Meldung des DHV vom 12. 4. 2006
Das OLG Koblenz hat am 15.03.06 ein interessantes Urteil zu Zauberpilzen gefällt. Die Richter kamen zu der Erkenntnis, dass zumindest bis zur 10.BtMG-Änderungsverordnung vom 10.03.2005 die Pilze nicht dem BtMG unterlagen, da es sich bei Pilzen nicht um Pflanzen handelt.
Das Urteil ist zwar nicht bundesweit bindend, dürfte aber für alle Pilzfälle bis zum 10.03.2005 Signalwirkung haben.
Leider haben sich die Richter nicht zu der Frage geäußert, dass Pilzemittlerweile mit dem Begriff „Organismen“ zwar in der Anlage zum BtMG korrekt bezeichnet werden, aber im dazugehörigen Gesetzesparagraphen immer noch von Pflanzen die Rede ist. Unserer Meinung nach dürfte das Pilzverbot demnach auch heute noch nicht korrekt ausgeführt und die Pilze damit legal sein.
- Zauberpilze in Deutschland – Betrachtungen zur rechtlichen Situation von so psilocybinhaltigen Pilzen in Deutschland
- Das Urteil des OLG Koblenz
- Meldung des DHV „Demonstration für Zauberpilze, Berliner Kurier und Polylux berichten„
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