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Justiz öffnet in Mexiko das Tor zur Legalisierung

Der Oberste Gerichtshof in Mexiko hat gestern eine bahnbrechende Entscheidung in einer 4:1 Abstimmung getroffen, die das Totalverbot von Anbau zum Eigenkonsum für verfassungswidrig erklärt. Argumentiert wird in dem Urteil, dass die zu erwartenden Gesundheitsschäden nicht mehr wiegen als das Grundrecht auf Selbstbestimmung und freier Entfaltung der Persönlichkeit. 

“Der Konsum sollte aus Respekt vor dem Recht auf freie Persönlichkeitsentfaltung erlaubt werden”, so zitiert der Spiegel die mexikanische Richterin Olga Sánchez Cordero. 

Grundrechtsklage schafft Präzedenzfall

Vier Anwälte hatten einen Verein gegründet,  Sociedad Mexicana de Autoconsumo Responsable y Tolerante (SMART : Mexikanische Vereinigung für den verantwortlichen und toleranten Eigenkonsum), und beim Gesundheitsministerium eine Genehmigung für den gemeinsamen Anbau zum Eigenkonsum ohne Gewinnorientierung gestellt. Hintergrund ist, dass geringe Mengen für den Eigenkonsum in Mexiko bereits seit 2009 entkriminalisiert sind. Das Gesundheitsministerium hatte den Antrag abgelehnt und daraufhin hat sich der Verein durch die Instanzen geklagt. 

Einer der höchsten Richter hat sich den Fall zur eigenen Causa gemacht und den Kollegen der ersten Kammer zur Entscheidung vorgelegt. Zur Abwägung stand, ob fünf Paragraphen aus dem Gesundheitsgesetz, welche unter anderem den Anbau von Cannabis verbieten, verfassungswidrig sind. 

Justiz bringt Politik in Zugzwang

Zunächst gilt das Recht auf Eigenanbau nur für die vier Kläger. Da das Gericht diese Artikel im Gesetz nun mit einer liberalen Bürgerrechtsargumentation für verfassungswidrig erklärt hat, muss die Politik aber handeln und die Gesetze ändern. Bis dahin können sich weitere Bürger auf den Fall beziehen und ihr Recht auf Eigenanbau einklagen. Dem Gericht liegen bisher vier weitere ähnliche Fälle vor. Wenn diese ebenfalls im Sinne der Kläger entschieden werden, dann muss der Gesetzgeber auch in diesem Sinne allgemeines Recht setzen. 

Debatte wird an Fahrt aufnehmen

Die erste Kammer des Gerichts hatte vor einigen Monaten ebenfalls das Verbot der gleichgeschlechtlichen Ehe für verfassungswidrig erklärt. Beide Entscheidungen sind sehr mutig, denn laut Umfragen sind in Mexiko immernoch ca. 80 Prozent der Befragten gegen eine Legalisierung. Dennoch wird dieses Urteil auch in der gesellschaftlichen Diskussion einiges voranbringen  und es ist ein Einfallstor für eine weitergehende Legalisierung in Mexiko. 

Wir bleiben an den Entwicklungen in Mexiko dran und werden weiter berichten. 


Kommentare

8 Antworten zu „Justiz öffnet in Mexiko das Tor zur Legalisierung“

  1. Pascal

    Echt klasse wie einfach es in
    Echt klasse wie einfach es in anderen Ländern funktionieren kann. Nur in DE wird alles tot geschwiegen. Ich glaube wir werden immer mehr Verarscht von der Politik und dass in jeder Hinsicht.

    “Der Konsum sollte aus Respekt vor dem Recht auf freie Persönlichkeitsentfaltung erlaubt werden” <---- Einfach nur GUT! Persönlichkeitsentfaltung in DE aber unmöglich, hier bekommt man alles aufgedrängt von der Regierung 🙁

  2. Pascal

    Echt klasse wie einfach es in
    Echt klasse wie einfach es in anderen Ländern funktionieren kann. Nur in DE wird alles tot geschwiegen. Ich glaube wir werden immer mehr Verarscht von der Politik und dass in jeder Hinsicht.

    “Der Konsum sollte aus Respekt vor dem Recht auf freie Persönlichkeitsentfaltung erlaubt werden” <---- Einfach nur GUT! Persönlichkeitsentfaltung in DE aber unmöglich, hier bekommt man alles aufgedrängt von der Regierung 🙁

  3. Cornelius

    Super!
    Super!
    Grundrecht auf Selbstbestimmung müsste in DE auch funktionieren, aber das wird scheinbar nicht so genau genommen hier mit den Grundrechten.

    1. Cookie

      Alles eine Frage der
      Alles eine Frage der Zusammensetzung des Gerichts, denke ich. Ich gehe davon aus, dass diese Frage heute vom BVG anders bewertet werden wuerde als noch vor 20 Jahren. Sie muesste nur wieder gestellt werden, denn wo kein Klaeger, da kein Richter…

    2. Mörnest

      Da hast du absolut Recht, es
      Da hast du absolut Recht, es werden unsere Grundrechte massiv beschnitten. Das Leugnet noch nicht mal jemand.

  4. Cornelius

    Super!
    Super!
    Grundrecht auf Selbstbestimmung müsste in DE auch funktionieren, aber das wird scheinbar nicht so genau genommen hier mit den Grundrechten.

    1. Cookie

      Alles eine Frage der
      Alles eine Frage der Zusammensetzung des Gerichts, denke ich. Ich gehe davon aus, dass diese Frage heute vom BVG anders bewertet werden wuerde als noch vor 20 Jahren. Sie muesste nur wieder gestellt werden, denn wo kein Klaeger, da kein Richter…

    2. Mörnest

      Da hast du absolut Recht, es
      Da hast du absolut Recht, es werden unsere Grundrechte massiv beschnitten. Das Leugnet noch nicht mal jemand.

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