thc-chemisch

|

|

Grenzwert für THC bleibt trotz gegenteiliger Expertenmeinung bei 1,0 Nanogramm

Nachdem die so genannte Grenzwertkommission im vergangenen Herbst den aktuellen THC-Grenzwert von 1 Nanogramm (Ng)/THC pro Milliliter Blut in einem Artikel der Fachzeitschrift Blutalkohol kritisiert und eine Anhebung auf drei Nanogramm vorgeschlagen hatte, klagten fünf Autofahrer aus dem Ruhrgebiet gegen den Entzug ihrer Fahrerlaubnis. Gegen alle fünf waren führescheinrechtliche Maßnahmen eingeleitet worden, nachdem bei ihnen im Rahmen einer Verkehrskontrolle ein THC-Gehalt zwischen einem und  2,9 Ng nachgewiesen worden war.

Das Amtsgericht Gelsenkirchen entschied vergangene Woche trotz Anhörung und gegen die Empfehlung des Vorsitzenden der Kommission, Thomas Daldrup, den aktuellen Grenzwert bei 1 Ng zu belassen und wies die Klage der fünf ab. Beobachter halten die Entscheidung für außergewöhnlich, da die Verwaltungsgerichte den Empfehlungen der Grenzwertkommission bislang meist gefolgt sind. Bei der von der Deutschen Gesellschaft für Rechtsmedizin, der Deutschen Gesellschaft für Verkehrsmedizin und der Gesellschaft für Forensische und Toxikologische Chemie gegründeten Kommission handelt es sich eine fachübergreifende Arbeitsgruppe aus Wissenschaftlern und Experten, die die Bundesregierung bei der gesetzlichen Festsetzung von Grenzwerten berät.


Kommentare

10 Antworten zu „Grenzwert für THC bleibt trotz gegenteiliger Expertenmeinung bei 1,0 Nanogramm“

  1. Mike Zimmermann

    Liebe Freunde
    Liebe Freunde
    Einer meiner Bekannten,der heute über siebzig ist nahm an einer der ersten Versuche die Fahrtauglichkeit von Cannabiskonsumenten zu überprüfen Ende der 60er Jahre durch die amerikanische Regierung auf dem Flugfeld in Frankfurt teil. Seine Fahrfähigkeiten angeschlossen an ein Elektroenzephallogram nahmen, bis zur dritten Kosumeinheit besten schwarzen Afghanen, nicht ab sondern zu, Den weiteren Versuch verweigerte er, weil er sich vor lachen nicht mehr halten konnte und angab sowieso keine Lust gehabt zu haben Auto zu fahren.
    Busfahrer im öffentlichen Nahverkehr in einigen Staaten der USA dürfen mit Werten von über 10 nanogram/THC noch Busse steuern.
    Leistungssportler in Deutschland dürfen wärend der Trainingsphase weit über 10 nanagram/THC haben.
    Diverse Studien beim Steuern von Fahrzeugen oder an Fahrsimulatoren belegen, daß Cannabiskonsu-menten ohne Mischkonsum, gegenüber nicht berauschten bessere Fahergebnisse haben oder gleiche. Alle getesteten gaben aber an, nicht freiwillig gefahren zu sein und dies auch nicht unter realen Bedingungen getan hätten.
    Selbst der Grenzwert von 5 nanogramm/THC, der im Gesetzantrag der Grünen gefordert wird und auch in einigen Nordamerikanischen Staaten gilt, scheint mir zu niedrich und muß revidiert werden.
    Viel schlimmer noch scheint mir die Praxis, nicht auf aktives THC, sondern auf dessen Abbauprodukte zu testen, die unter Umständen noch nach Monaten nachweisbar sind

  2. Mike Zimmermann

    Liebe Freunde
    Liebe Freunde
    Einer meiner Bekannten,der heute über siebzig ist nahm an einer der ersten Versuche die Fahrtauglichkeit von Cannabiskonsumenten zu überprüfen Ende der 60er Jahre durch die amerikanische Regierung auf dem Flugfeld in Frankfurt teil. Seine Fahrfähigkeiten angeschlossen an ein Elektroenzephallogram nahmen, bis zur dritten Kosumeinheit besten schwarzen Afghanen, nicht ab sondern zu, Den weiteren Versuch verweigerte er, weil er sich vor lachen nicht mehr halten konnte und angab sowieso keine Lust gehabt zu haben Auto zu fahren.
    Busfahrer im öffentlichen Nahverkehr in einigen Staaten der USA dürfen mit Werten von über 10 nanogram/THC noch Busse steuern.
    Leistungssportler in Deutschland dürfen wärend der Trainingsphase weit über 10 nanagram/THC haben.
    Diverse Studien beim Steuern von Fahrzeugen oder an Fahrsimulatoren belegen, daß Cannabiskonsu-menten ohne Mischkonsum, gegenüber nicht berauschten bessere Fahergebnisse haben oder gleiche. Alle getesteten gaben aber an, nicht freiwillig gefahren zu sein und dies auch nicht unter realen Bedingungen getan hätten.
    Selbst der Grenzwert von 5 nanogramm/THC, der im Gesetzantrag der Grünen gefordert wird und auch in einigen Nordamerikanischen Staaten gilt, scheint mir zu niedrich und muß revidiert werden.
    Viel schlimmer noch scheint mir die Praxis, nicht auf aktives THC, sondern auf dessen Abbauprodukte zu testen, die unter Umständen noch nach Monaten nachweisbar sind

  3. Rage Davis

    Außergewöhnlich war auch die
    Außergewöhnlich war auch die Konstellation von Klägern!
    Sicher, die Kläger waren alle in dem Bereich zwischen den aktuellen und dem jetzt vorgeschlagenen neuen Grenzwert. Damit sind sie auch grundsätzlich keine Gefährdung des Strassenverkehrs gewesen – aber 4 von 5 hätten meiner Anicht nach trotzdem kein anderes Urteil nicht verdient:
    3 von denen hatten Stories, die entweder in sich unstimmig waren (widersprüchliche Aussagen: ein angeblicher Erstkonsument, dessen Antwort auf die Frage nach seinen Konsumgewohnheiten mit den Worten “Zum letzten Mal” anfängt) und teils zurecht von Herrn Daldrup als unblaubwürdig enttarnt wurden. Den Vogel abgeschossen hat aber jemand, der wegen einer Trennung “mit den falschen Leute” in Kontakt gekommen ist, und seine hohen Abbauwerte damit erklären wollte, dass er angeblich das komplette Wochenende durchgkifft hat. Als Erstkonsument…wer´s glaubt. Als i-Tüpfelchen (und das wurde von dessen Anwalt ernsthat als Pro-Argument gebracht) hat er die komplette Gruppe von “falschen Freunden” bei der Polizei ans Messer geliefert – noch bevor er überhaut einen Brief vom Strassenverkehrsamt hatte. Wenn einer der Angeklagten seinen Lappen nicht zurückverdient hat, dann er.
    Der 5. Kandidat (1.1ng/ml(i.S.)) hatte das große Pech, das sein Prozess mit denen der anderen zusammengelegt wurde – der Rest war ein Fall von mitgefangen, mitgehangen.

    Ich für meinen teil hatte den Eindruck, dass die Kandidaten handverlesen waren, um eben zu verhindern, dass da auch nur einer seinen Lappen zurückbekommt. Die neuen Grezwerte konnten so dezent unter den Teppich gekehrt werden.

    Apropos Grenzwerte: Der werte Herr Daldrup, seines Zeichens Mitglied der Grenzwertkommission, hat allen erntes vor Gericht zu Protokoll gegeben, dass besagte Grenzwertkommission es in 2 Jahren(!!!) nicht geschafft hat, die DRUID- Studie “auszuwerten”.
    Also was immer es da “auszuwerten” gibt, wenn man eine fertige Studie vorliegen hat, die ca. 160 Seiten lang ist. Und von diesen 160 Seiten beziehen sich max. 20 auf die Auswirkungen von Cannabis. Wenn man das in 2 Jahren nicht verarbeiten kann, sollte man den Job vielleicht an arbeitswillige Kollegen übergeben!

    1. Florian Rister

      Vielen Dank, interessante

      Vielen Dank, interessante Infos. Hast du Links mit Quellen dazu?

      1. Rage Davis

        Zählt “ich” als Quelle?
        Zählt “ich” als Quelle?
        😉
        Ich war da, wollte das nach Möglichkeit auch filmen (war nicht erlaubt – und so lange hätte meine GoPro auch nicht durchgehalten). Aufzeichnungen gibt es, bis auch die Steno-Mitschrift der Verhandlung natürlich keine… 🙁
        Dem entsprechend hatte ich nur die Möglichkeit, das Drama mit eigenen Augen zu beobachten.
        Sind also Info´s aus erster Hand!

    2. .::C.c.::.

      Dazu muss man aber auch sagen
      Dazu muss man aber auch sagen, dass Leute mit so geringen Werten auch die Chance auf ein ärztliches Gutachten haben. Dieses besteht man wiederum, und hier fängt der große Beschiss der ganzen MPU-Schikane an, nur sofern man Erstkonsument ist. Und da kommt das nächste Problem, welches jeder der schonmal mit dem Thema MPU in Berührung kam nachvollziehen kann. So eine MPU läuft nach “Schema F”. Es gibt gewisse Sachen die man nicht sagen darf sonst fällt man durch oder muss zusätzliche Auflagen erfüllen. Umgekehrt gibt es gewisse Sachen die einen gut dastehen lassen. Das Alles muss in einer in sich schlüssigen und mit, je nach Schwere des Vergehens, verschiedenen Nachweisen untermauerten Geschichte glaubwürdig dargelegt werden.
      Das beste Vorgehen ist es also sich eine zur Aktenlage, d.h. alle Eintragungen von z.B. Polizei usw. passende Geschichte zu “basteln” anstatt einfach die Wahrheit zu sagen. Durch das “Schema F” fliegt man nämlich mit großer Sicherheit auch durch wenn man exakt so vorgegangen ist und genau damit erfolgreich war, sofern es nicht ins Schema passt. Das Ergebnis sind dann halt so 0815 Storys wo alle Erstkonsumenten sind.

      Ich vermute die Leute wollten sich einfach die Option offen halten evtl. also je nach Lust und Laune der jeweiligen Führerscheinstelle, mit einem ärztlichen Gutachten anstelle einer medizinisch psychologischen Untersuchung davon zu kommen.
      Das anscheißen von Freunden wird vor Gericht aber nun mal gern gesehen, da so im Bereich der Rauschgiftkriminalität immense Fahndungserfolge zu erreichen sind, man hilft sozusagen bei der Verhinderung von Straftaten. Zudem kann man so gut darstellen das man seinen Freundeskreis gewechselt hat bzw. nichts mehr mit der Szene zu tun, eine weitere “Schema F” Forderung der MPU. Ob sowas ehrbar ist oder nicht steht auf einem anderen Blatt, zumal es in diesem Konkreten Fall wohl gar nichts gebracht hat, da die Straf- bzw. Ordnungswidrigkeit ein Witz ist im Vergleich zum verwaltungsrechtlichen Führerscheinentzug.

      Zur DRUID Geschichte:

      Also, imho, bestand das DRUID Projekt aus diversen Studien und lieferte so auch eine Vielzahl von Dokumenten mit weit mehr als 160 Seiten. Allein der „Final Report“ geht über 96. Aufgelistet sind die Sachen hier: http://www.druid-project.eu/Druid/EN/deliverales-list/deliverables-list-node.html . Allerdings ist es trotzdem absolut schwach das sich nichts tut. Die ganze Zeit wurde auf den Abschluss des DRUID Projekts verwiesen und jetzt wo es überwiegend zu höheren Grenzwerten tendiert wird es ignoriert. Das Gleiche nun mit der Empfehlung der Kommission. Wieder einmal zeigt sich das der Zustand politisch gewollt ist und Studien nur herangezogen werden wenn sie die eigene Position untermauern.

  4. Rage Davis

    Außergewöhnlich war auch die
    Außergewöhnlich war auch die Konstellation von Klägern!
    Sicher, die Kläger waren alle in dem Bereich zwischen den aktuellen und dem jetzt vorgeschlagenen neuen Grenzwert. Damit sind sie auch grundsätzlich keine Gefährdung des Strassenverkehrs gewesen – aber 4 von 5 hätten meiner Anicht nach trotzdem kein anderes Urteil nicht verdient:
    3 von denen hatten Stories, die entweder in sich unstimmig waren (widersprüchliche Aussagen: ein angeblicher Erstkonsument, dessen Antwort auf die Frage nach seinen Konsumgewohnheiten mit den Worten “Zum letzten Mal” anfängt) und teils zurecht von Herrn Daldrup als unblaubwürdig enttarnt wurden. Den Vogel abgeschossen hat aber jemand, der wegen einer Trennung “mit den falschen Leute” in Kontakt gekommen ist, und seine hohen Abbauwerte damit erklären wollte, dass er angeblich das komplette Wochenende durchgkifft hat. Als Erstkonsument…wer´s glaubt. Als i-Tüpfelchen (und das wurde von dessen Anwalt ernsthat als Pro-Argument gebracht) hat er die komplette Gruppe von “falschen Freunden” bei der Polizei ans Messer geliefert – noch bevor er überhaut einen Brief vom Strassenverkehrsamt hatte. Wenn einer der Angeklagten seinen Lappen nicht zurückverdient hat, dann er.
    Der 5. Kandidat (1.1ng/ml(i.S.)) hatte das große Pech, das sein Prozess mit denen der anderen zusammengelegt wurde – der Rest war ein Fall von mitgefangen, mitgehangen.

    Ich für meinen teil hatte den Eindruck, dass die Kandidaten handverlesen waren, um eben zu verhindern, dass da auch nur einer seinen Lappen zurückbekommt. Die neuen Grezwerte konnten so dezent unter den Teppich gekehrt werden.

    Apropos Grenzwerte: Der werte Herr Daldrup, seines Zeichens Mitglied der Grenzwertkommission, hat allen erntes vor Gericht zu Protokoll gegeben, dass besagte Grenzwertkommission es in 2 Jahren(!!!) nicht geschafft hat, die DRUID- Studie “auszuwerten”.
    Also was immer es da “auszuwerten” gibt, wenn man eine fertige Studie vorliegen hat, die ca. 160 Seiten lang ist. Und von diesen 160 Seiten beziehen sich max. 20 auf die Auswirkungen von Cannabis. Wenn man das in 2 Jahren nicht verarbeiten kann, sollte man den Job vielleicht an arbeitswillige Kollegen übergeben!

    1. Florian Rister

      Vielen Dank, interessante

      Vielen Dank, interessante Infos. Hast du Links mit Quellen dazu?

      1. Rage Davis

        Zählt “ich” als Quelle?
        Zählt “ich” als Quelle?
        😉
        Ich war da, wollte das nach Möglichkeit auch filmen (war nicht erlaubt – und so lange hätte meine GoPro auch nicht durchgehalten). Aufzeichnungen gibt es, bis auch die Steno-Mitschrift der Verhandlung natürlich keine… 🙁
        Dem entsprechend hatte ich nur die Möglichkeit, das Drama mit eigenen Augen zu beobachten.
        Sind also Info´s aus erster Hand!

    2. .::C.c.::.

      Dazu muss man aber auch sagen
      Dazu muss man aber auch sagen, dass Leute mit so geringen Werten auch die Chance auf ein ärztliches Gutachten haben. Dieses besteht man wiederum, und hier fängt der große Beschiss der ganzen MPU-Schikane an, nur sofern man Erstkonsument ist. Und da kommt das nächste Problem, welches jeder der schonmal mit dem Thema MPU in Berührung kam nachvollziehen kann. So eine MPU läuft nach “Schema F”. Es gibt gewisse Sachen die man nicht sagen darf sonst fällt man durch oder muss zusätzliche Auflagen erfüllen. Umgekehrt gibt es gewisse Sachen die einen gut dastehen lassen. Das Alles muss in einer in sich schlüssigen und mit, je nach Schwere des Vergehens, verschiedenen Nachweisen untermauerten Geschichte glaubwürdig dargelegt werden.
      Das beste Vorgehen ist es also sich eine zur Aktenlage, d.h. alle Eintragungen von z.B. Polizei usw. passende Geschichte zu “basteln” anstatt einfach die Wahrheit zu sagen. Durch das “Schema F” fliegt man nämlich mit großer Sicherheit auch durch wenn man exakt so vorgegangen ist und genau damit erfolgreich war, sofern es nicht ins Schema passt. Das Ergebnis sind dann halt so 0815 Storys wo alle Erstkonsumenten sind.

      Ich vermute die Leute wollten sich einfach die Option offen halten evtl. also je nach Lust und Laune der jeweiligen Führerscheinstelle, mit einem ärztlichen Gutachten anstelle einer medizinisch psychologischen Untersuchung davon zu kommen.
      Das anscheißen von Freunden wird vor Gericht aber nun mal gern gesehen, da so im Bereich der Rauschgiftkriminalität immense Fahndungserfolge zu erreichen sind, man hilft sozusagen bei der Verhinderung von Straftaten. Zudem kann man so gut darstellen das man seinen Freundeskreis gewechselt hat bzw. nichts mehr mit der Szene zu tun, eine weitere “Schema F” Forderung der MPU. Ob sowas ehrbar ist oder nicht steht auf einem anderen Blatt, zumal es in diesem Konkreten Fall wohl gar nichts gebracht hat, da die Straf- bzw. Ordnungswidrigkeit ein Witz ist im Vergleich zum verwaltungsrechtlichen Führerscheinentzug.

      Zur DRUID Geschichte:

      Also, imho, bestand das DRUID Projekt aus diversen Studien und lieferte so auch eine Vielzahl von Dokumenten mit weit mehr als 160 Seiten. Allein der „Final Report“ geht über 96. Aufgelistet sind die Sachen hier: http://www.druid-project.eu/Druid/EN/deliverales-list/deliverables-list-node.html . Allerdings ist es trotzdem absolut schwach das sich nichts tut. Die ganze Zeit wurde auf den Abschluss des DRUID Projekts verwiesen und jetzt wo es überwiegend zu höheren Grenzwerten tendiert wird es ignoriert. Das Gleiche nun mit der Empfehlung der Kommission. Wieder einmal zeigt sich das der Zustand politisch gewollt ist und Studien nur herangezogen werden wenn sie die eigene Position untermauern.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert