Die Landtagsfraktion der Piratenpartei in NRW hat eine kleine Anfrage zum Einsatz von Drohnen (im Amtsdeutsch: Unbemannte Fluggeräte bzw. Unmanned Aircraft System, abgekürzt: UAS) gestellt. Das Ergebnis: “In der überwiegenden Zahl der Fälle wurden die UAS zur Aufklärung von Grundstücken, Gebäuden oder Gebäudekomplexen im Zusammenhang mit Cannabisplantagen eingesetzt.”
Daniel Schwerd, der zuständige Abgeordnete der Piratenfraktion im Landtag NRW, schreibt in einer Pressemitteilung: “Bei der verdeckten Bildüberwachung mithilfe von Überwachungsdrohnen handelt es sich um einen schweren Grundrechtseingriff. Die Rechtsgrundlage, auf der diese Einsätze stattfinden, lässt vieles offen – die angewendeten Rechtsordnungen sind auf Drohneneinsätze nicht ausgelegt. […] Ich möchte nicht gefilmt werden, nur weil vielleicht mein Nachbar Cannabis im Garten anbaut. Hier treten die Ermittler das Persönlichkeitsrecht von unbescholtenen Bürgern mit Füßen! […] Wie schon bei anderen Technologien, die mit Terror und organisierter Kriminalität begründet werden, werden die Überwachungsdrohnen sehr schnell auch bei leichtesten Vergehen eingesetzt. Hier ist keine Verhältnismäßigkeit gegeben. Wir fordern das Innenministerium eindringlich auf, Überwachungsdrohnen nur bei Verdacht auf schwerste Straftaten einzusetzen und dabei die Persönlichkeitsrechte aller Bürger zu berücksichtigen.”
Zusätzlich hat er ein kurzes Video zur Anfrage erstellt:
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