Nachdem die kanadische Regierung bereits kurz nach der Amtseinführung von Premierminister Trudeau eine Task Force zur Ausarbeitung von Details der im Wahlkampf versprochenen Cannabis-Regulierung ins Leben gerufen hatte, konnte jetzt ein erster Gesetzentwurf präsentiert werden. Die kanadische Regierung kündigte bei der Vorstellung der Ergebnisse an, dass Cannabis ab dem übernächsten Nationalfeiertag, dem 1. Juli 2018, legal zu erwerben sei.
Die wichtigsten Rahmenbedingungen der neuen Regelung wurden im Laufe des vergangenen Jahres bereits von der Task Force mit Ländern, Gemeinden und Verbänden beschlossen, während andere Detailfragen, wie zum Beispiel die Besteuerung, noch offen sind. Grundsätzlich scheint sich der kanadische Gesetzgeber an der Gesetzeslage in Colorado oder in Oregon orientiert zu haben, da es bei Detailregelungen viele Übereinstimmungen gibt:
- Personen über 18 dürfen bis zu 30 Gramm getrocknetes Cannabis besitzen.
- Erwachsene dürfen vier Pflanzen pro Haushalt anbauen, die jedoch nicht größer als 100 Zentimeter werden dürfen. Die Weiterverarbeitung der Blüten zu Lebensmitteln für den persönlichen Gebrauch ist ebenso legal.
- Wer Cannabis ausführt, an Minderjährige weitergibt oder es mit Ihnen teilt, kann mit einer Freiheitsstrafe bis zu 14 Jahren betraft werden.
- Minderjährige, bei denen unter fünf Gramm Cannabis gefunden werden, sollen registriert, aber nicht strafrechtlich verfolgt werden.
- Anbau, Abgabe und Verkauf ist Sache der einzelnen Provinzen. Diese können das Zugangsalter anheben, sofern sie es für richtig halten. Dieser etwas ungewöhnliche Passus liegt an den unterschiedlichen Gesetzen zum Alkoholverkauf. In Provinzen, wo es Alkohol erst ab 21 gibt, wird das Zugangsalter für Cannabis nicht niedriger liegen.
- Die Obergrenze zur Verkehrsteilnahme liegt bei 2,5 Nanogramm/ml Blut. Erstverstöße können mit einer Geldstrafe bis zu 1.000 CAN$ und einem Entzug der Fahrerlaubnis bis zu einem Jahr geahndet werden. Die Regierung hat ferner angekündigt, auf diesem Gebiet verstärkt zu forschen.
- Das neue Gesetz gibt auch dem Cannabis-Tourismus eine Chance. Während Im- und Export streng verboten bleiben, dürfen Touristen ebenso wie Einheimische bis zu 30 Gramm Cannabisblüten besitzen.
- Eventuelle Werbung für Cannabis darf informativ, aber nicht Lifestyle orientiert sein.
- Weitere Einzelheiten zur Besteuerung, der Verpackung, Höchstgrenzen für Extrakte und andere Details werden zu einem späteren Zeitpunkt beschlossen.
Gestern hat die Regierung noch ergänzt, dass sie keine nachträgliche Amnestie für wegen Cannabis-Delikten verurteilte oder inhaftierte Personen plant. Trotzdem bleibt der Schritt der liberalen Regierung Kanadas ein historisches Ereignis. Denn mit Kanada wird erstmals eine große Industrienation Cannabis legalisieren und, anders als Uruguay, vom ersten Tag des Inkrafttretens über ein Regelwerk verfügen, um das Vorhaben erfolgreich umzusetzen. Allerdings haben einige Provinzen bereits angekündigt, der Zeitplan der Bundesregierung könne ein wenig zu straff sein.
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