmaßnahmen für psychisch kranke Personen in zusammengeführter Form gesetzlich regeln und die Voraussetzungen für deren chancengleiche Beteiligung an der Gesundheitssicherung schaffen. Durch das Gesetz für psychisch Kranke wird die Rechtsstellung psychisch kranker Personen gestärkt, und zwar nicht nur hinsichtlich zusätzlicher verfahrensmäßiger Absicherungen, sondern primär im Hinblick auf Behandlung, Pflege und Betreuung. Dadurch erhalten die freiheitsentziehenden Maßnahmen bei der Durchführung der Unterbringung von psychisch kranken und sucht- oder drogenkranken Straftätern eine umfassende gesetzliche Grundlage.
Glücksspielstaatsvertrag erhalten
Wir sprechen uns bei der Regulierung des Glücksspiels weiterhin für das staatliche Monopol bei Lotterien und Sportwetten aus. Wir wollen beim gewerblichen Glücksspiel, sofern sie den Zuständigkeitsbereich des Landes betreffen, Maßnahmen zur stärkeren Regulierung der Spielhallen ergreifen. Beim Bund wollen wir darauf hinwirken, dass durch eine Änderung der Spielverordnung insbesondere die erheblichen Suchtrisiken, die von den Spielautomaten ausgehen, eingedämmt werden.
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