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Grüne Antrag “Eigengebrauch von Cannabis wirksam entkriminalisieren – nationale und internationale Drogenpolitik evaluieren”

Die grüne Bundestagsfraktion hat am Dienstag, den 12.06.2012 den Antrag “Eigengebrauch von Cannabis wirksam entkriminalisieren – nationale und internationale Drogenpolitik evaluieren” beschlossen. Dr. Harald Terpe, der drogenpolitische Sprecher der Fraktion spricht im Interview mit Maximilian Plenert über den Inhalt des Antrages, insbesondere warum die Grünen nur die Entkriminalisierung von Cannabis fordern. Der Antragstext ist hier zu finden.

Am 14.6. wurde der Antrag in den Bundestag eingebracht, die Reden der Fraktionen werden in Kürze veröffentlicht. Insbesondere die Reaktion der SPD wird darüber entscheiden, ob es eine öffentliche Anhörung des Gesundheitsausschusses geben wird. Falls die SPD den Ankündigungen ihrer drogenpolitischen Sprecherin Graf folgt, verbessert dies auch die Chance dass eine kommende rot-grüne Bundesregierung ernsthafte Reformen in der Drogenpolitik angehen wird.

Die Grüne Bundestagsfraktion schreibt zu dem Antrag auf ihrer Homepage: “Der Krieg gegen die Drogen ist gescheitert. Selbst die Bundesregierung gibt zu, dass das derzeitige Drogenstrafrecht keinen Einfluss auf den Konsum hat. Stattdessen überwiegen die negativen Wirkungen. Menschen, die Cannabis nur zum Eigengebrauch besitzen, werden bei uns kriminalisiert und auf den Schwarzmarkt verwiesen. Dort geraten sie an Substanzen, die eine unklare Wirkstoffkonzentration haben oder mit gesundheitlich riskanten Zusätzen wie Blei oder Glas gestreckt sind. Das Bundesverfassungsgericht hatte schon 1994 eine Entkriminalisierung des Gelegenheitskonsums gefordert. Passiert ist bislang nicht viel. Auch wenn wir weitergehende Vorstellungen haben, wollen wir kurzfristig erreichen, dass der Eigengebrauch von der Strafbarkeit ausgenommen wird. Zusätzlich halten wir Sonderregelungen für den Eigenanbau für nötig. Wir fordern außerdem, die Folgen des derzeitigen Drogenregimes zu untersuchen und dem Gesetzgeber Vorschläge zu einer Reform des deutschen und internationalen Betäubungsmittelrechts zu unterbreiten.”


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