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‎Grüne‬ und Piraten beantragen in ‪Köln‬ für die Innenstadt Modellversuch für die Abgabe von ‪Cannabis‬ in kontrollierten Abgabestellen

In einem Antrag in der Bezirksvertretung I (Innenstadt) fordert die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen sowie der Pirat Thomas Geffe die Verwaltung auf, “eine Ausnahmegenehmigung gemäß § 3 Abs. 2 BtMG (öffentliches oder wissenschaftliches Interesse) beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) zum Betrieb von lizenzierten Abgabestellen von Cannabisprodukten in der Kölner Innenstadt zu erwirken.” Zudem soll ein runder Tisch zur Antragserarbeitung einberufen werden. Damit schließen sich die Kommunalpolitiker den Projekten für eine verantwortungsvolle Regulierung von Cannabis auf der kommunalen Ebene, wie sie in Frankfurt und Berlin-Kreuzberg laufen, an.

Der Antrag trägt den Titel “Antragstellung beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) auf Erlaubnis zur kontrollierten und lizenzierten Abgabe von Cannabisprodukten zum Zweck des Betriebs von Abgabestellen in der Kölner Innenstadt” und soll am 11.12.2014 von der Bezirksvertretung beraten werden. Die Begründung lautete wie folgt:

Die derzeitige Situation in Köln bietet ein aussagekräftiges Beispiel für das Scheitern der Prohibition: Kölner konsumieren zwar keineswegs weniger Cannabinoide, genießen aber wenig effizienten Schutz. Aufklärung, Prävention und Hilfe kommen infolge der Kriminalisierung zu kurz, der THC-Gehalt der Schwarzmarktware wird nicht geprüft, schädliche Stoffe zur Streckung bleiben unentdeckt. Konsumenten befinden sich außerhalb der Legalität und somit in potenzieller Gefährdung.

Weltweit fehlt jeder Beweis, dass Verbote den Drogenkonsum einschränken würden. Ganz im Gegenteil ist die Zahl der Konsumenten in Portugal und den Niederlanden nach der Entkriminalisierung von Cannabis gesunken. Die kontrollierte Abgabe solcher Produkte durch Verkaufsstellen könnte eine Möglichkeit der sinnvollen Regulierung eröffnen, wie sie der Schwarzmarkt naturgemäß nicht zulässt. Dem illegalen Handel würde zudem die Grundlage entzogen. Das Betäubungsmittelgesetz (BtMG) sieht Ausnahmen vom generellen Verkehrsverbot für Cannabis gemäß §3 bei begründetem wissenschaftlichen oder sonstigem öffentlichen Interesse vor – ein Fall, der hier durchaus gegeben sein könnte.

Um dies zu klären, ist zunächst einmal modellhaft zu ermitteln, ob Personen mit problematischen Konsummustern durch diese Form der Abgabe eher erreicht und ob gesundheitliche Schädigungen durch effektiveren Verbraucherschutz verringert werden können. Zudem ist zu prüfen, inwieweit der Jugend- und Verbraucherschutz von einer Zerschlagung des Schwarzmarktes konkret profitiert.

Daher fordern wir mit diesem Antrag das Bezirksamt auf, auf dem Wege einer Zusammenarbeit von Experten, Anwohnern und Initiativen einen entsprechenden Antrag an das BfArM zu entwickeln, der den Genehmigungsanforderungen genügt.

Der Antrag auf Ausnahmegenehmigung beim BfArM soll sich explizit auf den Stadbezirk Innenstadt beziehen. Somit stellt der vorliegende Antrag auf Beantragung der Ausnahmegenehmigung eine Angelegenheit dar, deren Bedeutung gemäß Hauptsatzung § 19 nicht wesentlich über den Stadtbezirk hinausgeht. Hieraus ergibt sich die Entscheidungsbefugnis der Bezirksvertretung.

Sollte der Rat der Stadt Köln eine durch die Vorarbeit der BV1 erwirkte Ausnahmegenehmigung nutzen, um Abgabestellen in der Kölner Innenstadt (eine Angelegenheit, deren Bedeutung hoffentlich wesentlich über den Stadtbezirk hinausgeht) zu beschließen, würde uns das sehr freuen.


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