Wer abseits des Straßenverkehrs Mischkonsum mit Alkohol und Cannabis betreibt riskiert damit seinen Führerschein. Diese schon länger von Führerscheinstellen in Deutschland praktizierte Rechtsauffassung wurde jetzt vom Bundesverwaltungsgericht Leipzig bestätigt.
Nachdem 2002 das Bundesverfassungsgericht Zweifel an der Fahreignung bei Cannabiskonsum unabhängig vom Straßenverkehr nicht akzeptierte und damit eine jahrelang praktizierte Ungerechtigkeit beendet hatte, hatten viele Beobachter von dem aktuellen Gerichtsurteil nun ebenfalls ein positives Signal erwartet. Stattdessen besteht jetzt durch das Urteil für deutsche Führerscheinstellen weiterhin die Möglichkeit, Menschen den Führerschein zu entziehen, die niemals berauscht Auto gefahren sind. Und das meist auf Grund von Aussagen, die diese Menschen selber freiwillig bei der Polizei machen, weil sie gar nicht wissen, was sie mit ihrer Aussage riskieren. Es trifft also oft Menschen, die ihr eigenes Verhalten als völlig normal und vernünftig betrachten, weil sie ja nicht berauscht Auto fahren sondern nur nüchtern.
Wir halten dies für völlig falsch und ungerecht. Ein vernünftiges Fahrerlaubnisrecht muss den Menschen die Möglichkeit geben, offen und ehrlich über ihren eigenen Konsum zu reden, sofern sie ihn vom Auto fahren getrennt halten. Leider ist das momentan nicht so. Derzeit können wir euch nur raten, bei Polizei und Staatsanwaltschaft keine Angaben zum eigenen Konsumverhalten zu machen. Jede Aussage kann und wird gegen euch verwendet werden. Nicht unbedingt vor Gericht, sondern bei der Führerscheinstelle.
Und wenn das Kind schon in den Brunnen gefallen ist? Dann such dir Hilfe! Für Normalsterbliche ist das Thema Führerscheinrecht oft zu komplex.
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