Nachdem die so genannte Grenzwertkommission im vergangenen Herbst den aktuellen THC-Grenzwert von 1 Nanogramm (Ng)/THC pro Milliliter Blut in einem Artikel der Fachzeitschrift Blutalkohol kritisiert und eine Anhebung auf drei Nanogramm vorgeschlagen hatte, klagten fünf Autofahrer aus dem Ruhrgebiet gegen den Entzug ihrer Fahrerlaubnis. Gegen alle fünf waren führescheinrechtliche Maßnahmen eingeleitet worden, nachdem bei ihnen im Rahmen einer Verkehrskontrolle ein THC-Gehalt zwischen einem und 2,9 Ng nachgewiesen worden war.
Das Amtsgericht Gelsenkirchen entschied vergangene Woche trotz Anhörung und gegen die Empfehlung des Vorsitzenden der Kommission, Thomas Daldrup, den aktuellen Grenzwert bei 1 Ng zu belassen und wies die Klage der fünf ab. Beobachter halten die Entscheidung für außergewöhnlich, da die Verwaltungsgerichte den Empfehlungen der Grenzwertkommission bislang meist gefolgt sind. Bei der von der Deutschen Gesellschaft für Rechtsmedizin, der Deutschen Gesellschaft für Verkehrsmedizin und der Gesellschaft für Forensische und Toxikologische Chemie gegründeten Kommission handelt es sich eine fachübergreifende Arbeitsgruppe aus Wissenschaftlern und Experten, die die Bundesregierung bei der gesetzlichen Festsetzung von Grenzwerten berät.
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