Frank Tempel und die Fraktion DIE LINKE haben am 1.10.2014 eine kleine Anfrage im Bundestag eingereicht. In der Drucksache 18/2711 schreiben sie “Die Fraktionen DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN haben am 4. Juni 2014 eine wissenschaftliche Evaluation der beabsichtigten und unbeabsichtigten Auswirkungen des Betäubungsmittelrechts beantragt. Nach Ansicht der Fragestellenden, aber auch nach Ansicht etwa der Herausgeber des Alternativen Drogen- und Suchtberichts werden entscheidende Fragen nach den erwünschten und unerwünschten Folgen des derzeitigen Drogenverbots durch die Bundesregierung nicht oder nicht ausreichend valide beantwortet.” Am 20.10.2014 antwortete die Bundesregierung auf die 33 Fragen der LINKEN.
Hier die Liste der Fragen, die Antworten sind in der Drucksache 18/2937 mit insgesamt 22 Seiten zu finden:
1. Wie beeinflusst nach Kenntnis der Bundesregierung die Verbotspolitik Angebot und Nachfrage von illegalisierten Substanzen (bitte Nachweise anbringen)?
2. Welche präventiven oder generalpräventiven Wirkungen des Betäubungsmittelgesetzes (BtMG) sind nach Kenntnis der Bundesregierung wissenschaftlich nachweisbar?
3. Welche Auswirkungen hat das Drogenverbot nach Kenntnis der Bundesregierung auf die Verbreitung des Drogenkonsums in Deutschland und das Einstiegsalter der Konsumierenden?
4. Wie wirken sich die Bestimmungen über Drogenhandel, -herstellung und -anbau im Betäubungsmittelgesetz nach Kenntnis der Bundesregierung auf das tatsächliche Drogenangebot aus?
5. Inwiefern konnte das Drogenverbot nach Kenntnis der Bundesregierung die Etablierung von neuen Drogen auf dem Drogenmarkt verhindern?
6. Welche Auswirkungen hat nach Kenntnis der Bundesregierung die Verbotspolitik auf die Art und Anzahl der im Schwarzmarkt angebotenen Substanzen (insbesondere neue psychoaktive Substanzen)?
7. Inwiefern ist das derzeitige Betäubungsmittelrecht nach Ansicht der Bundesregierung geeignet, auf neue psychoaktive Substanzen zu reagieren?
8. Inwiefern ist die Verbreitung von neuen psychoaktiven Substanzen nach Ansicht der Bundesregierung selbst ein Resultat der Verbotspolitik?
9. Welche Auswirkungen hat die Verbotspolitik nach Kenntnis der Bundesregierung auf die Qualität der angebotenen Substanzen (Identität, Streckmittel, Herstellungsrückstände etc.)?
10. Welche Auswirkungen hat die Verbotspolitik nach Kenntnis der Bundesregierung auf die gesundheitliche und soziale Situation von Menschen mit einer Suchterkrankung und anderen Konsumierenden?
11. Welche Auswirkungen hat die Verbotspolitik nach Kenntnis der Bundesregierung auf die Therapie von Suchterkrankungen (Therapiequalität, Versorgungssicherheit, gesetzliche Berücksichtigung der wissenschaftlichen Datenlage etc.)?
12. Inwiefern verhindert oder erleichtert das BtMG nach Kenntnis der Bundesregierung den Zugang zur Suchttherapie?
13. Welche Auswirkungen hat die Verbotspolitik nach Kenntnis der Bundesregierung auf die Verbreitung von Infektionskrankheiten wie HIV/AIDS oder Hepatitis?
14. Welche Auswirkungen hat die Verbotspolitik nach Kenntnis der Bundesregierung auf die Effektivität der Drogenhilfe und Sozialarbeit?
15. Inwiefern bewirkt die Verbotspolitik nach Kenntnis der Bundesregierung Kriminalisierung und kriminelle Karrieren von an sich nicht dissozialen Bürgerinnen und Bürgern?
16. Welchen Einfluss hat die Verbotspolitik nach Kenntnis der Bundesregierung auf die organisierte Kriminalität in Deutschland sowie in Anbau- und Transitländern?
17. Welches sind nach Kenntnis der Bundesregierung die wesentlichen Gründe für eine Legalisierung in einigen der Anbau- und Transitländer (z. B. Uruguay)?
18. Welche Auswirkungen hat die Verbotspolitik nach Kenntnis der Bundesregierung auf die Drogenpräventionsarbeit?
19. Welche Folgen hat das Drogenverbot nach Kenntnis der Bundesregierung auf die Entwicklung der Kriminalität und die öffentliche Sicherheit?
20. Welche sonstigen gesamtgesellschaftlichen Folgen hat die Verbotspolitik nach Kenntnis der Bundesregierung?
21. Welches sind nach Kenntnis der Bundesregierung die häufigsten Verstöße gegen das BtMG (Gliederung nach Tatbeständen bzw. Delikten und Altersgruppen)?
22. Welches sind nach Kenntnis der Bundesregierung die am häufigsten begangenen Straftaten im Zusammenhang mit Drogen auch außerhalb des Betäubungsmittelrechts?
23. Welche Folgen hat das Drogenverbot nach Kenntnis der Bundesregierung auf die Entwicklung der Zivilgesellschaft?
24. Wie teuer ist nach Kenntnis der Bundesregierung die Umsetzung der Verbotspolitik (bitte nach Kosten für direkt bzw. indirekt aufgrund von drogenbezogenen Delikten, inhaftierte Strafgefangene, Polizei und Justiz, Verwaltungsvorgänge, medizinische Behandlung aufgrund vermeidbarer Gesundheitsfolgen, Maßregelvollzug etc. aufschlüsseln)?
25. Welche Auswirkungen hat die Verbotspolitik nach Kenntnis der Bundesregierung auf rechtsstaatliche Strukturen und das Rechtsbewusstsein in der Bevölkerung (z. B. „Opferlose Delikte“, V-Leute-Problematik, Verhältnismäßigkeit etc.)?
26. Welche Auswirkungen hat die Verbotspolitik nach Kenntnis der Bundesregierung auf die Gestaltung des Verbraucher- und Jugendschutzes?
27. Inwiefern können nach Ansicht der Bundesregierung bei dem bestehenden Drogenverbot überhaupt Regelungen für einen wirksamen Jugendschutz getroffen werden?
28. Welche Auswirkungen hat das Drogenverbot nach Kenntnis der Bundesregierung auf den Drogenkonsum von Kindern und Jugendlichen?
29. Wie haben sich die Zahl und das Alter der Erstkonsumierenden sogenannter harter Drogen nach Kenntnis der Bundesregierung seit Einführung des BtMG entwickelt?
30. Welche Auswirkungen hat die Verbotspolitik nach Kenntnis der Bundesregierung auf Einsatzmöglichkeiten und Effektivität von schadensmindernden Maßnahmen (Harm Reduction) wie Drugchecking, Spritzenvergabe, Einrichtung von Konsumräumen etc.?
31. Welche Effekte sind nach Kenntnis der Bundesregierung für unterschiedliche drogenpolitische Strategien im Ausland nachgewiesen (Kausalität)?
32. Inwiefern sind nach Ansicht der Bundesregierung die Mittel zur Durchsetzung der Verbotspolitik verhältnismäßig, auch im Vergleich zur Regulierung von legalen Rauschmitteln?
33. Welche Auswirkungen hat die Verbotspolitik nach Kenntnis der Bundesregierung auf das Zusammenleben in Familien und auf Angehörige von Menschen mit einer Suchterkrankung, insbesondere deren Kinder?
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