Der Abgeordnete der Linken, Frank Tempel, sowie verschiedene Medien haben in jüngster Zeit wiederholt auf rechtswidrige Einträge in der “Falldatei Rauschgift” (FDR) hingewiesen. Dies ergab die erste gemeinsame Kontrolle durch die Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder. Die FDR ist eine Sammlung personenbezogener Daten, in der Polizeibehörden von Bund und Ländern lediglich Daten zu Verstößen im Betäubungsmittelrecht mit länderübergreifender oder erheblicher Bedeutung speichern sollten. Das Bundeskriminalamt führt die FDR zentral, auch wenn die Landespolizeien sowie die Zollfahndung schreibenden und lesenden Zugriff auf die Dateien besitzen. Im Jahr 2015 waren in der Datei 680.000 Personen gespeichert.
Doch in der Datei wurden nicht nur größere Funde und Fische, sondern so ziemlich alles gesammelt, was mit dem Besitz illegaler Substanzen zu tun hatte. Im Rahmen der Kontrolle kritisierten die Datenschützer, dass “die Speicherung von Daten zum Teil ohne ausreichende Begründung stattfand. Außerdem wurden in der FDR rechtswidrig auch Bagatelldelikte gespeichert, wie der Besitz und Konsum eines einzelnen Joints. Zudem wurden Personen gespeichert, bei denen kein hinreichender polizeilicher Tatverdacht festzustellen war.”
Die Bundesregierung rechtfertigt die Praxis im Rahmen einer Antwort auf eine Kleine Anfrage Tempels: Anhand der Einspeisung von Erstkonsumierenden und Bagatelldelikten sei nachvollziehbar, welche Entwicklungen und Trends auf dem Drogenmarkt stattfänden. Natürlich speichert Bayern die meisten Personen. Genau gesagt sind es mit 244.208 mehr als ein Drittel aller Datensätze der gesamten Republik. Bei einer stichprobenartigen Überprüfung seien in 62 Fällen konkret rechtswidrige Eintragungen festgestellt worden, hieß in der Antwort auf Tempels Anfrage seitens der Bundesregierung. Bei den 62 Fällen handelt es sich größtenteils um Aufgriffe von “THC-Produkten mit Mengen im Grammbereich“, meist von „weniger als sechs Gramm“.
Das ist bereits der zweite Skandal um die FDR. Bereits vor 20 Jahren geriet die Datensammlung in Verruf. Schon damals hatte man, ebenso wie heute, rechtswidrig Daten gesammelt und/ oder nicht gelöscht. Wer in den letzten Jahren mit einer Geringen Menge, beim Konsum erwischt oder auch vom Vorwurf eines Drogendelikts freigesprochen wurde, sollte mal nachfragen, ob die eigenen Daten illegal in der FDR gespeichert wurden. Dazu muss dieses Formular, das Frank Tempel zur Verfügung stellt, ausgefüllt und mitsamt einer beglaubigten Kopie des aktuellen Ausweisdokuments an das Bundeskriminalamt geschickt werden. Liegt ein rechtswidriger Eintrag vor, müsse, so Tempel, dessen Löschung jedoch bei der eintragenden Stelle, also den Zollämtern, Landespolizeien oder den Landeskriminalämtern, beantragt werden. Im Falle einer rechtswidrigen Speicherung müsse die Bundesregierung die nachweislich rechtswidrig gespeicherten Personen informieren und gegebenenfalls entschädigen, sofern diese Personen durch den Eintrag unrechtmäßig berufliche Nachteile erfahren hätten.
Frank Tempel bittet, Auskünfte des BKA über Eintragungen in die Falldatei Rauschgift in anonymisierter Form an sein Berliner Büro zu schicken, um den Datenschutzskandal weiter parlamentarisch aufzuarbeiten.
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