|

|

Hanfblatt berichtet von DHV-Protestmailer


Meldung des DHV vom 12. 3. 2006

Unter der Überschrift Cannabis Strafverfolgungsstudie berichtet das Hanfblatt in seiner 100. Ausgabe von der Protestmaileraktion “Ministerin soll Cannabis-Studie veröffentlichen”.

Artikel “Cannabis Strafverfolgung” aus Hanfblatt Nr.100 März/April 06
Die seit Anfang 2005 fertig gestellte Studie des Max-Planck-Institutes, in der die unterschiedliche Strafverfolgung von Cannabiskonsumenten in den Bundesländern untersucht wurde, hat das zuständige Bundesministerium bislang nicht veröffentlicht. Da die Definition der “geringen Menge” in der Bundesrepublik von Bundesland zu Bundesland verschieden ist, liegt es nahe, dass eine Ungleichbehandlung vorliegt, so der deutsche Hanfverband. Die Entscheidung zur Vereinheitlichung der “geringen Menge” auf 15 Gramm wurde bereits im Jahr 2002 von der Justizministerkonferenz mit Verweis auf die noch ausstehende Studie vertagt. Sofern die Studie eine Ungleichbehandlung aufdeckt, gerät die Politik in Zugzwang.
Im Urteil des Bundesverfassungsgerichts von 1994 entschieden die Richter, dass der Besitz einer “geringen Menge” Cannabis zum Eigenverbrauch nicht mehr bestraft werden darf und dass im Wesentlichen bundeseinheitliche Regelungen gelten sollten. In diesem Zusammenhang könnte die jüngste Studie zur Strafverfolgungspraxis einen verfassungsrechtlichen Missstand aufdecken. Ob der Gesetzgeber in den nächsten Jahren eine Entscheidung in Bezug auf die geringe Menge herbeiführt und ob die Vergleichsstudie die Grundlage dafür bildet, bleibt fraglich.
An der Forderung zur Veröffentlichung der Studie kann sicher jeder auf der Seite des Hanfverbands mit einer Protestmail beteiligen.

Mehr zum Thema

 

[Nachtrag vom 22.07.2010: Das “Hanfblatt” existiert nicht mehr, die Seite ist offline]


Kommentare

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert