Die höchste juristische Instanz der Niederlande erklärt Zugangsbeschränkungen für Ausländer in Coffeeshops für rechtmäßig.
Am vergangenen Mittwoch hat der Raad van State (das oberste Verwaltungsgericht der Niederlande) zwei in der Begründung gleich lautende Urteile gefällt, die im Streit um den sog. „Wietpas“ Präzedenzfälle darstellen. Das Einwohnerkriterium wurde damit bestätigt und der juristische Kampf gegen das Einwohnerkriterium, das den Coffeeshops den Verkauf an Touristen verbietet, ist damit wohl beendet. In den Niederlanden ist der Raad van State die letzte Instanz.
Über den Wietpas hat man seit der Einführung im Mai 2012 viel Unsinn und viel Widersprüchliches in den deutschen Medien gelesen. Mal hieß es er gelte in den ganzen Niederlanden, dann wurde gemeldet er sei wieder abgeschafftt. Es herrscht in Deutschland viel Verwirrung um die Cannabispolitik der Niederlande. Daher hier die Vorgeschichte:
Am 1. Mai 2012 wurde der Wietpas in den drei Provinzen: Limburg, Noord-Brabant und Zeeland eingeführt. Das war als Pilotprojekt gedacht und sollte am 1. Januar 2013 in den gesamten Niederlanden eingeführt werden. Der Wietpas machte die Coffeeshops zu geschlossenen Clubs (B-Kriterium) mit begrenzter Mitgliederzahl. Es gab einen Club-Ausweis, den „Wietpas“ (Gras-Pass). Nur Personen mit Hauptwohnsitz in den Niederlanden durften Mitglieder werden bzw. die Shops betreten. Kaum jemand – weder Touristen (die ja nicht durften) noch Niederländer (denen das System nicht anonym genug war) gingen in den drei betroffenen Provinzen noch in Coffeeshops. Der Straßenhandel nahm daher massiv zu.
Im Herbst 2012 zerbrach dann die konservative Regierungskoalition von VVD und PVV, deren Werk der „Wietpas“ war. Eine neue Regierung aus VVD/PvdA bildete sich und schaffte das B-Kriterium und damit auch den sogenannten Wietpas ab. Die betroffenen Coffeeshops blieben also weiterhin für die Öffentlichkeit zugänglich und wurden nicht zu Clubs mit registrierten Mitgliedern umgewandelt. Alle anderen Kriterien (z.B. Einwohnerkriterium oder auch die geplante Beschränkung der Ware auf maximal 15%-THC) des Wietpas-Konzepts bestehen aber weiterhin. Jedoch wurde aus der geplanten verbindlichen Umsetzung zum Januar 2013 eine „Kann-Option“. Im Grunde gilt das Einwohnerkriterium überall in den Niederlanden, es wurde jedoch eine typisch niederländische Formulierung als Hintertür eingefügt. Wenn andere Maßnahmen geeigneter sind um die Ziele (Zurückdrängung des Drogentourismus und die Beseitigung von Belästigung der Nachbarschaft durch Lärm, falsch parken oder Staus – niederländisch im Sammelbegriff „Overlast“ zusammengefasst) zu erreichen, kann „lokale Maßarbeit“ geleistet werden. Das bedeutet es liegt in der Hand des jeweiligen Bürgermeisters, ob er in seiner Stadt das Einwohnerkriterium umsetzt und kontrollieren lässt, oder nicht.
Die meisten niederländischen Städte wenden das Einwohnerkriterium bisher nicht an. Andere Städte wie Nimwegen haben es im Januar 2013 zwei Wochen ausprobiert und sind aufgrund der Explosion des Straßenhandels schnell wieder zur alten Ordnung zurückgekehrt. Es gibt jedoch einige Hotspots mit besonders sturen Bürgermeistern. Größtes und am härtesten umkämpftes Beispiel ist Maastricht, wo seit Mai 2012 durchgängig das I-Kriterium angewandt und kontrolliert wird. Der Vorsitzende des VOCM (Vereinigung der offiziellen Maastrichter Coffeeshops) Marc Josemans, selbst Coffeeshopbetreiber und Inhaber des „Easy-Going“, hielt sich von Beginn an nicht an die Regel. Schon als im Vorfeld als 2010 das Wietpas-Konzept bekannt wurde, zog er vor den Europäischen Gerichtshof und klagte dagegen, da es gegen diverse Artikel des EU-Vertrages verstoßen würde. Josemans verlor vor dem EuGH, der die Bekämpfung des Drogentourismus als wichtiges Ziel einstufte und den Wietpas als geeignetes Mittel sah, um dieses Ziel zu erreichen. Der EuGH Beschluss bestätigte zwar, dass der Wietpass diskriminierend gegenüber Ausländern sei, bestätigte aber dennoch die geltende Rechtslage.
Als der Wietpas dann in Maastricht eingeführt wurde, dauerte es nicht lange und das Easy-Going wurde wegen Nichteinhaltung der neuen Regeln geschlossen. Dagegen legte Marc Josemans Beschwerde ein, die von Bürgermeister Onno Hoes (VVD) als unbegründet zurückgewiesen wurde. Die Sache ging vor ein Gericht in Maastricht. Dieses erklärte die Schließung am 25. April 2013 für nicht gerechtfertigt. Zunächst müssten weniger einschneidende Maßnahmen ausprobiert werden. Gegen dieses Urteil legte Bürgermeister Onno Hoes Berufung ein.
Gestärkt von dem Urteilsspruch verkauften zunächst alle Maastrichter Coffeeshops ab dem 5. Mai 2013 wieder an Touristen. In den Wochen danach wurden dann jedoch alle Shops nach Razzien zeitlich befristet geschlossen. Es folgten viele Prozesse in denen Coffeeshopbetreiber und Personal zu Geldstrafen verurteilt wurden. Außer beim zivilen Ungehorsam im Mai 2013 waren die Coffeeshops in Maastricht seit Mai 2012 bis heute für Touristen durchgängig geschlossen. Einen ähnlichen Prozess gab es auch in Tilburg, hier war der Coffeeshop Toermalijn betroffen.
Diese beiden großen Prozesse – Der Maastrichter „Easy-Going-Prozess“ und der Tilburger „Toermalijn-Prozess“ – endeten nun vor dem „Raad van State“. Dieser erklärte das staatliche Vorgehen in Maastricht und Tilburg für rechtmäßig und hob anders lautende, vorherige Urteile auf. Das Einwohnerkriterium verstoße nicht gegen das Diskriminierungsverbot in den Niederlanden. In der Urteilsbegründung wird unter anderem mit dem internationalen Einheitsabkommen über die Betäubungsmittel argumentiert, dass eine Zusammenarbeit der Unterzeichnerstaaten bei der Bekämpfung illegaler Drogen fordert. Für die Niederlande sind diese beiden Urteile Präzedenzfälle. Jeder Bürgermeister, der sich dazu entscheidet in seiner Stadt Touristen aus den Coffeeshops zu verbannen, wird dies nun einfacher können als zuvor.
In den Niederlanden selbst gibt es keine höhere (Verwaltungs)Instanz als den Raad van State. Die beiden Optionen EuGH oder EGMR fallen ebenfalls weg. Die Entscheidung ist damit also gefallen. Deutsche Touristen die in den Niederlanden Cannabis erwerben wollen, werden in Zukunft genau überlegen müssen in welche Stadt sie fahren. In Amsterdam und vielen anderen Städten wird das I-Kriterium weiterhin nicht angewendet. Genaue Informationen dazu gibt es auf der Karte “Wo gilt der Wietpas und wo nicht?” von Keinwietpas.de
Autor: Antonio Peri, Keinwietpas.de
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