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Kanada: Oberstes Gericht kippt Cannabis-Anbauverbot für Patienten

Der Oberste Gerichtshof Kanadas hat Cannabis-Patienten erlaubt, wieder selbst zu medizinischen Zwecken anzubauen. Dieses Recht war den meisten der damals noch 28.000 Lizenzinhaber im Zuge einer Reform der Gesetzgebung zu medizinischem Cannabis genommen worden. Nur wenige, z.B. der bekannte YouTuber UrbanRemo, konnten ihre Pflanzen vorläufig behalten, weil sie gegen die Entscheidung der Regierung geklagt und die Prozesse in niederen Instanzen gewonnen hatten. Am Mittwoch hat jetzt das Oberste Gericht des Landes den Klagenden endgültig Recht und der neuen Regierung sechs Monate Zeit gegeben, um ein neues Regularium für medizinisches Cannabis zu erarbeiten, das auch die Möglichkeit der Selbstversorgung vorsieht. Mit diesem Urteil dürfen alle 28.000 Patienten, deren Lizenz 2013 zwangsweise erloschen war, ab sofort wieder Cannabis anbauen. Wer damals keine Anbaulizenz hatte oder erst nach der Neuregelung in das staatliche Programm für medizinisches Cannabis aufgenommen wurde, darf sich vorerst nicht selbst versorgen.

Das Gericht war der Meinung, das Anbauverbot für Patienten verstoße gegen Artikel eins und sieben der kanadischen Verfassung, die die persönlichen Freiheitsrechte definieren. Zudem führe die Kommerzialisierung des Anbaus dazu, dass Patienten mit eingeschränkten finanziellen Mitteln der Zugang zu ihrer Medizin verwehrt bleibe. Das Argument, die Regierung könne nicht alle benötigten Medizinalblüten-Sorten zur Verfügung stellen, akzeptierte das Gericht nur teilweise, führte in seiner langen Begründung allerdings noch zahlreiche andere Versäumnisse von “Health Canada” an, die letztlich zu dieser patientenfreundlichen Entscheidung geführt haben. Lediglich die erlaubte Zahl an Pflanzen müsse innerhalb der kommenden sechs Monate überprüft und neu geregelt werden. Inhaber von Alt-Lizenzen durften damals durchschnittlich 89 Pflanzen anbauen, woraus das Gericht eine Tagesdosis von fast 19 Gramm errechnete. Andere Länder, so der Vorsitzende Richter Michael Phelan, hätten eine weitaus geringere Durchschnittsdosis bei ihren Patienten. 

Zudem wurde in dem Urteil mehrmals darauf hingewiesen, dass die Regelung für Patienten derzeit nichts an der grundsätzlichen Illegalität von Cannabis als Genussmittel ändere, selbst wenn die Regierung plane, Cannabis generell zu legalisieren. Der Anwalt der klagenden Cannabis-Patienten, Kirk Tousaw, bezeichnet das Urteil als Sieg auf ganzer Linie. Von den 26 kanadischen Firmen, die im staatlichen Auftrag medizinisches Cannabis produzieren, kam bislang noch keine Reaktion auf den Richterspruch. Begeisterung wird er dort kaum auslösen.

In Deutschland plant die Regierung derweil weiterhin ein Modell, bei dem der Eigenanbau vollkommen ausgeschlossen werden soll. Deutsche Politiker sollten sich die Entscheidung des Obersten Gerichtshofs in Kanada jetzt genau anschauen und überlegen, ob nicht auch hierzulande Patienten das Recht brauchen, die Sorten zu nutzen, die ihnen helfen, anstatt jene, die von Regierung oder privaten Firmen ausgewählt werden.


Kommentare

9 Antworten zu „Kanada: Oberstes Gericht kippt Cannabis-Anbauverbot für Patienten“

  1. Rasputin

    Natürlich ist dieser
    Natürlich ist dieser Richterspruch zu begrüßen aber die Tatsache das es erst des obersten Gerichtes bedurfte um Patienten den Eigenanbau(wieder) zu genehmigen ist beschämend.Denn auch die Verschreibungsfreiheit der Ärzte wird durch eine überzogene Hanfinquisition behindert..seltsamerweise kommt kaum Kritik aus der Ärzteschaft deswegen…merkwürdig da man sich sonst -sich seiner Macht bewusst-selbst kleinsten Einschränkungen gegenüber äußerst werhaft zeigt…
    Mir persönlich ist auch dieses Herumreiten auf dem medizinischen Gebrauch unangenehm.
    Natürlich verstehe ich die Strategie -über die Achillesferse des Zugangs von Patienten zu ihrer Medizin die Tür für einen liberaleren Umgang mit Hanf in der Gesellschaft allgemein aufzustoßen – aber das führt auch zur Vermischung unterschiedlicher Interessenlagen und somit zu unklaren Mehrheitsverhältnissen.
    Entscheidend ist doch aber die FREIGABE DES KONSUMES für NICHT MINDERJÄHRIGE MENSCHEN ZUM NICHTMEDIZINISCHEN GEBRAUCH!
    Entscheidend ist auch das jede gesetzliche Regelung daran gemessen werden muss ob eine Klausel zum(limitierten)Eigenanbau vorhanden ist – alles andere sollte verworfen werden.
    Neben der Grundversorgung dient diese Regelung vor allem der Produktvielfalt, vermeidet staatliche Monopole und besitzt eine Preis- und Qualitätssicherungsfunktion gegenüber staatlichen oder halbstaatlichen (lizensierten) Programmen.

  2. Unbegreiflich

    Ein sehr gutes Urteil
    Ein sehr gutes Urteil

    Viele Leute werden selber anbauen.

    Aber nicht jeder wird das nutzen.
    Wenn ein Unternehmen ein gutes Produkt zu einem guten Preis anbietet, werden die nicht schließen müssen.
    Die Preise in Kanada sind einfach traumhaft, wenn man das mit Deutschland vergleicht.

    Selbst “Bedrocan” ist in Kanada für nur 5$/Gramm im Angebot und zwar jede Sorte von “Bedrocan”.
    (Schaut mal im Netz unter “Bedrocan Canada”)
    Die einheimischen Züchter werden kaum teurer sein.
    Übrigens sollte es sich bei dem Preis um kanadische Dollar handeln.
    (5 kanadische $ = 3,38 € laut aktuellem Wechselkurs)

    Sollte man 20 g im Monat benötigen, sind das in Kanada 67,6 €.
    In Deutschland zahlt man wohl für 20 g momentan in etwa 300 €.
    Beinahe 5 mal so viel … Und das für den Erhalt deiner Gesundheit.

    Bei den kanadischen Preisen muss nicht jeder selber seine Heilpflanzen anbauen.
    Ein seriöses Produkt, welches einem zusagt ist vielen auch einige Dollar wert.

    Die Hersteller von medizinischem Cannabis werden nicht unbedingt vor Freude ausrasten über das Urteil, aber es ist denke ich halb so wild.
    Eigentlich auch völlig in Ordnung, wenn man seine Heilpflanzen auch anbauen darf.
    Melisse und Salbei darf ich auch anbauen, kann mir die Kräuter aber auch in der Apotheke kaufen.
    Sollte der Patient selber entscheiden dürfen.

    Einfach genial was da in Kanada läuft.

  3. Unbegreiflich

    Ein sehr gutes Urteil
    Ein sehr gutes Urteil

    Viele Leute werden selber anbauen.

    Aber nicht jeder wird das nutzen.
    Wenn ein Unternehmen ein gutes Produkt zu einem guten Preis anbietet, werden die nicht schließen müssen.
    Die Preise in Kanada sind einfach traumhaft, wenn man das mit Deutschland vergleicht.

    Selbst “Bedrocan” ist in Kanada für nur 5$/Gramm im Angebot und zwar jede Sorte von “Bedrocan”.
    (Schaut mal im Netz unter “Bedrocan Canada”)
    Die einheimischen Züchter werden kaum teurer sein.
    Übrigens sollte es sich bei dem Preis um kanadische Dollar handeln.
    (5 kanadische $ = 3,38 € laut aktuellem Wechselkurs)

    Sollte man 20 g im Monat benötigen, sind das in Kanada 67,6 €.
    In Deutschland zahlt man wohl für 20 g momentan in etwa 300 €.
    Beinahe 5 mal so viel … Und das für den Erhalt deiner Gesundheit.

    Bei den kanadischen Preisen muss nicht jeder selber seine Heilpflanzen anbauen.
    Ein seriöses Produkt, welches einem zusagt ist vielen auch einige Dollar wert.

    Die Hersteller von medizinischem Cannabis werden nicht unbedingt vor Freude ausrasten über das Urteil, aber es ist denke ich halb so wild.
    Eigentlich auch völlig in Ordnung, wenn man seine Heilpflanzen auch anbauen darf.
    Melisse und Salbei darf ich auch anbauen, kann mir die Kräuter aber auch in der Apotheke kaufen.
    Sollte der Patient selber entscheiden dürfen.

    Einfach genial was da in Kanada läuft.

  4. Matze

    So wie ich das lese, ist das
    So wie ich das lese, ist das Urteil des Kanadischen Obersten Gerichtshofes vorbildlich! Daran sollte sich auch die deutsche Gesetzgebung orientieren. Aber das was hierzulande geplant ist, schafft wieder nur Unmut bei all den Patienten, die sich vom Cannabisgebrauch zu medizinischen Zwecken Hilfe erhoffen, da diese dann doch wieder darauf angewiesen sind, was ihnen der Gesetzgeber, die Ärzte und die Produktionsindustrie quasi vorschreiben oder anbieten. Das bedeutet nichts anderes alle Kontrolle, Einschränkung und Kommerzialisierung. Warum lässt man Patienten nicht selbst entscheiden, ob und welche Sorte sich diese hochziehen (von mir aus unter ärztlicher Aufsicht oder zumindest nach ärztlicher Genehmigung). So könnte man die Wirkung verschiedener, geeignet erscheinender Sorten ausprobieren und sich so selbst für die am besten geeignete Sorte entscheiden. In Deutschland wird immer nur als gut geachtet, wenn es der Wirtschaft Vorteile bringt und der Staat die absolute Kontrolle behält. Der Mensch an sich, um den es eigentlich gehen sollte, ist immer das letzte Glied in der Kette, er hat kein Mitspracherecht. Kein Patient reagiert auf standardisiert angebotene Sorten gleich. Es gibt keine Garantie, dass die jeweils vom Arzt verordnete oder von der Industrie angebotene Sorte die für den jeweiligen Patienten beste Sorte darstellt. Möglicherweise ist gerade eine Sorte, die eben nicht aus den offiziellen Kanälen angeboten wird, die beste für einen bestimmten Patienten. Wieder würde der Staat das Freiheitsrecht des Einzelnen beschneiden und das ist und bleibt in meinen Augen verfassungswidrig!

  5. Matze

    So wie ich das lese, ist das
    So wie ich das lese, ist das Urteil des Kanadischen Obersten Gerichtshofes vorbildlich! Daran sollte sich auch die deutsche Gesetzgebung orientieren. Aber das was hierzulande geplant ist, schafft wieder nur Unmut bei all den Patienten, die sich vom Cannabisgebrauch zu medizinischen Zwecken Hilfe erhoffen, da diese dann doch wieder darauf angewiesen sind, was ihnen der Gesetzgeber, die Ärzte und die Produktionsindustrie quasi vorschreiben oder anbieten. Das bedeutet nichts anderes alle Kontrolle, Einschränkung und Kommerzialisierung. Warum lässt man Patienten nicht selbst entscheiden, ob und welche Sorte sich diese hochziehen (von mir aus unter ärztlicher Aufsicht oder zumindest nach ärztlicher Genehmigung). So könnte man die Wirkung verschiedener, geeignet erscheinender Sorten ausprobieren und sich so selbst für die am besten geeignete Sorte entscheiden. In Deutschland wird immer nur als gut geachtet, wenn es der Wirtschaft Vorteile bringt und der Staat die absolute Kontrolle behält. Der Mensch an sich, um den es eigentlich gehen sollte, ist immer das letzte Glied in der Kette, er hat kein Mitspracherecht. Kein Patient reagiert auf standardisiert angebotene Sorten gleich. Es gibt keine Garantie, dass die jeweils vom Arzt verordnete oder von der Industrie angebotene Sorte die für den jeweiligen Patienten beste Sorte darstellt. Möglicherweise ist gerade eine Sorte, die eben nicht aus den offiziellen Kanälen angeboten wird, die beste für einen bestimmten Patienten. Wieder würde der Staat das Freiheitsrecht des Einzelnen beschneiden und das ist und bleibt in meinen Augen verfassungswidrig!

  6. grocer

    Hier kann man sehen wie die
    Hier kann man sehen wie die Lobbyisten Ihre Arbeit machen. Desweiteren kann ja auch bei den bevorstehenden Landtagswahlen eine schwarz grüne Koalition möglich werden. Der größte Verräter, Herr Kretschmar wird das sicherlich bevorzugen. Er ist ja bei seiner Unterstützung sehr zurückhaltend um diese Möglichkeiten aufrecht zu erhalten.

  7. grocer

    Hier kann man sehen wie die
    Hier kann man sehen wie die Lobbyisten Ihre Arbeit machen. Desweiteren kann ja auch bei den bevorstehenden Landtagswahlen eine schwarz grüne Koalition möglich werden. Der größte Verräter, Herr Kretschmar wird das sicherlich bevorzugen. Er ist ja bei seiner Unterstützung sehr zurückhaltend um diese Möglichkeiten aufrecht zu erhalten.

  8. Hans-Martin

    Ich finde auch, das sich
    Ich finde auch, das sich deutsche Politiker diese Entscheidung mal genauer ansehen sollten, somal ja auch hier zu Lande schon Gerichte ( Kölner Verwaltungsgericht )ähnlich entschieden und argumentiert hatten.

    Ebenso frage ich mich auch was mit den Grünen und Hr. Özdemir geschehen ist ?
    Welche doch erst letztes Jahr noch für grosses Aufsehen gesorgt haben, mit dem einbringen eines Cannabiskontrollgesetzes, sowie der Forderung nach Entkriminalisierung von Konsumenten.
    Und nun ??
    Ich meine es ist Wahlkampf und auch sonst gäbe es ja derzeit mehrere Gelegenheiten sich in dieser Frage doch mal zu Wort zu melden und zu einer “klaren Haltung” in dieser Frage zu bekennen.
    Aber leider hört man von diesen Personen nichts mehr dazu.
    Ganz im Gegenteil !!
    Denn derzeit stellen sich ja selbst die Grünen gegen Vorschläge dieser Art,sofern Sie nicht von ihnen selbst eingebracht wurden. ( ..ähnliche Anträge von Linken und Piraten wurden verhindert !! )
    Also war hier in Deutschland wohl wieder alles mal nur Parteipolitisches “Geplänkel”,ohne wirklich ernste Absichten was zu verändern, oder ??

  9. Hans-Martin

    Ich finde auch, das sich
    Ich finde auch, das sich deutsche Politiker diese Entscheidung mal genauer ansehen sollten, somal ja auch hier zu Lande schon Gerichte ( Kölner Verwaltungsgericht )ähnlich entschieden und argumentiert hatten.

    Ebenso frage ich mich auch was mit den Grünen und Hr. Özdemir geschehen ist ?
    Welche doch erst letztes Jahr noch für grosses Aufsehen gesorgt haben, mit dem einbringen eines Cannabiskontrollgesetzes, sowie der Forderung nach Entkriminalisierung von Konsumenten.
    Und nun ??
    Ich meine es ist Wahlkampf und auch sonst gäbe es ja derzeit mehrere Gelegenheiten sich in dieser Frage doch mal zu Wort zu melden und zu einer “klaren Haltung” in dieser Frage zu bekennen.
    Aber leider hört man von diesen Personen nichts mehr dazu.
    Ganz im Gegenteil !!
    Denn derzeit stellen sich ja selbst die Grünen gegen Vorschläge dieser Art,sofern Sie nicht von ihnen selbst eingebracht wurden. ( ..ähnliche Anträge von Linken und Piraten wurden verhindert !! )
    Also war hier in Deutschland wohl wieder alles mal nur Parteipolitisches “Geplänkel”,ohne wirklich ernste Absichten was zu verändern, oder ??

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