Pressemitteilung des Deutschen Hanfverband vom 03.06.2026
Gegen die Versagung der baurechtlichen Genehmigung hat der CSC Inntal e.V. heute eine Klage eingereicht. Der Deutsche Hanfverband (DHV) finanziert die Klage, um eine grundsätzliche Klärung der baurechtlichen Einordnung von Anbauvereinen in Bayern herbeizuführen.
Die Bayerische Staatsregierung hat schon vor dem Inkrafttreten des Cannabisgesetzes der Ampel-Regierung verkündet, das Gesetz maximal restriktiv auslegen zu wollen. Gesundheitsministerin Judith Gerlach (CSU) hatte für den Freistaat angekündigt, nach allen Möglichkeiten gegen das Gesetz vorzugehen. Diese Haltung ist in Bayern in vielerlei Hinsicht spürbar, auch bei den Anbauvereinigungen, sogenannten Cannabis Social Clubs (CSC).
Die zuständige Behörde in Bayern hat erst im April 2025 “wegen unausweichlicher rechtlicher Zwänge” die ersten drei Anbauvereinigungen genehmigt, darunter auch den CSC Inntal. Allerdings hat es die Staatsregierung bis heute geschafft, den tatsächlichen Anbau von Cannabis in Bayern über baurechtliche Tricksereien vollständig zu verhindern. Nach deren Auffassung sei der Betrieb einer Anbauvereinigung ausschließlich in Sondergebieten gemäß § 11 BauNVO bauplanungsrechtlich zulässig- die es allerdings nirgends in Bayern gibt und die auch nirgends in Aussicht stehen. Andere Bundesländer behandeln die CSCs baurechtlich pragmatisch zum Beispiel als Gartenbaubetriebe. Aus Sicht des Hanfverbands ist damit offensichtlich, dass Bayern mit dieser abenteuerlichen baurechtlichen Einordnung versucht, Bundesrecht auszuhebeln und Anbauvereinigungen zu verhindern.
Der CSC Inntal hat wie einige andere sämtliche Hürden gemeistert, die die Staatsregierung den CSCs in den Weg gestellt hat. Alle Voraussetzungen sind erfüllt. Die Genehmigung der zuständigen Behörde liegt seit über einem Jahr vor. Die sehr kreative Auslegung des Baurechts ist der letzte Strohhalm der CSU, mit dem staatlich kontrollierter Anbau von Cannabis verhindert werden soll. Deshalb finanziert der DHV das Verfahren im Sinne eines Musterprozesses, damit auch in Bayern endlich eine legale Alternative zum Schwarzmarkt angeboten werden kann. Vertreten wird der CSC Inntal von Rechtsanwalt Dominik Kraft, der heute eine entsprechende Klageschrift eingereicht hat.

“Die Politik hat versprochen, den Schwarzmarkt zurückzudrängen und den Konsum in legale, kontrollierte Strukturen zu lenken. Genau das wollen wir als Anbauvereinigung leisten. Stattdessen werden wir trotz vorliegender Genehmigung zum Anbau durch baurechtliche Hürden blockiert, die faktisch ein Anbauverbot für ganz Bayern bedeuten. Dagegen wehren wir uns nun vor Gericht. Dass der Deutsche Hanfverband diesen Prozess unterstützt, ist für uns von großer Bedeutung und alles andere als selbstverständlich.”

“Das hohe Maß an Widerstand der bayerischen Baugenehmigungsbehörden gegen die Ansiedlung von Cannabis Anbauvereinigungen ist einmalig. Es bleibt nun abzuwarten, wie die Gerichte die vorgebrachte Begründung der Notwendigkeit eines Sondergebietes bewerten.”

“Es ist schon verwunderlich, wie viel Energie Söder & Co investieren, um eine staatlich kontrollierte Alternative zum Schwarzmarkt zu verhindern.”
Hinweis: Der DHV unterstützt noch weitere Klagen gegen Bayern im Zusammenhang mit der extrem restriktiven Auslegung des Cannabisgesetzes. Erfolgreich abgeschlossen ist die Klage gegen das Konsumverbot im Englischen Garten, Finanzgarten und Hofgarten in München. Diese Klage gegen die Bayrische Parkverordnung wurde von den Betroffenen Emanuel Burghard (Cannabiskonsument) und René Korcak (Cannabispatient) geführt, vom DHV finanziert und vertreten durch Rechtsanwalt David Werdermann. Die gleichen Beteiligten klagen zusammen mit dem Betreiber des „Brew’s“ in Fürstenfeldbrück, Dr. Andreas Rothenberger, auch gegen das bayerische “Cannabisfolgenbegrenzungsgesetz”, in dem ein Verbot des Konsums von Cannabis auf allen Volksfesten und in den Außenbereichen aller Gaststätten in Bayern festgelegt wurde. Außerdem läuft gegen dieses Gesetz noch eine Popularklage vor dem Bayerischen Verfassungsgerichtshof, an der der DHV ebenfalls beteiligt ist.


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