Meldung des DHV vom 23. 11. 2005
Die neue Bundesregierung ist im Amt. Darauf hat der Deutsche Hanf Verband schon länger gewartet. Ein Protestmailer wegen der Nichtveröffentlichung einer Studie des Max-Planck-Institutes ist längst überfällig. Heute wurde er gestartet! Macht mit einem schnellen Klick oder einem eigenen Text eurem Ärger über die deutsche Cannabispolitik Luft.
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Protestmailer: Ministerin soll Cannabis-Studie veröffentlichen
Das Bundesverfassungsgericht fällte 1994 ein viel beachtetes Urteil, nach dem der Besitz geringer Mengen Cannabis zum Eigenverbrauch nicht mehr bestraft werden darf. Im gleichen Urteil forderte das oberste Gericht auch eine im Wesentlichen bundeseinheitliche Regelung.
Die so genannte Aulinger- Studie sollte in den 90ern klären, inwieweit eine solche Ungleichbehandlung vorlag. Das Ergebnis wurde von der Bundesregierung so interpretiert, dass die Rechtspraxis in den Bundesländern im wesentlichen gleich sei.
Das ist aus unserer Sicht Unsinn, denn in den südlichen Bundesländern ist die Verfolgung von Cannabiskonsumenten offensichtlich wesentlich schärfer als in den nördlichen. Sowohl die offiziellen Angaben zu den “geringen Mengen”, bis zu denen ein Verfahren eingestellt werden sollen, als auch die konkrete Ausführung der Strafverfolgung sind extrem unterschiedlich.
Auch in der Bundespolitik kamen dann anscheinend Zweifel auf, so dass das Max-Planck-Institut in Freiburg die Situation endgültig klären sollte. Eine politische Initiative der Berliner Justizsenatorin Schubert zur Vereinheitlichung der “geringen Menge” bei 15 Gramm wurde 2002 in der Justizministerkonferenz mit Verweis auf die anstehende Veröffentlichung des Gutachtens des Max-Planck-Institutes bis auf weiteres vertagt.
Seit Anfang 2005 ist die Studie endgültig fertig gestellt und verstaubt seitdem beim Bundesgesundheitsministerium! Bisher wurde die Studie nicht veröffentlicht, obwohl sie entscheidend für die aktuelle Cannabisdiskussion ist. Offensichtlich passt dem Ministerium das Ergebnis nicht. Wenn in der Studie nämlich tatsächlich eine Ungleichbehandlung in den Bundesländern festgestellt wird, gerät die Politik wegen der Forderung des Bundesverfassungsgerichtes von 1994 in Zugzwang.
Wir empfinden es als Unverschämtheit, dass Studien erst für viel Geld in Auftrag gegeben werden und dann je nach Ergebnis veröffentlicht werden oder eben nicht. So hat das BMGS mit einer Studie zu “Cannabisbezogenen Störungen” massive Öffentlichkeitsarbeit betrieben. Dagegen wird eine entscheidende Studie zu den Auswirkungen des Cannabiskonsums (Kleiber/Kovar), die das Ministerium Mitte der 90er in Auftrag gegeben hat und die immer noch als entscheidendes Standardwerk gesehen werden kann, auf der Homepage des BMGS nicht einmal erwähnt, weil der Regierung das Ergebnis offensichtlich nicht passt.
- Protestmailer-Aktion: Ministerin soll Cannabis- Studie veröffentlichen
- Homepage des Bundesministeriums für Gesundheit
- Max-Planck-Institut für ausländisches und internationales Strafrecht in Freiburg – Drogenkonsum und Strafverfolgungspraxis
- Informationen des DHV zum Urteil des BVerfG zur geringen Menge von 1994
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